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Taschengeld: wie viel in welchem Alter, eigenes Konto und was Kinder dabei lernen

Wir zeigen die aktuelle Orientierungstabelle nach Alter, erklären, warum im Netz abweichende Werte kursieren, was Ihr Kind mit seinem Taschengeld rechtlich kaufen darf, ab wann ein Konto sinnvoll ist und was über den Lerneffekt bekannt ist.

Kurz gesagt

  • Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht; das Deutsche Jugendinstitut nennt seit 2025 für Sechs- bis Siebenjährige 2,00 bis 3,00 Euro pro Woche und für Acht- bis Neunjährige 3,00 bis 4,00 Euro, das Familienportal des Bundes übernimmt diese Werte.
  • Bis etwa zum zehnten Geburtstag ist wöchentliches Taschengeld sinnvoll, danach monatliches; es soll verlässlich kommen und nicht als Strafe oder Belohnung dienen.
  • Ab sieben Jahren sind Käufe wirksam, die Ihr Kind mit Geld zur freien Verfügung bezahlt; eine feste Euro-Grenze nennt das Gesetz nicht, und Abos und Ratenkäufe fallen nicht darunter.
  • Für Grundschulkinder rät das DJI zu Bargeld; ein eigenes Konto nennen DJI und Stadtjugendamt München eher ab zwölf Jahren.
Inhalt dieses Artikels
  1. Taschengeldtabelle nach Alter
  2. Ab wann und wie oft
  3. Was vom Taschengeld bezahlt wird
  4. Was Kinder rechtlich kaufen dürfen
  5. Das erste eigene Konto
  6. Taschengeld als Strafe oder Belohnung
  7. Was Kinder dabei lernen

Taschengeldtabelle nach Alter

Ob Sie Ihrem Kind Taschengeld geben und wie viel, entscheiden Sie allein. Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es nicht.[1] Als Orientierung dienen Tabellen, die Behörden und Fachstellen veröffentlichen. Die neueste stammt vom Deutschen Jugendinstitut (DJI).

Sie steht in der Expertise „Taschengeld und Gelderziehung“ von Sophia Chabursky und Alexandra Langmeyer, erschienen im September 2025. Beauftragt hat sie „Geld und Haushalt“, der Beratungsdienst des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands; finanziert hat das Projekt der Sparkassenverband.[2] Das Familienportal des Bundes übernimmt die Werte unverändert.[1] Wir zeigen diese Tabelle, weil sie die jüngste Fassung der DJI-Empfehlungen ist und der Bund sie selbst veröffentlicht.

Alter Orientierungswert
unter 6 Jahre1,00 bis 2,00 Euro pro Woche
6 bis 7 Jahre2,00 bis 3,00 Euro pro Woche
8 bis 9 Jahre3,00 bis 4,00 Euro pro Woche
10 bis 11 Jahre15,00 bis 25,00 Euro pro Monat
12 bis 13 Jahre20,00 bis 30,00 Euro pro Monat
14 bis 15 Jahre25,00 bis 45,00 Euro pro Monat
16 bis 17 Jahre*40,00 bis 60,00 Euro pro Monat
ab 18 Jahre*55,00 bis 75,00 Euro pro Monat

Orientierungswerte des Deutschen Jugendinstituts (Expertise September 2025), so auch auf dem Familienportal des Bundes, abgerufen am 11.10.2026. Keine Pflicht, keine gesetzliche Vorgabe. * Nur für Jugendliche, die wirtschaftlich ganz von den Eltern abhängig sind, zum Beispiel Schülerinnen und Schüler.[1]

Wer lieber in Monaten denkt: Mal vier genommen, wie das DJI selbst umrechnet, ergeben die Wochenbeträge für Sechs- bis Siebenjährige etwa 8 bis 12 Euro im Monat und für Acht- bis Neunjährige etwa 12 bis 16 Euro.[2] Das ist eine Rechnung, kein Wert aus der Tabelle.

Wo in der Spanne Sie liegen

Die Tabelle nennt bewusst Spannen statt fester Beträge.[2] Wie viel Sie zahlen, richtet sich laut Familienportal nach Ihrem Einkommen und danach, was Ihr Kind vom Taschengeld bezahlen soll.[1] Ein höheres Alter und mehr Selbstständigkeit sprechen nach der DJI-Expertise eher für den oberen Rand der Spanne, viele Geschwister oder ein knappes Haushaltsbudget eher für den unteren.[2]

Wer bisher mehr gezahlt hat, muss nicht senken. Wer darunter lag, kann in zwei oder drei Schritten anheben.[2] Bei knappem Budget ist nach dem DJI ein regelmäßiges, verlässliches Taschengeld wichtiger als die Höhe. Leben Sie getrennt, sollten Sie sich über Höhe, Rhythmus und Umgang mit dem Taschengeld verständigen.[2] Wenn Sie unsicher sind, können Sie beim zuständigen Jugendamt nach aktuellen Richtgrößen fragen.[1]

Warum andere Tabellen andere Werte zeigen

Im Netz stehen weitere Tabellen von Städten und Ländern. Sie berufen sich teils auf das DJI, stimmen aber nicht immer mit der Fassung von 2025 überein: Das Stadtjugendamt München übernimmt die Werte genau (Stand Juli 2026), das Berliner Familienportal nennt für Zehn- bis Elfjährige 15 bis 20 statt 15 bis 25 Euro im Monat, das Familienportal NRW zeigt für Sechs- bis Zehnjährige Werte nach einzelnen Jahrgängen, die nicht der Fassung von 2025 entsprechen, Köln und Stuttgart nennen niedrigere Beträge ohne Datum, und Nürnberg verlinkt feste Einzelbeträge aus einem Flyer von 2020.[3], [4], [5], [6], [7], [8]

Wenn Sie auf eine andere Tabelle stoßen, schauen Sie deshalb auf das Datum. Ältere Fassungen zeigen teils sogar höhere Untergrenzen: Noch Ende 2024 nannte das Familienportal des Bundes für Zehnjährige 20,00 bis 22,50 Euro im Monat, heute sind es 15,00 bis 25,00 Euro für Zehn- bis Elfjährige.[9], [1]

Erhöht wurden die Empfehlungen 2025 also nicht einfach. Die Spannen wurden breiter, benachbarte Jahrgänge wurden zu Altersgruppen zusammengefasst, und in zwei Altersgruppen sank die Obergrenze leicht, weil Familien dort tatsächlich spürbar weniger zahlen.[2]

Was Familien tatsächlich zahlen

Wie viel Kinder wirklich bekommen, zeigt die DJI-Befragung „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“ (AID:A) von 2023. Sie enthält Angaben zum Taschengeld von 4.422 Kindern und Jugendlichen zwischen fünf und 17 Jahren und ist für Deutschland repräsentativ.[2] Die Beträge sind auf Monatsbasis umgerechnet. Angegeben ist der Median, also der Wert in der Mitte, der typischer ist als der Durchschnitt.[2]

Alter Bekommt Taschengeld Median pro Monat (Kinder mit Taschengeld)
5 Jahre22 %5 Euro
6 Jahre35 %5 Euro
7 Jahre60 %8 Euro
8 Jahre66 %10 Euro
9 Jahre69 %12 Euro
10 Jahre76 %15 Euro
11 Jahre85 %16 Euro

Quelle: DJI-Befragung AID:A 2023, ausgewertet in der DJI-Expertise von 2025.[2]

Der Median der Sechsjährigen liegt damit unter der Spanne der Tabelle, der Median der Acht- und Neunjährigen darunter oder an ihrem unteren Rand. Wenn Sie weniger zahlen, als die Tabelle nennt, sind Sie also nicht allein. Ob ein Kind Taschengeld bekam und wie viel, hing in der Befragung nicht eigenständig vom Einkommen der Eltern ab. Kinder von Alleinerziehenden bekamen häufiger Taschengeld, in Familien mit drei oder mehr Kindern war der Betrag niedriger.[2]

Mythos

Fünf- und Sechsjährige bekommen im Schnitt 5 Euro pro Woche.

Was die Forschung sagt

Das stimmt nicht. So stand es in der ersten Fassung der DJI-Expertise, und so steht es noch auf der Themenseite des DJI.[10] In der korrigierten Fassung der Expertise (PDF vom 17.10.2025) heißt es: Fünf- und Sechsjährige erhalten im Median 5 Euro pro Monat, alle Beträge sind auf Monatsbasis umgerechnet.[2]

Wer seinem sechsjährigen Kind 2 Euro pro Woche gibt und mit „5 Euro pro Woche“ vergleicht, hält das schnell für zu wenig. Tatsächlich liegt der Betrag in der Spanne der Tabelle und über dem Median.

Ab wann und wie oft

Wann anfangen

Das DJI empfiehlt, spätestens mit der Einschulung zu beginnen, also mit sechs oder sieben Jahren. Ab diesem Alter haben Kinder ein gewisses Grundverständnis von Zahlen.[2] Auch das Familienportal NRW nennt die Einschulung als richtigen Zeitpunkt für das erste Taschengeld.[5] In der AID:A-Befragung bekamen mit sechs Jahren 35 Prozent der Kinder Taschengeld, mit sieben Jahren 60 Prozent.[2]

Früher anzufangen ist möglich, die Tabelle nennt auch Beträge für Kinder unter sechs. Selbst wirksam kaufen kann Ihr Kind aber erst ab sieben, dazu mehr im Abschnitt zum Recht.

Wöchentlich oder monatlich

Bis zum zehnten Lebensjahr rät das Familienportal des Bundes zur wöchentlichen Auszahlung, weil jüngere Kinder selten einen ganzen Monat planen können.[1] Ab etwa zehn Jahren bewährt sich laut DJI die monatliche Zahlung. Fällt der Wechsel schwer, können Sie einige Monate lang alle 14 Tage zahlen.[2], [3]

Viele Familien halten es so. Im Grundschulalter überwiegt laut AID:A die wöchentliche Auszahlung, der Wechsel zur monatlichen Zahlung vollzieht sich um das zehnte Lebensjahr. Von allen Zehnjährigen bekamen 35 Prozent ihr Geld wöchentlich und 34 Prozent monatlich, von den Elfjährigen 29 und 49 Prozent; die übrigen bekamen es in anderem Rhythmus, unregelmäßig oder gar nicht.[2]

Ob wöchentlich oder monatlich: Das Geld soll nach dem DJI verlässlich und pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt kommen, ohne dass Ihr Kind darum bitten muss.[2] Ist das Taschengeld gut bemessen, rät das Stadtjugendamt München davon ab, nachzuzahlen oder ständig Vorschüsse zu geben, sonst gehe der Lerneffekt verloren.[3] Einmal im Jahr, etwa zum Geburtstag oder zum Beginn des Schuljahres, sollten Sie die Vereinbarung nach dem Rat des DJI gemeinsam prüfen.[2]

Was vom Taschengeld bezahlt wird

Taschengeld ist nach dem Jugendamt Stuttgart für die Bedürfnisse und Wünsche Ihres Kindes gedacht, nicht für notwendige Dinge wie Kleidung oder Schulsachen.[7] Auch nach dem DJI soll Ihr Kind Schulmaterial, tägliche Mahlzeiten oder Basiskleidung nicht regelmäßig vom Taschengeld bezahlen müssen.[2]

Wofür Kinder ihr Geld ausgeben, hat der Kinder Medien Monitor 2023 erfragt, eine Werbe- und Mediastudie mehrerer Kindermedien-Verlage mit Kindern von vier bis 13 Jahren. Am häufigsten genannt wurden Süßigkeiten, Eis und Kekse (74 Prozent), Getränke (53 Prozent) und Zeitschriften (51 Prozent).[11]

Ihr Kind entscheidet

Mit Taschengeld sollen Kinder lernen, eigene Entscheidungen zu treffen, Prioritäten zu setzen und die Folgen ihrer Ausgaben zu erfahren, auch durch Fehlkäufe. Eltern sollen die Käufe deshalb laut DJI nicht bewerten oder ständig kontrollieren, können aber beraten.[2] Das Stadtjugendamt München formuliert es so: Ihr Kind entscheidet allein, auch wenn Ihnen ein Kauf nicht sinnvoll erscheint, und Sie beraten, wenn Sie gefragt werden.[3]

Die meisten Eltern lassen das zu. Im Kinder Medien Monitor gaben 83 Prozent der Eltern von Sechs- bis Neunjährigen an, ihr Kind dürfe sein Geld in vollem Umfang selbst ausgeben.[11] Der Flyer des Jugendamts Nürnberg zählt auf, was den Lerneffekt verhindert, darunter Auflagen wie Buchführen, das Bewerten von „Sinnvollem“ und „Überflüssigem“ und eine Pflicht zum Sparen.[8]

Ist das Geld schon nach wenigen Tagen für Sammelkarten ausgegeben, gehört das dazu. Zahlen Sie dann nicht nach: Ihr Kind erlebt so, dass es bis zum nächsten Auszahltag warten muss, und plant beim nächsten Mal vielleicht anders.

Geldgeschenke und Sparen

Geldgeschenke und selbst verdientes Geld werden nach DJI und Stadtjugendamt München nicht auf das Taschengeld angerechnet.[2], [3] Für größere Geldgeschenke schlägt das DJI eine „Drei-Drittel-Lösung“ vor: ein Drittel zur freien Verfügung, eines für kurzfristige Wünsche und eines zum langfristigen Sparen, jeweils an einem eigenen Ort.[2] Dafür genügen eine Geldbörse und eine Spardose für jeden Sparzweck.

Budgetgeld, also zusätzliches, zweckgebundenes Geld etwa für Kleidung, empfiehlt das DJI erst ab etwa zwölf Jahren. Für Grundschulkinder ist es nicht vorgesehen.[2]

Was Kinder rechtlich kaufen dürfen

Unter sieben Jahren

Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig (§ 104 Nr. 1 BGB), ihre Willenserklärung ist nichtig (§ 105 Abs. 1 BGB).[12] Ein Kind in diesem Alter kann deshalb selbst keinen wirksamen Kauf abschließen, laut DJI auch nicht mit Erlaubnis der Eltern.[12], [10] Das Familienportal NRW schreibt, Kinder unter sieben dürften „ohne Zustimmung der Eltern nichts kaufen“.[5] Das ist missverständlich, denn auch mit Zustimmung geht es nicht. Üben lässt sich das Bezahlen trotzdem, etwa wenn Ihr Kind beim gemeinsamen Einkauf das Geld abzählt.

Ab sieben: der Taschengeldparagraf

Ab sieben Jahren ist Ihr Kind bis zur Volljährigkeit beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB). Für alles, was ihm nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt, braucht es vorher Ihre Einwilligung (§ 107 BGB). Kauft es ohne Einwilligung, hängt die Wirksamkeit von Ihrer Genehmigung ab. Fordert der Verkäufer Sie dazu auf und Sie äußern sich nicht binnen zwei Wochen, gilt die Genehmigung als verweigert (§ 108 BGB).[12]

Eine Ausnahme ist der sogenannte Taschengeldparagraf (§ 110 BGB): Ein Vertrag ist von Anfang an wirksam, wenn Ihr Kind mit Geld bezahlt, das ihm dafür oder zur freien Verfügung überlassen wurde.[12] Geschenke darf Ihr Kind ohnehin allein annehmen, weil sie ihm nur einen rechtlichen Vorteil bringen.[13]

Keine feste Euro-Grenze

Eine feste Euro-Grenze nennt das Gesetz nicht. Laut DJI können auch größere Anschaffungen wirksam sein, wenn Ihr Kind sie vollständig mit frei verfügbarem Geld bezahlt.[2] Behörden-Ratgeber arbeiten trotzdem mit Faustregeln. Das Stadtjugendamt München schreibt, Käufe, die das Taschengeld eines Monats deutlich überschreiten, bräuchten die Zustimmung der Eltern; das Familienportal NRW nennt Käufe ungültig, die „das übliche Taschengeld überschreiten“.[3], [5] Das sind Hinweise von Behörden, keine Regeln aus dem Gesetz. Was über das übliche Taschengeld deutlich hinausgeht, ist rechtlich unsicher.

Was nicht darunter fällt

Nicht gedeckt sind Geschäfte mit späteren oder wiederkehrenden Zahlungen, etwa Ratenkäufe oder Abos.[2] Einen Handyvertrag oder ein Abo kann Ihr Kind deshalb nicht ohne Ihre Zustimmung abschließen.[14], [15] Ungültig sind laut Familienportal NRW auch Käufe von Dingen, die Kinder nicht besitzen dürfen, etwa Alkohol oder Zigaretten.[5] Bezahldienste wie PayPal und Klarna setzen laut DJI ein Mindestalter von 18 Jahren voraus.[2]

Beim ersten Handy wird das praktisch wichtig. Wie Sie Kostenfallen bei Tarif, Drittanbietern und App-Stores begrenzen, steht im Beitrag zum ersten Handy.

Das erste eigene Konto

In der Grundschule bleibt Bargeld nach dem DJI der Standard, weil sichtbares Geld Zahlverständnis, Mengenvorstellung und Planen konkret macht. Das DJI schlägt einen Weg in Schritten vor: erst mit Bargeld üben, später bei Bedarf eine App, dann ein Jugendkonto.[2]

Für ein Konto nennt das DJI beispielhaft ein Alter ab zwölf Jahren; das Taschengeld solle im ersten Schritt aber immer bar ausgezahlt werden.[2] Das Stadtjugendamt München bringt ab dem zwölften Geburtstag ein kostenloses Girokonto auf Guthabenbasis ins Gespräch, die Stadt Köln ab dem 14. Geburtstag.[3], [6]

Banken bieten Kinderkonten laut eigenen Angaben teils schon ab sieben Jahren an, kostenlos und nur auf Guthabenbasis (Stand 11.10.2026). Welche Limits für Überweisungen und Abhebungen voreingestellt sind und ob Sie sie ändern können, unterscheidet sich je nach Bank.[16], [17] Ein bestimmtes Konto empfehlen wir nicht.

Für Konten und Taschengeld-Apps nennt das DJI Kriterien: kostenfrei, datenschutzkonform und ohne Überziehungsrahmen. Hilfreich seien Push-Mitteilungen, tagesaktuelle Einsicht in die Buchungen, feste Limits und die Möglichkeit, die Karte vorübergehend zu sperren. Die vereinbarte freie Verfügung soll dabei bleiben.[2]

Was rechtlich gilt

Ein Girokonto können Minderjährige laut BaFin in der Regel nur mit Zustimmung beider Elternteile eröffnen; hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, genügt dessen Zustimmung. Die Bank verlangt Nachweise zum Sorgerecht.[18] Laut Verbraucherzentrale braucht Ihr Kind Ihre Einwilligung nicht nur für die Eröffnung, sondern auch für Überweisungen, Barabhebungen und den Antrag auf eine Zahlungskarte. Die meisten Bankgeschäfte deckt der Taschengeldparagraf nicht ab, auch kostenlose nicht.[13]

Einen Kredit, auch eine Überziehung des Kontos, kann Ihr Kind nur mit Genehmigung des Familiengerichts aufnehmen. Ihre Zustimmung als Eltern reicht dafür nicht.[13], [12]

Taschengeld als Strafe oder Belohnung

Bei Streit um Hausaufgaben oder ein unaufgeräumtes Zimmer liegt es nahe, mit dem Taschengeld zu drohen. Das DJI rät davon ab: Taschengeld soll weder als Belohnung für gutes Verhalten oder gute Noten dienen noch als Strafe gekürzt oder gestrichen werden. Das untergrabe seine Funktion als verlässliches Lernbudget und könne das Vertrauen zwischen Eltern und Kind belasten.[2]

Wichtiger als die Höhe ist laut DJI, dass Kinder regelmäßig eine kleine Summe bekommen, unaufgefordert und unabhängig von ihrem Verhalten.[10] Das Stadtjugendamt München rät, statt Taschengeldentzug Konsequenzen zu wählen, die zur Tat passen und zeitnah folgen.[3] Das Berliner Familienportal stellt klar, dass Taschengeld kein Lohn ist; wer es kürzt oder einbehält, nimmt ihm den Lerneffekt.[4]

Geld für gute Noten

Auch Geld als Belohnung für gute Noten hält das Stadtjugendamt München nicht für sinnvoll, weil eine solche Belohnung nie gerecht ausfallen könne.[3] In großen Experimenten an US-Schulen hatte Geld für gelesene Bücher, Testergebnisse oder Noten insgesamt keinen nachweisbaren Effekt auf die Leistung.[19] Was die Forschung über Belohnungen sonst weiß, steht in unserem Faktencheck Belohnung und Motivation.

Mithilfe im Haushalt

Normale Mithilfe im Haushalt gehört nach dem DJI zum Familienleben und soll nicht über das Taschengeld bezahlt werden.[2] Rechtlich sind Kinder, solange sie bei den Eltern leben und von ihnen erzogen oder unterhalten werden, zu einer ihren Kräften entsprechenden Mithilfe verpflichtet (§ 1619 BGB).[12] Für besondere Zusatzarbeiten, etwa große Gartenarbeit, kann nach vorheriger Absprache eine kleine Entlohnung angemessen sein, getrennt vom Taschengeld.[2]

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Was Kinder dabei lernen

Wie sich das Verständnis von Geld entwickelt, fasst die DJI-Expertise so zusammen: Im Vorschulalter ist Bezahlen vor allem ein Ritual. In der frühen Grundschulzeit lernen Kinder, Preise zu vergleichen, Wechselgeld zu berechnen und Münzen und Scheine zu unterscheiden; ihr Denken hängt dabei stark am sichtbaren Bargeld. Ein abstrakteres Verständnis, etwa für Banken und Geld auf Konten, entsteht erst mit etwa zehn bis 14 Jahren.[2]

Taschengeld bietet dafür Gelegenheiten im Alltag: Reicht das Geld für Zeitschrift und Eis, und wie viel kommt zurück? Wer so nachrechnet, übt nebenbei Kopfrechnen. Wie Sie das gezielt stärken können, steht im Beitrag zum Kopfrechnen.

Eine Literaturübersicht der Universität Cambridge im Auftrag des britischen Money Advice Service hält fest, dass sich bis zum Alter von sieben Jahren typischerweise mehrere Grundbegriffe entwickelt haben, die später für den Umgang mit Geld wichtig sind. Jungen Kindern ausdrücklich Finanzwissen beizubringen, ist für ihr Verhalten nach dieser Übersicht aber vermutlich wirkungslos.[20] Kleine Kinder sehen Taschengeld oft als Zeichen elterlicher Zuwendung; seine finanzielle Bedeutung verstehen sie laut einer dort zitierten Studie erst in der frühen Jugend.[20]

Was die Forschung zum Lerneffekt sagt

Die Forschung zum Taschengeld ist laut DJI seit 2014 dünner geworden, es gibt deutlich weniger Studien als damals.[2] Finanzwissen hat die OECD im PISA-Test 2022 bei 15-Jährigen in 20 Ländern und Regionen geprüft, Deutschland war nicht dabei.[21] Ein klarer Zusammenhang mit Taschengeld zeigte sich nicht: Jugendliche, die Taschengeld ohne Gegenleistung bekamen, schnitten in neun Ländern besser ab, in vier schlechter. Taschengeld für regelmäßige Hausarbeit ging in zehn Ländern mit schlechteren Ergebnissen einher.[21]

Deutlicher war der Zusammenhang mit Selbstständigkeit. Jugendliche, die selbst entscheiden konnten, wofür sie ihr Geld ausgeben, schnitten nach Berücksichtigung von Geschlecht, Herkunft und sozialem Hintergrund rund 30 Punkte besser ab. Wer mindestens monatlich mit den Eltern über eigene Ausgaben sprach, lag zwölf Punkte vor denen, die nie darüber sprachen.[21] Das sind Zusammenhänge bei 15-Jährigen, keine Belege für eine Ursache.

Ähnlich ist ein Befund aus Deutschland: In einer Bertelsmann-Studie von 2025 mit Zehn- bis 15-Jährigen, die die DJI-Expertise zitiert, gaben Kinder, deren Eltern mit ihnen über geplante Käufe sprechen, im Mittel etwa 8,68 Euro pro Woche aus, ohne solche Gespräche rund 11,58 Euro.[2] Auch das ist ein Zusammenhang, kein Nachweis.

Aus den Niederlanden gibt es Befragungsdaten, in denen Erwachsene auf ihre Kindheit zurückblicken. Wer als Kind von den Eltern zum Sparen angeleitet wurde, sparte als Erwachsener mit 16 Prozent höherer Wahrscheinlichkeit und etwa 30 Prozent mehr; am günstigsten war eine Kombination aus Taschengeld, Kontrolle der Geldverwendung und Rat zu Sparen und Budget.[22] Eine spätere Auswertung derselben Daten fand einen Zusammenhang mit stärkerer Zukunftsorientierung nur beim Anleiten zum Sparen, nicht beim Taschengeld allein. Die Autoren nennen die Forschung zur Wirkung von Taschengeld insgesamt uneinheitlich.[23]

Ob Taschengeld für sich genommen etwas bewirkt, ist also nicht eindeutig. Was sich für den Alltag ableiten lässt, deckt sich mit dem Rat der Fachstellen: Ihr Kind entscheidet selbst über sein Geld, und Sie sprechen mit ihm darüber, wenn es fragt oder ein größerer Wunsch ansteht, ohne seine Käufe zu bewerten.

Quellen

Wir stützen uns bevorzugt auf Übersichtsarbeiten, Leitlinien und Angaben offizieller Stellen. Zuletzt geprüft am 12. Oktober 2026.

  1. [1] Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (o. D.). Taschengeld: Gibt es Empfehlungen zum Taschengeld? Familienportal des Bundes. Abgerufen 11.10.2026. familienportal.de
  2. [2] Chabursky, S. & Langmeyer, A. (2025). Taschengeld und Gelderziehung. Eine Expertise mit aktualisierten Empfehlungen zum Thema Taschengeld. München: Deutsches Jugendinstitut. DOI 10.36189/DJI202534. Veröffentlicht September 2025, korrigierte Fassung (PDF vom 17.10.2025). Beauftragt von Geld und Haushalt, dem Beratungsdienst des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands. Abgerufen 11.10.2026. dji.de
  3. [3] Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Stadtjugendamt (Stand Juli 2026). Taschengeld (Reihe Erziehungsfragen). Abgerufen 11.10.2026. info.muenchen.de
  4. [4] Land Berlin, Berliner Familienportal (o. D.). Taschengeld: Ein Ratgeber für Berliner Eltern. Abgerufen 11.10.2026. familienportal.berlin.de
  5. [5] Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW (Text zuletzt aktualisiert 08.09.2026). Taschengeld: Früh übt sich. FAMILIENPORTAL.NRW. Abgerufen 11.10.2026. familienportal.nrw
  6. [6] Stadt Köln (o. D.). Taschengeld für Kinder. Abgerufen 11.10.2026. stadt-koeln.de
  7. [7] Landeshauptstadt Stuttgart, Jugendamt (o. D.). Die Taschengeldfrage. Veröffentlicht auf der Website der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart. Abgerufen 11.10.2026. zsb-stuttgart.de
  8. [8] Stadt Nürnberg, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Jugendamt (10/2020). Die Taschengeldfrage, 7. überarbeitete Auflage. Abgerufen 11.10.2026. nuernberg.de
  9. [9] Familienportal des Bundes (Archivfassung vom 30.12.2024, Internet Archive). Taschengeld. Abgerufen 11.10.2026. web.archive.org
  10. [10] Deutsches Jugendinstitut (o. D.). Taschengeld (Themenseite). Abgerufen 11.10.2026. dji.de
  11. [11] Egmont Ehapa Media, Gruner + Jahr, Panini Verlag u. a. (29.08.2023). Kinder Medien Monitor 2023: Ergebnispräsentation. Werbe- und Reichweitenstudie der herausgebenden Verlage. Abgerufen 11.10.2026. kinder-medien-monitor.de
  12. [12] Bundesministerium der Justiz (Fassung zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226). Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 104 bis 110, 1619, 1643 und 1854. gesetze-im-internet.de. Abgerufen 04.10. und 11.10.2026. gesetze-im-internet.de
  13. [13] Verbraucherzentrale (Stand 10.12.2025). Bankgeschäfte mit Minderjährigen: Eltern müssen meistens zustimmen. verbraucherzentrale.de. Abgerufen 11.10.2026. verbraucherzentrale.de
  14. [14] Verbraucherzentrale Niedersachsen (Stand 23.10.2023). Kurz erklärt: Minderjährige und Verträge. Abgerufen 04.10.2026. verbraucherzentrale-niedersachsen.de
  15. [15] Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland (aktualisiert 16.10.2023). Verträge mit Minderjährigen: was Kinder dürfen und was nicht. Abgerufen 04.10.2026. evz.de
  16. [16] ING-DiBa AG (o. D.). Kostenloses Girokonto Junior. Angaben der Bank. Abgerufen 11.10.2026. ing.de
  17. [17] Commerzbank AG (o. D.). StartKonto: kostenloses Kinder- und Jugendkonto. Angaben der Bank. Abgerufen 11.10.2026. commerzbank.de
  18. [18] Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (letzte Änderung 17.07.2026). Girokonto. Abgerufen 11.10.2026. bafin.de
  19. [19] Fryer, R. G. (2011). Financial incentives and student achievement: Evidence from randomized trials. The Quarterly Journal of Economics, 126(4), 1755–1798. doi.org
  20. [20] Whitebread, D. & Bingham, S. (2013). Habit Formation and Learning in Young Children. University of Cambridge im Auftrag des Money Advice Service (Großbritannien).
  21. [21] OECD (2024). PISA 2022 Results (Volume IV): How Financially Smart Are Students? Paris: OECD Publishing. doi.org
  22. [22] Bucciol, A. & Veronesi, M. (2014). Teaching children to save: What is the best strategy for lifetime savings? Journal of Economic Psychology, 45, 1–17. econpapers.repec.org
  23. [23] Bucciol, A. & Zarri, L. (2019). Saving education received in early life and future orientation in adulthood. Journal of Financial Counseling and Planning, 30(1), 67–82. doi.org

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Hat Pädagogik und Informatik studiert. Schreibt hier über den Forschungsstand zum Lernen und prüft digitale Lernhilfen technisch, bevor sie hier erwähnt werden.

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