Digitales Klasse 1–4Klasse 5

Kindersicherung einrichten: Android, iPhone und Windows

Android, iPhone und Windows bringen eigene Kindersicherungen mit. Wir zeigen, wie Google, Apple und Microsoft die Einrichtung beschreiben, und vor allem, wo die Lücken liegen: bei anderen Browsern, weiteren Geräten, Schulkonten und Adminrechten.

Kurz gesagt

  • Google Family Link, Apples Bildschirmzeit und Microsoft Family Safety regeln Zeiten, Apps und Websites, aber kein Filter ist perfekt, wie Google selbst schreibt.
  • Die Webfilter von Google und Microsoft wirken nur im eigenen Browser: im angemeldeten Chrome beziehungsweise in Edge.
  • Die Altersgrenze für Kinderkonten liegt in Deutschland bei Google und Apple bei 16, bei Microsoft bei 18 Jahren.
  • Seit iOS 27 heißen Apples Funktionen anders; die alten Namen gelten weiter, solange nicht alle Geräte der Familie aktualisiert sind.
Inhalt dieses Artikels
  1. Was eine Kindersicherung kann und was nicht
  2. Android: Google Family Link einrichten
  3. iPhone und iPad: Bildschirmzeit einrichten
  4. Windows: Jugendschutz über das Familienkonto
  5. Router: die Kindersicherung der FRITZ!Box
  6. Zusatzprogramme: wann sie sich lohnen
  7. Begleiten statt nur sperren

Was eine Kindersicherung kann und was nicht

Android, iPhone und Windows bringen jeweils eine eigene Kindersicherung mit. Bei Google heißt sie Family Link, bei Apple läuft sie über die Familienfreigabe und die Bildschirmzeit, bei Microsoft über Family Safety. Das Prinzip ist überall gleich: Ihr Kind bekommt ein eigenes Konto, das Sie als Elternteil verwalten.

Geregelt werden ähnliche Dinge: Zeitlimits und Zeitpläne, die Freigabe von Apps, ein Filter für Websites, bei Google und Apple auch Käufe.[1], [2], [3] Entscheidend für Eltern sind aber die Stellen, an denen eine Einstellung nicht greift.

Kein Filter ist lückenlos

Google schreibt über den eigenen Webfilter offen, kein Filter sei perfekt. Die meisten Seiten mit sexuell expliziten Inhalten sollten aber herausgefiltert werden.[4] Die KJM hat 2021 über anerkannte Jugendschutzprogramme festgehalten, dass sie gerade dort keine Schutzwirkung entfalten können, wo Kinder viel unterwegs sind: bei Social-Media-Inhalten und in Apps.[5]

Die Webfilter von Google und Microsoft beziehen sich laut Hersteller nur auf Chrome beziehungsweise Edge.[4], [3] Für Apps gibt es andere Stellschrauben: welche Apps überhaupt erlaubt sind, ab welcher Altersfreigabe und, bei Apple, mit wem Ihr Kind schreiben darf.

Mitlesen können Sie mit Family Link nicht: Google zeigt Eltern weder den Bildschirm noch den Such-, Chrome- oder YouTube-Verlauf, die E-Mails oder Nachrichten des Kindes.[6] Microsoft zeigt Organisatoren dagegen die Bing-Suchen und, im unterstützten Browser, die Webaktivität.[3], [7]

Die drei Bordmittel im Vergleich

Google Family Link Apple Bildschirmzeit Microsoft Family Safety
Geräte des Kindes Android ab 6.0, Chromebook ab ChromeOS 71, kompatible Fitbit-Geräte[1] iPhone, iPad und Mac[8] Windows und Xbox, Bildschirmzeit auch für Android[9], [10]
Websites Filter nur im angemeldeten Chrome[4] Webfilter; „Zum Surfen anfragen“ ab iOS 27 in Safari und anderen unterstützten Browsern[2] Filter nur in Edge, andere Browser werden gesperrt[3]
Apps und Käufe Apps erlauben oder blockieren, Kaufgenehmigung bei Google Play[11] „Kaufanfrage“, Altersfreigaben 4+ bis 18+[12] App- und Spielfilter nach Alter, nur auf Windows und Xbox[10]
Altersgrenze in Deutschland 16: ab dann darf das Kind sein Konto selbst verwalten[13] 16: darunter gilt der Account als Kinderaccount[14] 18: bis dahin verwaltet ein Elternteil das Konto[15]
Wichtigste Lücke Andere Browser, zusätzliche Nutzerprofile, Schulkonten[16] Neue Version nur, wenn alle Geräte der Familie aktualisiert sind[8] Adminrechte des Kindes, wieder freigegebene Browser ohne Filter[17]

Ein Grundschulkind braucht in Deutschland also bei allen drei Anbietern ein Kinderkonto in Ihrer Familiengruppe. Eine für alle gültige Altersgrenze gibt es dabei nicht.[13], [14], [15]

Mit der App Family Link legen Sie für Ihr Kind ein Google-Konto an oder stellen ein bestehendes Konto unter Elternaufsicht. Danach bestimmen Sie, welche Apps Ihr Kind herunterladen, kaufen und nutzen darf, begrenzen die Bildschirmzeit, sehen den Standort des Android-Geräts und sperren nicht jugendfreie Inhalte bei Google Play.[1]

Laut Google braucht Ihr Kind ein Android-Gerät ab Version 6.0 oder ein Chromebook ab ChromeOS 71. Die Eltern-App läuft auf Android ab 6.0, auf iPhone und iPad ab iOS 16 und auf Chromebooks. Sie selbst müssen mindestens 18 Jahre alt sein und im selben Land wie Ihr Kind leben.[1] Für die Einwilligung kann Google eine Kreditkarte verwenden. Das kostet nichts, auf der Karte erscheint aber eine vorübergehende Autorisierung.[21]

Die Einrichtung Schritt für Schritt

So beschreibt Google den Ablauf; für das Anlegen des Kontos rechnet Google mit ungefähr 15 Minuten.[21] Menünamen können sich mit Updates ändern (Stand der Angaben: 04.10.2026).

  1. Konto anlegen. In Family Link links oben auf Ihr Profil tippen und „Kind hinzufügen“ wählen. Oder beim Einrichten eines neuen Android-Geräts „Konto erstellen“ antippen, andernfalls „Weitere Optionen“ > „Für mein Kind“. Daten Ihres Kindes eingeben, mit Ihrem eigenen Google-Konto anmelden und einwilligen.[21]
  2. Tageslimit. Im Konto Ihres Kindes „Bildschirmzeit“ > „Zeitlimits“ > „Tageslimit“ aktivieren und den „Wochenplan“ einstellen.[1]
  3. Nacht und Unterricht. „Bildschirmzeit“ > „Zeitpläne“, dann „Ruhezeit“ oder „Schulmodus“ aktivieren. Beides setzt auf dem Gerät Ihres Kindes Android 7 oder neuer voraus.[22]
  4. Einzelne Apps. „Bildschirmzeit“ > „Zeitlimits“ > „App-Limits“, dort Apps auf „Blockiert“ oder „Erlaubt“ setzen.[1]
  5. Chrome. „Einstellungen“ > „Google Chrome und Web“ und eine von drei Stufen wählen: alle Websites zulassen, anstößige Websites zu blockieren versuchen oder nur genehmigte Websites erlauben.[4]
  6. Käufe. Auf g.co/yourfamily das Konto Ihres Kindes wählen, dann „Einstellungen bei Google Play“ > „Genehmigung erforderlich für“. Zur Wahl stehen alle Inhalte, alle Käufe mit der Familienzahlungsmethode, nur In-App-Käufe oder keine Genehmigung.[11]
  7. Standort, falls gewünscht. „Standort“ > „Standorteinstellungen festlegen“ > „Weiter“ > „Aktivieren“.[1]

Wo Family Link nicht greift

Das Tageslimit gilt pro Gerät. Legen Sie zwei Stunden fest, darf Ihr Kind laut Google jedes Gerät zwei Stunden nutzen.[1] Mit Tablet und Smartphone sind das bis zu vier Stunden am Tag. Ein gemeinsames Zeitbudget für mehrere Geräte bietet zum Beispiel die Kindersicherung der FRITZ!Box.

Der Webfilter wirkt nur im angemeldeten Chrome. Dort ist auch der Inkognitomodus abgeschaltet. Auf Windows-, Mac- und Linux-Rechnern sowie auf iPhone und iPad kann sich Ihr Kind aber aus Chrome abmelden oder einen anderen Browser nehmen, dann greifen die Filter nicht.[4] Sehen Sie deshalb auch auf dem Android-Gerät in den App-Limits nach, welche weiteren Browser installiert sind, und blockieren Sie sie, soweit das geht. Manche Apps lassen sich laut Google nicht blockieren.[1]

Zusätzliche Nutzerprofile und Schulkonten laufen ohne Aufsicht. In einem weiteren Nutzerprofil auf dem Android-Gerät, in dem das Konto Ihres Kindes nicht angemeldet ist, gelten die Family-Link-Einstellungen nicht.[16] Dasselbe gilt für ein Schulkonto, das als weiterer Nutzer auf dem Gerät liegt; Konten aus Google Workspace for Education lassen sich mit Family Link nicht verwalten.[21], [1] Bekommt Ihr Kind von der Schule ein solches Konto, etwa nach dem Wechsel in Klasse 5, steht es nicht unter Ihrer Aufsicht.

Google Play filtert nicht alles. Die Inhaltsbeschränkungen halten gesperrte Inhalte weder aus den Suchergebnissen heraus, noch verhindern sie den Aufruf über einen direkten Link.[23] Die Kaufgenehmigung greift nur bei Zahlungen über Google Play.[11]

Was bei einer Sperre weiter geht. Auf einem gesperrten Android-Smartphone kann Ihr Kind Anrufe annehmen und den Notruf wählen, sofern ein Mobilfunkvertrag besteht. Für System-Apps lassen sich keine App-Limits setzen, und die Uhr des Geräts kann Ihr Kind nicht umstellen, solange Bildschirmzeit-Limits aktiv sind.[24]

Wenn die Aufsicht enden soll. Erreicht Ihr Kind das Mindestalter (in Deutschland 16), bekommen Sie beide eine E-Mail; die Aufsicht läuft weiter, bis Ihr Kind sein Konto umstellt.[25] Nach Googles Hilfeseiten brauchen Kinder unter 18 die Zustimmung eines Elternteils, um die Aufsicht zu beenden.[25], [6] Auf einer davon heißt es an anderer Stelle aber, Eltern könnten das Beenden nicht verhindern. Sicher ist laut Google: Sie werden benachrichtigt, und die gemeinsam verwalteten Geräte Ihres Kindes werden vorübergehend gesperrt.[21]

iPhone und iPad: Bildschirmzeit einrichten

Bei Apple hängt die Kindersicherung an der Familienfreigabe. Den Kinderaccount legt der Organisator der Familienfreigabe auf seinem eigenen Gerät an. Dabei muss das Geburtsdatum stimmen, weil die altersbasierten Einstellungen davon abhängen.[26]

Neue und alte Bildschirmzeit

Mit iOS 27, iPadOS 27 und macOS 27 hat Apple die Kindersicherung im September 2026 neu aufgebaut. Die neue Version gibt es aber nur, wenn alle Geräte der Familie aktualisiert sind und ein Elternteil die Kindersicherung umstellt. Sonst bleibt die bisherige Version in Betrieb.[8], [2] Ein einziges Gerät in der Familienfreigabe, das sich nicht auf Version 27 bringen lässt, hält die Familie also bei der alten Bildschirmzeit und ihren alten Namen.[27]

Wofür ab iOS 27 bis iOS 26
Zu welcher Tageszeit Apps verfügbar sind „Zeitplan für Bildschirmzeit“ „Auszeit“
Zeitbudget für Apps und App-Kategorien „Nutzungszeiten“ „Limits für die App-Nutzung“
Mit wem Ihr Kind kommuniziert „Erlaubte Kontakte“ „Kommunikationslimits“
Wo Sie die Einstellungen finden „Einstellungen“ > „Familie“ > Name des Kindes[2] „Einstellungen“ > „Bildschirmzeit“, unter „Familie“ das Kind wählen[27]

Die Einrichtung Schritt für Schritt (ab iOS 27)

  1. Die Familienfreigabe einrichten, falls es sie noch nicht gibt.[26]
  2. Auf Ihrem Gerät „Einstellungen“ > „Familie“ > „Mitglied hinzufügen“ > „Kinderaccount erstellen“ > „Fortfahren“. Namen und das korrekte Geburtsdatum Ihres Kindes eingeben.[26]
  3. Alle Geräte der Familie auf iOS, iPadOS oder macOS 27 aktualisieren und die Kindersicherung der Familie umstellen.[8]
  4. „Einstellungen“ > „Familie“ > Name des Kindes > „Bildschirmzeit“ und der Anleitung folgen. Den Bildschirmzeit-Code Ihres Kindes legen Sie auf Ihrem eigenen Gerät fest, nicht auf dem Ihres Kindes.[8]
  5. Unter „Familie“ > Name des Kindes liegen danach die einzelnen Bereiche: „Apps & Websites“ > „Einschränkungen“ mit der Kaufanfrage und dem Webfilter (unter „Websites“ > „Filtern“), außerdem „Erlaubte Kontakte“, „Kommunikationssicherheit“, „Nutzungszeiten“, „Zeitplan für Bildschirmzeit“ und „Beschränkungen“.[2]

Was die Funktionen tun

Bei Kindern unter 13 sind „Kaufanfrage“ und „Zum Surfen anfragen“ laut Apple von vornherein eingeschaltet. Ihr Kind muss dann fragen, bevor es eine neue App lädt oder eine neue Website besucht. „Nur jugendfreie Websites“ ist bei allen unter 18 voreingestellt.[2] „Zum Surfen anfragen“ wirkt in Safari und anderen unterstützten Browsern, aber erst nach dem Umstieg auf die neue Bildschirmzeit. Apple nennt die Funktion in seinen Hilfeseiten teils auch „Browseranfrage“.[8]

„Nutzungszeiten“ sind ein tägliches Zeitbudget für App-Kategorien wie Spiele oder soziale Medien. Unter „Erlaubte Kontakte“ regeln Sie, mit wem Ihr Kind über Nachrichten, FaceTime und Telefon in Kontakt ist. Schreibt ihm eine neue Person, sieht Ihr Kind die Nachricht erst, wenn Sie zugestimmt haben.[2]

Laut Apple schützt die Kommunikationssicherheit Ihr Kind davor, Fotos oder Videos anzusehen oder zu teilen, in denen Nacktheit oder Gewalt erkannt wurde, auch in FaceTime-Videoanrufen. Apple bekommt die Bilder dabei nicht zu sehen.[2], [8] Unter „Beschränkungen“ wählen Sie Altersfreigaben für Apps, Musik, Bücher, Filme und Serien und stellen Datenschutz, Siri und Game Center ein.[2]

Im App Store vergibt Apple eigene Altersfreigaben (4+, 9+, 13+, 16+, 18+) auf Grundlage der Angaben der Entwickler. USK-Kennzeichen nennt Apple dort nicht.[12], [28]

Unter iOS 26: an „Nachrichten“ denken

Solange Ihre Familie die bisherige Version nutzt, ist ein Hinweis aus Apples Handbuch wichtig. Fehlt die App „Nachrichten“ auf der Liste „Erlaubte Apps“, kann Ihr Kind während der Auszeit und nach Ablauf eines Limits keine Nachrichten senden oder empfangen, auch nicht an Notfallkontakte.[27] Wenn Ihr Kind Sie in dieser Zeit erreichen soll, setzen Sie „Nachrichten“ auf die Liste der erlaubten Apps.

Eine Frage bleibt offen. Apple schreibt, dass sich in manchen Regionen Bildschirmzeit, Kaufanfrage und Inhaltsbeschränkungen für unter 18-Jährige nicht abschalten lassen.[8] Ob Deutschland dazugehört, sagt Apple dort nicht.

Windows: Jugendschutz über das Familienkonto

Unter Windows läuft die Kindersicherung über Microsoft Family Safety. Die Familiengruppe richten Sie unter account.microsoft.com/family ein.[29] Ihr Kind kommt als „Mitglied“ in die Gruppe. Liegt es unter dem gesetzlichen Mindestalter, muss ein Erwachsener zustimmen.[30]

Die Einrichtung Schritt für Schritt

  1. Unter account.microsoft.com/family mit Ihrem eigenen Konto anmelden.[29]
  2. „Familienmitglied hinzufügen“ und die Rolle „Mitglied“ wählen, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer Ihres Kindes eingeben. Ihr Kind nimmt die Einladung an, ein Erwachsener stimmt zu.[30] Am PC geht das auch über „Einstellungen“ > „Konten“ > „Familie“.[31]
  3. Das Gerät verbinden, auf dem sich Ihr Kind mit seinem Microsoft-Konto anmeldet.[29], [9]
  4. Bildschirmzeit: Kachel Ihres Kindes > Registerkarte „Windows“, „Xbox“ oder „Mobilgeräte“ > Tag wählen, dann Zeitplan und Zeitlimit festlegen.[9]
  5. Webfilter: Kachel Ihres Kindes > Plattform „Microsoft Edge“ > „Unangemessene Websites und Suchvorgänge filtern“ einschalten, bei Bedarf zusätzlich „Nur zulässige Websites verwenden“.[3]
  6. Das Windows-Konto Ihres Kindes als Standardbenutzer anlegen, nicht als Administrator.[31], [17]

Wo Family Safety nicht greift

Der Webfilter wirkt nur in Edge. Web- und Suchfilter funktionieren laut Microsoft nur in unterstützten Browsern, derzeit Microsoft Edge. Ist der Filter an, blockiert Family Safety andere Browser, damit er sich nicht umgehen lässt. Sie können einzelne Browser wieder freigeben; dort fällt der Filter dann weg.[3]

Adminrechte hebeln alles aus. Hat Ihr Kind auf dem PC Administratorrechte, kann es die Family-Safety-Einstellungen ändern oder zerstören, schreibt Microsoft.[17]

Zeit und Filter hängen am Gerät. Bildschirmzeitlimits wirken nur auf Geräten, die mit der Familiengruppe verbunden sind, bei Mobilgeräten nur auf Android.[9] Filter für Apps und Spiele nach Altersgrenze gibt es nur auf Windows und Xbox.[10] Ein iPhone erfasst die Bildschirmzeit von Family Safety also nicht.

Router: die Kindersicherung der FRITZ!Box

Auch die FRITZ!Box hat eine Kindersicherung, die der Hersteller für das aktuelle FRITZ!OS beschreibt. Sie gilt für die Geräte im Heimnetz und arbeitet mit Zugangsprofilen: Sie ordnen jedes Gerät einem Profil zu und legen damit fest, wann und wie lange es an den einzelnen Wochentagen ins Internet darf.[18]

Anders als bei Family Link kann ein Zeitbudget hier als „gemeinsames Budget“ für alle Geräte eines Kindes gelten. Diese Option müssen Sie allerdings ausdrücklich einschalten. Zum Filtern gibt es eigene Listen mit nur erlaubten oder gesperrten Seiten oder das BPjM-Modul mit den von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz indizierten Seiten.[18]

So beschreibt der Hersteller die Einrichtung:[18]

  1. Benutzeroberfläche der FRITZ!Box öffnen, „Internet“ > „Filter“ > Registerkarte „Kindersicherung“ > „Neues Zugangsprofil“.
  2. Namen eingeben, „Zeitplan“, „Zeitbudget“ oder beides aktivieren, bei Bedarf „gemeinsames Budget“. Für einen Filter „Internetseiten filtern“ wählen (eigene Liste oder BPjM-Modul). „Nutzung des Gastzugangs gesperrt“ aktivieren und „Übernehmen“.
  3. Unter „Kindersicherung“ bei jedem Gerät Ihres Kindes „Gerät neu zuordnen“ wählen, das Profil auswählen, dann „Fertig“ und „OK“.
  4. Das FRITZ!Box-Kennwort ändern und das Profil „Standard“ vollständig sperren.

Den letzten Schritt empfiehlt der Hersteller, damit neue Geräte die Kindersicherung nicht umgehen. Im Mesh-Repeater- oder IP-Client-Modus gibt es keine Kindersicherung, und Geräte im Gastnetz laufen immer unter dem Profil „Gast“. Für Messenger wie WhatsApp taugt das Zeitbudget laut Hersteller nicht, weil sie ständig auf das Internet zugreifen.[18] Und weil die Regeln für das Heimnetz gelten, erreichen sie ein Smartphone nicht, solange es über mobile Daten surft.

Zusatzprogramme: wann sie sich lohnen

Ein Zusatzprogramm kommt in Frage, wenn die Bordmittel bei Ihren Geräten eine Lücke lassen, die Sie schließen wollen. Das ist etwa der Fall, wenn Ihr Kind Geräte verschiedener Hersteller nutzt und Sie alles an einer Stelle regeln möchten: Family Link wirkt auf einem iPad nicht.[1] Oder am Windows-PC soll ein anderer Browser als Edge gefiltert werden.[3] Für eine gemeinsame Zeit über alle Geräte kommt auch der Router in Frage.[18]

Auch Zusatzprogramme haben Grenzen: Die Einschätzung der KJM zu Social Media und Apps galt ausdrücklich anerkannten Jugendschutzprogrammen.[5] Wir haben keines der folgenden Programme selbst geprüft, können also nicht sagen, ob es eine bestimmte Lücke schließt, und geben keine Empfehlung (so arbeiten wir). Was folgt, sind Angaben der Anbieter und Prüfstellen.

JusProg ist ein Filterprogramm des gemeinnützigen Vereins JusProg e.V. Für Eltern ist es laut Anbieter kostenlos und ohne Registrierung nutzbar, für Windows, iOS, Android und macOS sowie als netzwerkweite Lösung JusProgDNS.[32] Es lässt sich auf die Altersstufen 0, 6, 12, 16 und 18 einstellen und filtert mit dem BPjM-Modul der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) und einer eigenen Liste. Die Anerkennung als Jugendschutzprogramm nach § 11 JMStV stammt von der FSM, einer Freiwilligen Selbstkontrolle, für Windows, Android und iOS (Stand der FSM-Angaben: August 2023).[33] Die KJM entscheidet darüber nicht selbst, sondern prüft die Entscheidung der FSM; 2021 hat sie deren Prüfung für rechtlich unbedenklich erklärt.[5]

Die Salfeld Kindersicherung der Salfeld GmbH aus Reutlingen gibt es laut Hersteller für Windows und Android; steuern lässt sie sich auch von iPhone oder iPad aus. Unter Android wirkt ihr Webfilter in der Chrome-App.[34] Statt einer dauerhaft kostenlosen Version gibt es eine kostenlose Testphase von 30 Tagen.[35]

Qustodio läuft laut Hersteller auf Windows ab Version 10, macOS ab 10.15, Chromebooks mit Google Play, Android ab Version 9, iPhone und iPad ab iOS 16 sowie auf Kindle-Geräten mit FireOS 6.[36] Der Anbieter wirbt mit einem kostenlosen Konto. Betreiber der Website ist die Qustodio Technologies S.L. in Barcelona.[37], [38]

Weitere Anleitungen bieten Portale, hinter denen Medienanstalten und öffentliche Stellen stehen: medien-kindersicher.de, beauftragt von mehreren Landesmedienanstalten gemeinsam mit klicksafe,[39] klicksafe, das deutsche Awareness Centre im EU-Programm Digital Europe,[40] und SCHAU HIN!, eine Initiative, die das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das ZDF und die AOK unterstützen.[41]

Jugendschutz ab Werk: noch keine Pflicht

Neu seit dem 6. Medienänderungsstaatsvertrag sieht § 12 JMStV vor, dass verbreitete Betriebssysteme eine Jugendschutzvorrichtung mit Altersangabe enthalten, die sich einfach einschalten lässt. Ab Werk ist sie aus.[42], [43] Welche Systeme betroffen sind, bestimmt die KJM spätestens bis zum 1. Dezember 2026. Verpflichtend wird die Vorrichtung ein Jahr nach dieser Bekanntgabe, für Geräte, die schon produziert werden, gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren.[43] Heute ist sie also noch keine Pflicht.

Begleiten statt nur sperren

Technik erklärt Ihrem Kind nicht, warum eine Regel gilt, und hilft ihm nicht, wenn es trotz Filter auf etwas stößt, das es verstört. Weil kein Filter lückenlos ist, gehört zu jeder Einstellung ein Gespräch.

Besprechen Sie die Regeln, bevor Sie sie einschalten: wann das Gerät genutzt wird, welche Apps erlaubt sind und warum. Sagen Sie Ihrem Kind, dass ein Filter nicht alles abfängt und dass es zu Ihnen kommen kann, wenn ihm etwas seltsam vorkommt, ohne dafür Ärger zu bekommen. Schauen Sie neue Apps zuerst gemeinsam an.

Woran Sie sich bei der Bildschirmzeit orientieren können und wie Sie mit Bildschirmen am Lernplatz umgehen, steht im Beitrag zum Lernplatz.

Welches Gerät für den Anfang passt, besprechen wir in eigenen Beiträgen: zum Kinder-Tablet, zum ersten Handy und zur Kinder-Smartwatch.

Checkliste zum Abhaken

Vor dem ersten eigenen Gerät

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Quellen

Wir stützen uns bevorzugt auf Übersichtsarbeiten, Leitlinien und Angaben offizieller Stellen. Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026.

  1. [1] Google (o. D.). Erste Schritte mit Family Link. Google für Familien-Hilfe. Abgerufen 04.10.2026. support.google.com
  2. [2] Apple (21.09.2026). Die Kindersicherung einrichten, um das iPhone oder iPad deines Kindes zu verwalten. Apple Support (iOS/iPadOS 27). Abgerufen 04.10.2026. support.apple.com
  3. [3] Microsoft (o. D.). Filtern von Websites und Suchvorgängen mit Microsoft Family Safety. Microsoft-Support (Windows 11, Windows 10, Xbox One). Abgerufen 04.10.2026. support.microsoft.com
  4. [4] Google (o. D.). Chrome und das Google-Konto Ihres Kindes. Google für Familien-Hilfe. Abgerufen 04.10.2026. support.google.com
  5. [5] KJM (08.02.2021). FSM-Eignungsprüfung von „JusProg“ ist rechtlich unbedenklich. Pressemitteilung 02/2021. Abgerufen 04.10.2026. kjm-online.de
  6. [6] Google (o. D.). Elternaufsicht für ein bestehendes Google-Konto einrichten und verwalten. Google für Familien-Hilfe. Abgerufen 04.10.2026. support.google.com
  7. [7] Microsoft (o. D.). Anzeigen der Geräte- und App-Nutzung mit Family Safety-Aktivitätsberichten. Microsoft-Support. Abgerufen 04.10.2026. support.microsoft.com
  8. [8] Apple (23.09.2026). Mit „Bildschirmzeit“ das iPhone oder iPad deines Kindes verwalten. Apple Support (gilt für iOS/iPadOS 27 und die Vorversion). Abgerufen 04.10.2026. support.apple.com
  9. [9] Microsoft (o. D.). Legen Sie geräteübergreifende Bildschirmzeitbeschränkungen fest. Microsoft-Support. Abgerufen 04.10.2026. support.microsoft.com
  10. [10] Microsoft (o. D.). Filtern von Apps und Spielen mit Microsoft Family Safety. Microsoft-Support. Abgerufen 04.10.2026. support.microsoft.com
  11. [11] Google (o. D.). Kaufgenehmigungen bei Google Play. Google für Familien-Hilfe. Abgerufen 04.10.2026. support.google.com
  12. [12] Apple (o. D.). Altersfreigaben. App Store. Abgerufen 04.10.2026. apps.apple.com
  13. [13] Google (o. D.). Mindestalter für Google-Konten. Google-Konto-Hilfe. Abgerufen 04.10.2026. support.google.com
  14. [14] Apple (18.09.2026). Regionsspezifische Regeln für die Verwaltung eines Apple Accounts. Apple Support. Abgerufen 04.10.2026. support.apple.com
  15. [15] Microsoft (o. D.). Liste der Länder oder Regionen mit gesetzlichen Altersgrenzen für Kinder. Microsoft-Support. Abgerufen 04.10.2026. support.microsoft.com
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  43. [43] KJM (o. D.). FAQs zum 6. Medienänderungsstaatsvertrag. Abgerufen 04.10.2026. kjm-online.de

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Hat Pädagogik und Informatik studiert. Schreibt hier über den Forschungsstand zum Lernen und prüft digitale Lernhilfen technisch, bevor sie hier erwähnt werden.

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