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Erstes Handy: ab wann, welches Gerät, welcher Tarif

Ein festes Alter für das erste Handy gibt es nicht. Wir zeigen, was andere Familien tun, welche Altersgrenzen WhatsApp und andere Dienste setzen, worauf es beim Gerät ankommt und wie Sie beim Tarif Kostenfallen vermeiden.

Kurz gesagt

  • Ein festes Alter für das erste Handy gibt es nicht; laut KIM-Studie 2024 haben 33 Prozent der Acht- bis Neunjährigen ein eigenes Smartphone und 63 Prozent der Zehn- bis Elfjährigen.
  • WhatsApp verlangt in Europa ein Mindestalter von 13 Jahren; für Jüngere führt es schrittweise durch Eltern verwaltete Konten ein.
  • Einen Handyvertrag kann Ihr Kind nicht ohne Ihre Zustimmung abschließen, und die Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter ist kostenlos.
  • Kinderkonto, Kindersicherung und Regeln richten Sie am besten ein, bevor Ihr Kind das Handy bekommt.
Inhalt dieses Artikels
  1. Ab wann ein eigenes Handy?
  2. Altersgrenzen von WhatsApp und Co.
  3. Welches Gerät
  4. Tarif, Prepaid und Kostenfallen
  5. Regeln vereinbaren: der Mediennutzungsvertrag
  6. Vor der Übergabe einrichten

Ab wann ein eigenes Handy?

Ein festes Alter für das erste Handy gibt es nicht. Initiativen, die Eltern beraten, nennen unterschiedliche Werte oder gar keinen. Dazu kommen Zahlen darüber, wie andere Familien entscheiden. Beides hilft beim Einordnen.

Was andere Familien tun

Die neuesten Zahlen für Deutschland stammen aus der KIM-Studie 2024 des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest (mpfs). Befragt wurden im Herbst 2024 insgesamt 1.225 Kinder zwischen sechs und 13 Jahren und ihre Eltern.[1] Laut ihren Eltern haben 46 Prozent dieser Kinder ein eigenes Smartphone. Mit dem Alter steigt der Anteil steil an:[1]

Alter Eigenes Smartphone (Angabe der Eltern)
6 bis 7 Jahre11 %
8 bis 9 Jahre33 %
10 bis 11 Jahre63 %
12 bis 13 Jahre79 %

Den größten Sprung gibt es zwischen den Acht- bis Neunjährigen und den Zehn- bis Elfjährigen, ein Plus von 30 Prozentpunkten. Das ist die Zeit des Wechsels auf die weiterführende Schule.[1]

Gut die Hälfte der Eltern (51 Prozent) hat eine Familienregel, ab welchem Alter ein Handy erlaubt ist. In diesen Familien liegt das vereinbarte Einstiegsalter im Mittel bei neun Jahren für Handy oder Smartphone, bei zehn für WhatsApp und YouTube, bei zwölf für TikTok und bei 13 für Instagram und Snapchat.[1] Eltern, deren Kind noch kein Handy hat, nennen als Grund vor allem das Alter (68 Prozent).[1]

Der Klassenchat

WhatsApp ist laut KIM-Studie die meistgenutzte Internetanwendung der Kinder zwischen sechs und 13 Jahren: 73 Prozent der Kinder, die online sind, nutzen es mindestens einmal pro Woche. Von den Kindern mit WhatsApp sind 63 Prozent in einer Gruppe der ganzen Klasse. Jedes dritte dieser Kinder sagt, dass nicht alle aus der Klasse dabei sind. Der häufigste Grund (54 Prozent): Diese Kinder haben kein Handy oder kein WhatsApp.[1]

Ob das ein Grund für ein eigenes Gerät ist, entscheiden Sie. Unabhängig davon lohnt es sich, mit der Klassenleitung oder der Elternvertretung zu klären, dass Wichtiges für die Klasse nicht nur über den Chat läuft.

Was Initiativen empfehlen

  • SCHAU HIN!, eine Initiative, die das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das ZDF und die AOK unterstützen,[2] schreibt, ein erstes Handy könne etwa zwischen elf und zwölf Jahren sinnvoll sein, häufig mit dem Wechsel auf die weiterführende Schule.[3]
  • Internet-ABC rät, ein Smartphone mit Internetzugang frühestens mit zwölf Jahren zu überlassen. Altersangaben seien aber immer nur Richtwerte, jedes Kind sei anders.[4]
  • klicksafe, das deutsche Awareness Centre im Digital-Europe-Programm der EU,[5] nennt kein festes Alter. Entscheidend seien Erfahrung und Entwicklungsstand des Kindes und welche Funktionen das Gerät ungesichert bietet. Eine Checkliste soll grobe Orientierung geben.[6]
  • Smarter Start ab 14 ist eine gemeinnützige Elterninitiative mit dem Motto „Erst Kindheit. Dann Smartphone.“ Betreiber der Website ist die Smarter Start gGmbH. Eine Behörde oder Fachstelle ist sie nicht.[7]

Das sind Empfehlungen, keine Vorschriften. Hilfreicher als eine Zahl sind ein paar Fragen: Wofür braucht Ihr Kind das Handy, für den Schulweg, für Absprachen oder für den Klassenchat? Reicht dafür ein geliehenes Gerät? Hält sich Ihr Kind schon an Absprachen zur Bildschirmzeit? Und erzählt es Ihnen, wenn ihm online etwas seltsam vorkommt?

Altersgrenzen von WhatsApp und Co.

Zwei Grenzen werden oft verwechselt: das Mindestalter in den Nutzungsbedingungen eines Dienstes und die Altersgrenze in der Datenschutz-Grundverordnung.

Was die Anbieter verlangen

Zur Zeit der KIM-Studie war laut mpfs keiner der abgefragten Dienste, etwa WhatsApp, TikTok oder Snapchat, nach seinen Nutzungsbedingungen für Kinder unter 13 zugelassen. Genutzt werden sie trotzdem: Von den Acht- bis Neunjährigen, die online sind, nutzen 64 Prozent WhatsApp mindestens einmal pro Woche.[1] So sehen die Regeln der Anbieter heute aus:

Dienst Mindestalter laut Anbieter Was außerdem gilt Stand
WhatsApp 13 Jüngere nur über ein durch Eltern verwaltetes Konto, wo es verfügbar ist[8] Nutzungsbedingungen EWR, gültig ab 17.08.2026
TikTok 13 Direktnachrichten erst ab 16[9] Nutzungsbedingungen EWR, Juli 2026
Instagram 13 siehe Nutzungsbedingungen[10], [11] Instagram 17.03.2021, bestätigt von klicksafe 02.03.2026
Snapchat 13 oder ein höheres nationales Mindestalter Zu junge Konten sperrt oder löscht Snap;[12] unter 18 Zustimmung der Eltern laut klicksafe[11] Servicebestimmungen, gültig ab 21.09.2026
YouTube 16 Kinder jeden Alters, wenn ein Elternteil zustimmt; unter 18 mit Erlaubnis der Eltern[13] Nutzungsbedingungen, gültig ab 05.01.2022

Für YouTube gibt es ein Kinderkonto mit Elternaufsicht für Kinder unter 13, ohne Kommentare und eigene Kanäle.[14]

WhatsApp: Konten unter Elternaufsicht

Nach den Nutzungsbedingungen für den Europäischen Wirtschaftsraum, gültig ab 17. August 2026, muss man mindestens 13 sein, um WhatsApp selbstständig zu nutzen. Für jüngere Kinder können Eltern ein „durch Eltern verwaltetes Konto“ einrichten, wenn es in ihrem Land verfügbar ist.[8]

Angekündigt hat WhatsApp diese Konten am 11. März 2026 für Zehn- bis Zwölfjährige. Eltern bestimmen, wer ihr Kind kontaktieren darf und welchen Gruppen es beitritt, und prüfen Anfragen unbekannter Kontakte. Die Einstellungen sind mit einer Eltern-PIN gesichert. Zum Einrichten legen Sie Ihr Handy neben das Ihres Kindes und verknüpfen die Konten.[15]

Zwei Einschränkungen sollten Sie kennen. Die Chats bleiben Ende-zu-Ende-verschlüsselt, Sie können also nicht mitlesen. Und WhatsApp führt die Funktion nach eigenen Angaben schrittweise ein.[15] Prüfen Sie deshalb vor dem Einrichten, ob sie bei Ihnen schon verfügbar ist.

Die Grenze von 16 in der DSGVO

Davon zu trennen ist Artikel 8 der Datenschutz-Grundverordnung. Bietet ein Online-Dienst sein Angebot direkt Kindern an und stützt sich auf deren Einwilligung, gilt diese Einwilligung erst ab 16 Jahren. Darunter müssen die Eltern einwilligen oder zustimmen. Die EU-Staaten dürfen die Grenze auf bis zu 13 Jahre senken.[16] Deutschland hat das nach einem juristischen Fachaufsatz nicht getan, hier gilt also 16.[17]

Das Mindestalter von WhatsApp bleibt trotzdem 13. Die Grenze von 16 betrifft die Einwilligung bei Diensten, die sich auf sie stützen.

Was die EU plant

Diese Grenzen können sich ändern. Die EU-Kommission hat am 17. September 2026 den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern im Netz vorgelegt, den „EU KIDS Act“. Danach sollen Kinder unter 13 Jahren soziale Netzwerke gar nicht nutzen und erst ab 15 Jahren ein eigenes Konto anlegen dürfen. Für 13- und 14-Jährige sind Konten vorgesehen, die über das Konto der Eltern laufen.[18]

Das ist bisher ein Vorschlag. Die Kommission hat ihn dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung und Verabschiedung vorgelegt.[18] Bis daraus geltendes Recht wird, gelten die Regeln der Anbieter oben.

Welches Gerät

Wir haben weder Geräte noch Tarife selbst getestet. Die Angaben stammen von den Herstellern und Anbietern (Stand Oktober 2026) und von den genannten Behörden, Verbraucherstellen und Initiativen.

Ein Handy ohne Smartphone-Funktionen besitzen laut KIM-Studie nur 5 Prozent der Kinder. Eltern, deren Kind noch kein Handy hat, nennen als wichtigste Punkte für einen Kauf die Ortung (83 Prozent), die Anpassung an Altersstufen (79 Prozent) und einen voreingestellten Jugendschutz (74 Prozent).[1] Ob ein einfaches Handy reicht, hängt davon ab, wofür Ihr Kind es braucht: Für Anrufe auf dem Schulweg genügt es, für den Klassenchat nicht.

Darauf kommt es an

Darauf kommt es an So prüfen Sie es
Sicherheitsupdates Vor dem Kauf nachsehen, wie lange der Hersteller Updates zusagt, und automatische Updates einschalten. Laut BSI zielen viele Angriffe auf Sicherheitslücken, die erst ein Update des Herstellers schließt.[19]
Passt die Kindersicherung zur Familie? Family Link steuert Android-Geräte ab Version 6.0, auf iPhones funktioniert die Elternaufsicht von Family Link nicht.[20] Bei Apple gibt es die neue Kindersicherung von iOS 27 nur, wenn alle Geräte der Familie aktualisiert sind.[21] Ein älteres iPhone ohne iOS 27 hält die Familie bei der bisherigen Version.
Ortung Bei Android zeigt Family Link Ihnen den Standort des Geräts.[20] Besprechen Sie mit Ihrem Kind vorher, wann Sie nachsehen.
Gebrauchtes oder weitergegebenes Gerät Bei aktuellen Smartphones reicht laut BSI das Zurücksetzen auf Werkseinstellungen, bei älteren kann es reichen, muss aber nicht. Speicher- und SIM-Karten vorher herausnehmen.[22]

Für Smartphones und Tablets gilt seit dem 20. Juni 2025 die EU-Ökodesign-Verordnung, die auch Vorgaben zu Betriebssystem-Updates enthält.[23] Was sie verlangt und wo ihre Grenzen liegen, erklären wir ausführlich im Beitrag zum Kinder-Tablet.

Ein Neukauf ist nicht der einzige Weg: Ein älteres Handy aus der Familie kommt in Frage, wenn es noch Updates bekommt. Von den Kindern ohne eigenes Handy darf sich laut KIM-Studie gut jedes achte (13 Prozent) bei Bedarf eins ausleihen.[1] Geht es Ihnen vor allem um Erreichbarkeit und Ortung, ist auch eine Uhr mit Telefonfunktion eine Möglichkeit. Worauf Sie dabei achten sollten, steht im Beitrag zur Kinder-Smartwatch.

Tarif, Prepaid und Kostenfallen

Was Ihr Kind allein abschließen darf

Kinder ab sieben Jahren sind bis zur Volljährigkeit beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB). Für alles, was ihnen nicht nur einen rechtlichen Vorteil bringt, brauchen sie vorher die Einwilligung der Eltern (§ 107 BGB). Schließt Ihr Kind ohne diese Einwilligung einen Vertrag, hängt seine Wirksamkeit von Ihrer Genehmigung ab (§ 108 BGB).[24]

Eine Ausnahme ist der sogenannte Taschengeldparagraf (§ 110 BGB): Ein Vertrag ist von Anfang an wirksam, wenn Ihr Kind mit Geld bezahlt, das es dafür oder zur freien Verfügung bekommen hat.[24] Für einen Handyvertrag greift er laut Verbraucherzentrale Niedersachsen und Europäischem Verbraucherzentrum nicht, weil der Vertrag laufende Zahlungen auslöst. Einen Handyvertrag oder ein Abo kann Ihr Kind deshalb nicht ohne Ihre Zustimmung abschließen.[25], [26]

Prepaid oder Laufzeitvertrag

Die Verbraucherzentrale beschreibt die Unterschiede so: Mit Prepaid können keine überhöhten Rechnungen entstehen, im schlimmsten Fall ist das Guthaben weg. Der Tarif lässt sich kurzfristig anpassen und kündigen. Wird lange nicht aufgeladen, kann die SIM-Karte allerdings gesperrt werden.[27]

Ein Laufzeitvertrag bindet oft für 24 Monate. Ein Gerät im Vertrag wirkt günstiger als ein separat gekauftes, die Monatsraten sind aber meist deutlich höher. Entscheidend sind die Kosten über die gesamte Laufzeit.[27] Solange Sie noch nicht wissen, wie Ihr Kind mit dem Handy umgeht, passt die feste Kostengrenze von Prepaid gut zu einem ersten Gerät. Einen bestimmten Tarif oder Anbieter empfehlen wir nicht.

Die Drittanbietersperre

Eine Kostenfalle sind Leistungen fremder Firmen, die über die Handyrechnung abgebucht werden, etwa teure Premium-Dienste. Internet-ABC rät Eltern deshalb, beim Mobilfunkanbieter eine Drittanbietersperre einzurichten.[4] Nach § 61 Abs. 2 TKG können Sie verlangen, dass Ihr Anschluss für die Abrechnung solcher Leistungen unentgeltlich gesperrt wird.[28] Laut Bundesnetzagentur verlangen Sie die Sperre bei Ihrem Anbieter. Sie ist kostenlos, das spätere Aufheben kann etwas kosten.[29]

Vor allen Kosten schützt die Sperre nicht. Sie betrifft nur die Abrechnung über die Handyrechnung, nicht Käufe in App-Stores mit hinterlegter Zahlungsart. Dafür gibt es eigene Bremsen: Bei Google Play können Sie für Käufe Ihres Kindes eine Genehmigung verlangen, die bei Zahlungen über Google Play greift.[30] Bei Apple ist die „Kaufanfrage“ für Kinder unter 13 von vornherein eingeschaltet.[31]

Regeln vereinbaren: der Mediennutzungsvertrag

Von den Eltern, deren Kind ein eigenes Smartphone hat, haben laut KIM-Studie 43 Prozent feste Nutzungszeiten eingestellt.[1] Technik ersetzt Absprachen ohnehin nicht. Ein Werkzeug dafür ist der Mediennutzungsvertrag.

Entwickelt haben ihn die Initiativen klicksafe und Internet-ABC. Unter mediennutzungsvertrag.de legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind fest, welche Medien und Inhalte es wie lange nutzen darf.[32] Es gibt zwei Varianten mit vorbereiteten Regeln, die Sie anpassen können: eine für Sechs- bis Zwölfjährige und eine für Kinder über zwölf. Die Regeln betreffen unter anderem Nutzungszeiten, Handy und Smartphone, Internet und Fernsehen.[33], [34]

Wichtiger als das ausgefüllte Blatt ist das Gespräch: wann und wo das Handy genutzt wird und wo es nachts liegt, welche Apps erlaubt sind, wie sich Ihr Kind im Klassenchat verhält, etwa bei Fotos von anderen, und was es tut, wenn ihm jemand Unbekanntes schreibt. Sagen Sie dazu, dass es dafür keinen Ärger bekommt.

Wie lange am Tag

Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) nennt als Orientierung für Sechs- bis Neunjährige: alle Bildschirmmedien zusammen höchstens 30 bis 45 Minuten pro Tag in der Freizeit (Stand 02.12.2025). Bei Mahlzeiten und möglichst eine Stunde vor dem Schlafengehen sollen die Bildschirme aus bleiben.[35] Als Quelle nennt die Tabelle eine medizinische Leitlinie, die laut dieser Angabe nur bis zum 15. Juli 2026 gültig war.[35] klicksafe nennt für Neun- bis Zwölfjährige höchstens 45 bis 60 Minuten pro Tag, ohne dafür Quellen anzugeben.[36]

Handy und Schule

Laut KIM-Studie dürfen nur etwa drei von fünf Grundschulkindern mit eigenem Handy es mit in die Schule nehmen. Von allen Kindern, die es mitnehmen dürfen, darf die Mehrheit (63 Prozent) es nur in den Pausen nutzen.[1] Fragen Sie nach, was an der Schule Ihres Kindes gilt.

Vor der Übergabe einrichten

Laut KIM-Studie haben 71 Prozent der Eltern, deren Kind Online-Dienste nutzt, an keinem Gerät des Kindes Sicherheitseinstellungen vorgenommen. Am ehesten geschieht das noch am Smartphone, aber auch dort nur bei 16 Prozent.[1] Einfacher ist es, alles einzurichten, bevor Ihr Kind das Handy in der Hand hat.

Ein Grundschulkind braucht in Deutschland für ein Android-Handy wie für ein iPhone ein Konto, das Sie verwalten: Ein Google-Konto selbst verwalten darf man hier ab 16, und ein Apple Account unter 16 gilt als Kinderaccount, der zu einer Familienfreigabe gehören muss.[37], [38] Wie Sie Family Link und die Bildschirmzeit Schritt für Schritt einrichten und wo beide Lücken haben, steht im Beitrag zur Kindersicherung.

Auf einem Android-Smartphone, das Family Link gerade sperrt, kann Ihr Kind laut Google weiter Anrufe annehmen und den Notruf wählen, sofern für das Gerät ein Mobilfunkvertrag besteht.[39] Unter der bisherigen Bildschirmzeit von Apple (iOS 26) gehört „Nachrichten“ auf die Liste der erlaubten Apps, sonst kann Ihr Kind in der Auszeit niemandem schreiben, auch Notfallkontakten nicht.[40]

Für WhatsApp unter 13 richten Sie das Elternkonto, falls verfügbar, gemeinsam ein.[8] Erklären Sie Ihrem Kind, dass Sie Kontakte und Gruppen freigeben, aber keine Nachrichten lesen.

Checkliste zum Abhaken

Bevor Ihr Kind das Handy bekommt

Druckt nur diesen Kasten, ohne den Rest der Seite.

Quellen

Wir stützen uns bevorzugt auf Übersichtsarbeiten, Leitlinien und Angaben offizieller Stellen. Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026.

  1. [1] Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (2025). KIM-Studie 2024. Kindheit, Internet, Medien. Basisuntersuchung zum Medienumgang 6- bis 13-Jähriger (PDF). Abgerufen 04.10.2026. mpfs.de
  2. [2] SCHAU HIN! (o. D.). Initiative. Abgerufen 04.10.2026. schau-hin.info
  3. [3] SCHAU HIN! (o. D.). Kinder und Smartphones: Ist mein Kind reif für ein Smartphone? Abgerufen 04.10.2026. schau-hin.info
  4. [4] Internet-ABC (26.06.2024). Erstes Smartphone fürs Kind: das sollten Eltern beachten. Abgerufen 04.10.2026. internet-abc.de
  5. [5] klicksafe (o. D.). Die Initiative. Abgerufen 04.10.2026. klicksafe.de
  6. [6] klicksafe (18.10.2022). Smartphones für Kinder und Jugendliche. Abgerufen 04.10.2026. klicksafe.de
  7. [7] Smarter Start gGmbH (o. D.). Herzlich Willkommen: Smarter Start ab 14. Abgerufen 04.10.2026. smarterstart.org
  8. [8] WhatsApp (gültig ab 17.08.2026). Nutzungsbedingungen für den Europäischen Wirtschaftsraum. Abgerufen 04.10.2026. whatsapp.com
  9. [9] TikTok (Juli 2026). Nutzungsbedingungen (EWR). Abgerufen 04.10.2026. tiktok.com
  10. [10] Instagram (17.03.2021). Wir machen Instagram sicherer für die jüngsten Mitglieder unserer Community. Instagram-Blog. Abgerufen 04.10.2026. about.instagram.com
  11. [11] klicksafe (02.03.2026). Mindestalter von Apps und Diensten. Abgerufen 04.10.2026. klicksafe.de
  12. [12] Snap Inc. / Snap Group Limited (gültig ab 21.09.2026). Snap Servicebestimmungen. Abgerufen 04.10.2026. snap.com
  13. [13] YouTube (gültig ab 05.01.2022). Nutzungsbedingungen (Deutschland). Abgerufen 04.10.2026. youtube.com
  14. [14] YouTube (o. D.). Was ist ein YouTube-Kinderkonto mit Elternaufsicht? YouTube-Hilfe. Abgerufen 04.10.2026. support.google.com
  15. [15] WhatsApp (11.03.2026). Neu: Durch Eltern verwaltete Konten auf WhatsApp. WhatsApp-Blog. Abgerufen 04.10.2026. blog.whatsapp.com
  16. [16] Europäische Union (2016). Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), Art. 8. EUR-Lex. Abgerufen 04.10.2026. eur-lex.europa.eu
  17. [17] Frei, T. (2026). Minderjährigenschutz unter der DSGVO: Probleme der datenschutzrechtlichen Einwilligung im Rahmen von Diensten der Informationsgesellschaft. Bucerius Law Journal 01/2026, Fn. 69. Abgerufen 04.10.2026. law-journal.de
  18. [18] Europäische Kommission (17.09.2026). EU KIDS Act to restrict social media platforms’ access to children in the EU. Pressemitteilung IP/26/1890. Abgerufen 04.10.2026. ec.europa.eu
  19. [19] BSI (o. D.). Smartphone und Tablet effektiv schützen. Abgerufen 04.10.2026. bsi.bund.de
  20. [20] Google (o. D.). Erste Schritte mit Family Link. Google für Familien-Hilfe. Abgerufen 04.10.2026. support.google.com
  21. [21] Apple (23.09.2026). Mit „Bildschirmzeit“ das iPhone oder iPad deines Kindes verwalten. Apple Support (gilt für iOS/iPadOS 27 und die Vorversion). Abgerufen 04.10.2026. support.apple.com
  22. [22] BSI (o. D.). Daten auf Festplatten, Datenträgern und Smartphones sicher löschen. Abgerufen 04.10.2026. bsi.bund.de
  23. [23] Europäische Kommission (2023). Verordnung (EU) 2023/1670 vom 16. Juni 2023 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Smartphones, Mobiltelefone, die keine Smartphones sind, schnurlose Telefone und Slate-Tablets. ABl. L 214 vom 31.8.2023, S. 47. Abgerufen 04.10.2026. eur-lex.europa.eu
  24. [24] Bundesministerium der Justiz (o. D.). Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 106 bis 110. gesetze-im-internet.de. Abgerufen 04.10.2026. gesetze-im-internet.de
  25. [25] Verbraucherzentrale Niedersachsen (Stand 23.10.2023). Kurz erklärt: Minderjährige und Verträge. Abgerufen 04.10.2026. verbraucherzentrale-niedersachsen.de
  26. [26] Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland (aktualisiert 16.10.2023). Verträge mit Minderjährigen: was Kinder dürfen und was nicht. Abgerufen 04.10.2026. evz.de
  27. [27] Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz und NRW für verbraucherzentrale.de (Stand 25.03.2025). Handy-Tarife: Prepaid oder Laufzeitvertrag? Abgerufen 04.10.2026. verbraucherzentrale.de
  28. [28] Bundesministerium der Justiz (o. D.). Telekommunikationsgesetz (TKG 2021), § 61. gesetze-im-internet.de. Abgerufen 04.10.2026. gesetze-im-internet.de
  29. [29] Bundesnetzagentur (o. D.). Rechnung. Verbraucherportal Telekommunikation. Abgerufen 04.10.2026. bundesnetzagentur.de
  30. [30] Google (o. D.). Kaufgenehmigungen bei Google Play. Google für Familien-Hilfe. Abgerufen 04.10.2026. support.google.com
  31. [31] Apple (21.09.2026). Die Kindersicherung einrichten, um das iPhone oder iPad deines Kindes zu verwalten. Apple Support (iOS/iPadOS 27). Abgerufen 04.10.2026. support.apple.com
  32. [32] Internet-ABC (o. D.). Mediennutzungsvertrag. Abgerufen 04.10.2026. internet-abc.de
  33. [33] klicksafe und Internet-ABC (o. D.). Warum ein Mediennutzungsvertrag? Flyer (PDF). Abgerufen 04.10.2026. klicksafe.de
  34. [34] Internet-ABC e.V. und klicksafe (2014 bis 2026). Mediennutzungsvertrag. Online-Tool. Abgerufen 04.10.2026. mediennutzungsvertrag.de
  35. [35] Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), kindergesundheit-info.de (Stand 02.12.2025). Tabelle: Wie oft und wie lange dürfen Kinder Medien nutzen? Abgerufen 04.10.2026. kindergesundheit-info.de
  36. [36] klicksafe (01.12.2025). Bildschirmzeit: Kinder von 6 bis 12 Jahren. Abgerufen 04.10.2026. klicksafe.de
  37. [37] Google (o. D.). Mindestalter für Google-Konten. Google-Konto-Hilfe. Abgerufen 04.10.2026. support.google.com
  38. [38] Apple (18.09.2026). Regionsspezifische Regeln für die Verwaltung eines Apple Accounts. Apple Support. Abgerufen 04.10.2026. support.apple.com
  39. [39] Google (o. D.). Bildschirmzeit für das Gerät Ihres Kindes verwalten. Google für Familien-Hilfe. Abgerufen 04.10.2026. support.google.com
  40. [40] Apple (o. D.). „Bildschirmzeit“ für ein Kind auf dem iPhone einrichten. iPhone-Benutzerhandbuch, iOS 26. Abgerufen 04.10.2026. support.apple.com
  41. [41] Saferinternet.at (o. D.). Ab welchem Alter ist ein eigenes Handy sinnvoll? Abgerufen 04.10.2026. saferinternet.at
  42. [42] Saferinternet.at (o. D.). Über Saferinternet.at. Abgerufen 04.10.2026. saferinternet.at
  43. [43] Jugend und Medien (o. D.). Das erste eigene Smartphone: Nicht nur eine Frage des Alters oder der Schulstufe. Abgerufen 04.10.2026. jugendundmedien.ch
  44. [44] Jugend und Medien (o. D.). Was wir tun. Abgerufen 04.10.2026. jugendundmedien.ch

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Hat Pädagogik und Informatik studiert. Schreibt hier über den Forschungsstand zum Lernen und prüft digitale Lernhilfen technisch, bevor sie hier erwähnt werden.

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