Schule Klasse 4Klasse 5

Schulformen nach der Grundschule: Gymnasium, Real-, Gesamt- und Gemeinschaftsschule im Überblick

Gymnasium, Oberschule, Stadtteilschule, Regelschule: Jedes Land ordnet und benennt seine Schulen nach der Grundschule anders. Hier stehen alle 16 Länder mit Stand Oktober 2026, dazu G8 und G9, Förderschulen und die Regeln für freie Schulen.

Kurz gesagt

  • Bundesweit gibt es nach der Grundschule drei Bildungsgänge. In welchen Schularten sie laufen und wie diese heißen, regelt jedes Land selbst; nur das Gymnasium gibt es in allen 16 Ländern.
  • Gleicher Name heißt nicht gleiche Schule: Die Oberschule führt in Bremen bis zum Abitur, in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen endet sie nach Klasse 10.
  • Abitur gibt es auch an Schulen mit drei Bildungsgängen und am beruflichen Gymnasium. Ob es am Gymnasium nach 12 oder 13 Schuljahren kommt, hängt vom Land ab, in Hessen von der einzelnen Schule.
  • Freie Schulen dürfen Schulgeld nehmen, es muss aber sozial ausgewogen sein. Eigene staatliche Abschlussprüfungen darf in fast allen Ländern nur eine staatlich anerkannte Schule abnehmen.
Inhalt dieses Artikels
  1. Die Schularten im Überblick
  2. Die Schulformen in allen 16 Ländern
  3. Wo es zum Abitur geht: G8 und G9
  4. Förderschule und Inklusion
  5. Freie Schulen: Montessori, Waldorf, Privatschule
  6. Die Wahl vorbereiten

Die Schularten im Überblick

Nach der Grundschule gibt es in ganz Deutschland drei Bildungsgänge: den Hauptschul-, den Realschul- und den gymnasialen Bildungsgang. In welchen Schularten diese Bildungsgänge laufen, organisiert jedes Land selbst.[1] Deshalb heißen die Schulen nach der Grundschule in Hamburg anders als in Sachsen, und eine Schule mit demselben Namen kann in zwei Ländern etwas Verschiedenes sein.

Die Kultusministerkonferenz (KMK) ordnet die vielen Namen in drei Gruppen. Welche Schule Ihres Landes in welche Gruppe gehört, zeigt die Tabelle weiter unten.[2]

  • Ein Bildungsgang: zum Beispiel die Realschule oder das Gymnasium.
  • Zwei Bildungsgänge: Diese Schulen führen zum Ersten und zum Mittleren Schulabschluss, das Abitur gibt es dort nicht im Haus. Beispiele sind die Mittelschule in Bayern, die Realschule plus in Rheinland-Pfalz und die Regelschule in Thüringen.
  • Drei Bildungsgänge: Hier wird auch der Weg zum Abitur angeboten, etwa an Integrierten und Kooperativen Gesamtschulen, an Gemeinschaftsschulen und an der Stadtteilschule in Hamburg.

Das Gymnasium ist die einzige Schulart, die es noch in allen 16 Ländern gibt. Haupt- und Realschulen gibt es laut KMK in nennenswerter Zahl nur noch in fünf Ländern: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.[2]

Wie sich die Jugendlichen verteilen, zeigt die KMK am Beispiel der Jahrgangsstufe 8 im Jahr 2024: 36,2 Prozent lernten an einem Gymnasium, 22,1 Prozent an einer Schulart mit drei Bildungsgängen, 16,9 Prozent an einer Realschule, 16,1 Prozent an einer Schulart mit zwei Bildungsgängen, 4,3 Prozent an einer sonderpädagogischen Einrichtung und 3,5 Prozent an einer Hauptschule.[2]

Die Wahl ist nicht endgültig

Laut KMK sind die Schularten durchlässig: In den Klassen 5 und 6 ist ein Wechsel in einen anderen Bildungsgang möglich, und an jeder Schulart der Sekundarstufe I kann grundsätzlich jeder Abschluss dieser Stufe erreicht werden.[1] Die Klassen 5 und 6 gelten an allen Schularten als Phase besonderer Förderung, Beobachtung und Orientierung.[2] Wie ein Wechsel in Ihrem Land konkret abläuft und welche Leistungen dafür nötig sind, erfahren Sie bei der Schule.

Die Schulformen in allen 16 Ländern

In den meisten Ländern wechseln die Kinder nach Klasse 4 auf eine weiterführende Schule. In Berlin und Brandenburg reicht die Grundschule bis Klasse 6.[3] Die Tabelle zeigt für jedes Land die Schularten nach der Grundschule, die Schulen mit mehreren Bildungsgängen unter einem Dach, die Dauer bis zum Abitur am Gymnasium im Schuljahr 2026/27 und den Zeitpunkt des Wechsels.

Die Ziffer in Klammern folgt der Einteilung der KMK: (2) heißt zwei Bildungsgänge, (3) drei Bildungsgänge einschließlich des Wegs zum Abitur.[2] Förderschulen stehen in einem eigenen Abschnitt.

Land Schularten nach der Grundschule Mehrere Bildungsgänge unter einem Dach Gymnasium 2026/27: G8 oder G9 Wechsel
Baden-Württemberg[4], [5] Werkrealschule/Hauptschule, Realschule, Gemeinschaftsschule, Gymnasium Gemeinschaftsschule (3) G9 („G9 neu“) ist Regelform seit 2025/26, aufwachsend ab Klasse 5 und 6; G8-Züge auf Antrag nach Klasse 4
Bayern[6] Mittelschule (mit M-Zweig), Realschule, Gymnasium; Wirtschaftsschule ab Jahrgangsstufe 6 Mittelschule (2) G9 (Jahrgangsstufen 5 bis 13) nach Klasse 4
Berlin[7], [8], [9] Integrierte Sekundarschule (ISS), Gemeinschaftsschule, Gymnasium Integrierte Sekundarschule, Gemeinschaftsschule (3) Abitur nach 12 Schuljahren; an ISS und Gemeinschaftsschule nach 13 nach Klasse 6; grundständige Gymnasien ab Klasse 5
Brandenburg[10], [11] Oberschule (nur Klasse 7 bis 10), Gesamtschule, Gymnasium Oberschule (2); Gesamtschule (3) Abitur nach 12 Schuljahren (Gymnasium Klasse 7 bis 12); an Gesamtschule und beruflichem Gymnasium nach 13 nach Klasse 6; Leistungs- und Begabungsklassen ab Klasse 5
Bremen[12] Oberschule, Gymnasium Oberschule (3) G8 (Abitur nach 12 Jahren); Oberschule nach 13, einige auch nach 12 nach Klasse 4
Hamburg[13], [14] Stadtteilschule (Klasse 5 bis 13), Gymnasium (Klasse 5 bis 12) Stadtteilschule (3) G8 (Klasse 5 bis 12); neun Jahre bis zum Abitur an der Stadtteilschule nach Klasse 4
Hessen[15], [16] Hauptschule, Realschule, verbundene Haupt- und Realschule, Mittelstufenschule, Gymnasium, schulformbezogene (kooperative) und schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule Verbundene Haupt- und Realschule, Mittelstufenschule (2); kooperative und integrierte Gesamtschule (3) Die Schule wählt: G8, G9 oder beides nach Klasse 4
Mecklenburg-Vorpommern[17], [18], [19], [20] Orientierungsstufe (Klasse 5 und 6), dann Regionale Schule, Kooperative oder Integrierte Gesamtschule, Gymnasium (ab Klasse 7) Regionale Schule (2); Gesamtschule (3) Abitur am Ende von Klasse 12 (Gymnasium Klasse 7 bis 12) nach Klasse 4 in die schulartunabhängige Orientierungsstufe; aufs Gymnasium in der Regel nach Klasse 6
Niedersachsen[21], [22], [23] Hauptschule, Realschule, Oberschule, Gymnasium, Gesamtschule Oberschule (2); Gesamtschule (3) G9 (Klasse 5 bis 13) nach Klasse 4
Nordrhein-Westfalen[24], [25] Hauptschule, Realschule, Sekundarschule, Gesamtschule, Gymnasium; dazu PRIMUS-Schulen (Klasse 1 bis 10, Schulversuch an bis zu 14 Schulen) Sekundarschule, Gesamtschule (3) G9, an öffentlichen Gymnasien grundsätzlich seit 2019/20; G8 nur als Ausnahme nach Klasse 4
Rheinland-Pfalz[26], [27], [28], [29] Realschule plus (kooperativ oder integrativ), Integrierte Gesamtschule, Gymnasium Realschule plus (2); Integrierte Gesamtschule (3) G9 als Regel; G8 nur an Ganztagsgymnasien (G8GTS), Stand Februar 2024: 15 von 152 Gymnasien nach Klasse 4
Saarland[30], [31], [32] Gemeinschaftsschule, Gymnasium („Zwei-Säulen-Modell“) Gemeinschaftsschule (3) Umstellung auf G9 läuft seit 2023/24, aufwachsend; erstes G9-Abitur 2030, ältere Jahrgänge noch G8 nach Klasse 4
Sachsen[33] Oberschule (auch als Oberschule+ mit Klasse 1 bis 10), Gymnasium, Gemeinschaftsschule Oberschule (2); Gemeinschaftsschule (3) G8 (Abitur nach Jahrgangsstufe 12) nach Klasse 4
Sachsen-Anhalt[34], [35], [36], [37] Sekundarschule, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule (integrativ oder kooperativ), Gymnasium Sekundarschule (2); Gemeinschaftsschule, Gesamtschule (3) G8 (Schuljahrgänge 5 bis 12) nach Klasse 4
Schleswig-Holstein[38] Gemeinschaftsschule, Gymnasium Gemeinschaftsschule (3) G9 an fast allen Gymnasien; ein G8-Gymnasium, drei mit G8 und G9 nach Klasse 4
Thüringen[39], [40] Regelschule, Gemeinschaftsschule (Klasse 1 bis 12), Gesamtschule (kooperativ oder integriert), Gymnasium Regelschule (2); Gemeinschaftsschule, Gesamtschule (3) G8 (Klasse 5 bis 12) nach Klasse 4

Stand Oktober 2026. Die verbindliche Auskunft gibt die Schule bzw. das Schulamt.

Welche Empfehlung, Notengrenze oder Prüfung beim Wechsel aufs Gymnasium zählt und wer am Ende entscheidet, regelt ebenfalls jedes Land anders. Das steht für alle 16 Länder mit den Terminen für 2026/27 im Beitrag zum Übertritt nach der Grundschule.

Gleicher Name, andere Schule

Am leichtesten verwechselt man Schulen, die gleich heißen. Die Oberschule umfasst in Bremen die Jahrgangsstufen 5 bis 13, ihre Bildungsgänge führen bis zum Abitur.[41] In Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen endet die Oberschule dagegen nach Klasse 10; die KMK zählt sie dort zu den Schularten mit zwei Bildungsgängen.[10], [22], [33], [2] Die Sekundarschule hat in Sachsen-Anhalt zwei Bildungsgänge, in Nordrhein-Westfalen drei.[2]

Besonders verschieden ist die Gemeinschaftsschule:

  • Baden-Württemberg: ein gemeinsamer Bildungsgang auf Gymnasial-, Realschul- und Hauptschulniveau, alle Abschlüsse, Abitur nach 13 Jahren. Eine Gymnasialempfehlung ist für die Anmeldung nicht nötig. Eine eigene Oberstufe haben laut Kultusministerium aber nur neun öffentliche und vier private Gemeinschaftsschulen.[5]
  • Berlin: Die Kinder bleiben von Klasse 1 bis 10 zusammen, alle Abschlüsse sind möglich, das Abitur nach 13 Schuljahren.[8]
  • Saarland: alle Abschlüsse, Abitur nach Klassenstufe 13 mit derselben Prüfung wie am Gymnasium. Nicht jede hat eine eigene Oberstufe; dann kooperiert sie mit anderen Schulen, und Ihr Kind bleibt Schülerin oder Schüler seiner Gemeinschaftsschule.[42]
  • Sachsen: Klassenstufen 1 bis 10 und Jahrgangsstufen 11 und 12, alle Abschlüsse bis zum Abitur. Sie kann auch erst mit Klasse 5 beginnen.[33]
  • Sachsen-Anhalt: gemeinsames Lernen bis zum Ende von Klasse 8, ab Klasse 9 Unterricht auf den angestrebten Abschluss hin. Das Abitur gibt es in der Regel an der Oberstufe eines Kooperationspartners.[35]
  • Schleswig-Holstein: Mit dem Gymnasium bildet sie das zweigliedrige Schulsystem der Sekundarstufe I. Abitur nach 13 Schuljahren gibt es an den 44 Standorten mit eigener Oberstufe.[38]
  • Thüringen: von Klasse 1 bis 12, über den angestrebten Abschluss wird erst in Klassenstufe 8 entschieden. Das Abitur legt Ihr Kind dort am Ende von Klasse 12 ab, wie am Gymnasium; ob die einzelne Schule eine eigene Oberstufe hat, fragen Sie dort nach.[40], [39]

Zwei weitere Punkte, die in älteren Texten oft anders stehen:

  • Werkrealschule in Baden-Württemberg: Die Schulart Werkrealschule/Hauptschule bleibt und bietet weiter den Hauptschulabschluss. Den Werkrealschulabschluss gibt es künftig nicht mehr; die Prüfung wird noch mindestens bis zum Schuljahr 2029/2030 angeboten.[5]
  • Realschule plus in Rheinland-Pfalz: Sie führt zur Berufsreife nach Klasse 9 und zum qualifizierten Sekundarabschluss I nach Klasse 10. Die Fachhochschulreife gibt es nur an einigen Realschulen plus mit zusätzlicher Fachoberschule.[26]

Wann gewechselt wird

Für die meisten Kinder steht der Wechsel nach Klasse 4 an. Abweichungen gibt es vor allem hier:

  • Berlin: Die Wahl der weiterführenden Schule steht im sechsten Schuljahr an. Auf ein grundständiges Gymnasium können Kinder schon im vierten Schuljahr wechseln und beginnen dort mit Klasse 5.[9]
  • Brandenburg: Die Sekundarstufe I beginnt mit Klasse 7. Leistungs- und Begabungsklassen gibt es ab Klasse 5.[10]
  • Mecklenburg-Vorpommern: Auf die Grundschule folgt eine zweijährige schulartunabhängige Orientierungsstufe. Das Gymnasium beginnt mit Klasse 7; anerkannte Sport- und Musikgymnasien können die Klassen 5 und 6 selbst als Orientierungsstufe führen.[17], [20]

Wo es zum Abitur geht: G8 und G9

Das Abitur gibt es nach 12 Schuljahren (achtjähriges Gymnasium, kurz G8) oder nach 13 Schuljahren (neunjähriges Gymnasium, G9). An Schularten mit drei Bildungsgängen ist der Weg zum Abitur laut KMK in der Regel nicht auf acht Jahre verkürzt.[2]

In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern beginnt das Gymnasium in der Regel erst mit Klasse 7. „G8“ heißt dort also nicht acht Jahre Gymnasium, sondern Abitur am Ende von Klasse 12.[8], [10], [20]

Abitur gibt es außerdem nicht nur am Gymnasium. Die gymnasiale Oberstufe gibt es laut KMK an verschiedenen Schularten: am Gymnasium, an Schularten mit drei Bildungsgängen und am beruflichen Gymnasium.[43] Alle Schularten bieten nach Darstellung der KMK den Weg zum Abitur, entweder in der Schule selbst oder über passende Anschlüsse.[2] Für Sie zählt deshalb vor allem, ob eine Schule eine eigene Oberstufe hat und, wenn nicht, mit wem sie zusammenarbeitet.

Eigene Oberstufe, Kooperation oder Wechsel

  • Baden-Württemberg: Ohne eigene Oberstufe geht es zum Abitur an einen benachbarten Standort mit Oberstufe, an ein allgemeinbildendes oder an ein berufliches Gymnasium. Auch Realschulen können feste Kooperationen mit Gymnasien oder Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe eingehen.[5]
  • Bayern: Nach dem mittleren Abschluss führt eine Einführungsklasse in die Oberstufe des Gymnasiums. Die Fachoberschule verleiht nach zwei Jahren die Fachhochschulreife, nach drei Jahren mit Nachweis einer zweiten Fremdsprache die allgemeine Hochschulreife. Nach einer Berufsausbildung gibt es außerdem die Berufsoberschule.[6]
  • Berlin: Eine Integrierte Sekundarschule hat eine eigene Oberstufe, kooperiert verbindlich mit einer anderen Schule oder einem Oberstufenzentrum, oder sie hat eine Oberstufe im Verbund.[7]
  • Brandenburg: Wer an der Ober- oder Gesamtschule am Ende von Klasse 10 die Berechtigung zum Besuch der Oberstufe hat, kann in Klasse 11 einer Gesamtschule oder eines beruflichen Gymnasiums wechseln.[11]
  • Niedersachsen: Die Oberschule umfasst die Klassen 5 bis 10, auch wenn sie ein gymnasiales Angebot hat. Das Abitur gibt es am Gymnasium, an Gesamtschulen mit den Klassen 11 bis 13 und am Beruflichen Gymnasium.[21], [22]
  • Nordrhein-Westfalen: Die Sekundarschule hat keine eigene Oberstufe. Sie muss den Weg zum Abitur aber über mindestens eine verbindliche Kooperation mit einem Gymnasium, einer Gesamtschule oder einem Berufskolleg sichern.[24]
  • Sachsen: Mit bestandener Realschulabschlussprüfung an der Oberschule wird Ihr Kind in Klasse 10 des Gymnasiums aufgenommen, wenn im Halbjahreszeugnis der Klasse 10 der Schnitt aus Deutsch, Mathematik und Englisch und der Schnitt aller anderen Fächer jeweils besser als 2,5 ist.[44] Daneben führt das Berufliche Gymnasium nach einem mittleren Abschluss in drei Jahren zum Abitur.[33]
  • Schleswig-Holstein: Im Schuljahr 2026/27 gibt es 44 Gemeinschaftsschulen mit und 137 ohne Oberstufe. Schulen ohne Oberstufe können mit Schulen mit Oberstufe oder Beruflichen Gymnasien kooperieren; wer die Leistungsvoraussetzungen erfüllt, hat dadurch eine Rechtsgarantie auf einen Platz in der Oberstufe.[45]

G8 oder G9: was sich zuletzt geändert hat

Ob das Gymnasium acht oder neun Jahre dauert, hat sich in mehreren Ländern in den letzten Jahren geändert. Ältere Ratgeber im Netz stimmen deshalb oft nicht mehr:

  • Baden-Württemberg ist zum neunjährigen Gymnasium zurückgekehrt. „G9 neu“ ist seit dem Schuljahr 2025/2026 Regelform, aufwachsend beginnend mit den Klassen 5 und 6. Gymnasien können beim Regierungspräsidium einen G8-Zug beantragen. Dafür muss es an der Schule oder an einem erreichbaren Gymnasium einen G9-Zug geben, und der G8-Zug braucht im ersten Jahr mindestens 27 Kinder.[5]
  • Bayern: 2025 war das letzte Abitur im achtjährigen Gymnasium.[46] Im Schuljahr 2025/2026 fand erstmals das Abitur im neuen neunjährigen Gymnasium statt; damit ist dessen Aufbau abgeschlossen.[47]
  • Nordrhein-Westfalen: Die öffentlichen Gymnasien wurden zum Schuljahr 2019/20 grundsätzlich auf G9 umgestellt.[25] 2026 fand deshalb an den meisten Gymnasien einmalig kein Abitur statt; im Schuljahr 2026/27 legt der erste G9-Jahrgang die Prüfung ab.[48], [25]
  • Saarland: Die Rückkehr zu G9 läuft seit dem Schuljahr 2023/2024, aufwachsend. Das erste Abitur nach neun Jahren am Gymnasium gibt es 2030.[31], [32] Kinder, die jetzt aufs Gymnasium wechseln, machen dort also Abitur nach 13 Jahren.

Mehrere Länder lassen beide Wege zu. In Hessen entscheidet jedes Gymnasium mit einer Zweidrittelmehrheit der Schulkonferenz, ob es G8, G9 oder beides anbietet; eine Änderung beginnt jeweils mit Klasse 5.[15] In Rheinland-Pfalz gibt es G8 an Ganztagsgymnasien mit verpflichtendem Ganztag, in Schleswig-Holstein an einem Gymnasium und als Wahlweg an drei weiteren.[28], [38] Hamburg bleibt am Gymnasium bei acht Jahren; neun Jahre bis zum Abitur bietet dort die Stadtteilschule.[14]

Fragen Sie deshalb bei jedem Gymnasium, das infrage kommt, welcher Bildungsgang für den Jahrgang Ihres Kindes gilt. Wo ein Land gerade umstellt oder die Schulen selbst wählen, gibt die Landesregel allein keine sichere Antwort.

Förderschule und Inklusion

Sonderpädagogisch gefördert wird an Förderschulen und an allgemeinen Schulen; an allgemeinen Schulen spricht man von inklusivem Unterricht. Wie Förderschulen heißen, regelt jedes Land selbst, zum Beispiel Förderschule, Förderzentrum oder Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum.[2] In Hamburg heißen sie im Schulgesetz Sonderschulen.[13]

Die KMK unterscheidet die Förderschwerpunkte Lernen, Sehen, Hören, Sprache, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung sowie den Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler.[49]

Wie viele Kinder wo lernen

Im Schuljahr 2024/25 wurden in Deutschland 623.331 Schülerinnen und Schüler sonderpädagogisch gefördert. Das sind 7,6 Prozent aller Kinder und Jugendlichen im Alter der Vollzeitschulpflicht; 2015 waren es 6,9 Prozent.[49] Gezählt werden alle Kinder, die tatsächlich gefördert werden, auch ohne förmlich festgestellten Förderbedarf.[49]

Davon lernten 350.620 an Förderschulen und 272.711 an allgemeinen Schulen. Der Anteil der inklusiv geförderten Kinder an allen Geförderten stieg von 38,3 Prozent im Jahr 2015 auf 44,5 Prozent. Knapp 101.900 von ihnen besuchten eine Grundschule.[49]

Mythos

Durch die Inklusion gehen immer weniger Kinder auf eine Förderschule.

Was die Forschung sagt

Das lässt sich aus den Zahlen der KMK nicht ablesen. Der Anteil der Kinder an Förderschulen, gemessen an allen Schülerinnen und Schülern im Pflichtschulalter, lag von 2015 bis 2024 fast gleichbleibend bei 4,2 bis 4,3 Prozent, im Schuljahr 2024/25 bei 4,22 Prozent.[49]

Gestiegen sind zwei andere Werte: der Anteil aller geförderten Kinder (bei der KMK heute „Förderrelation“, früher „Förderquote“) und der Anteil davon, der an allgemeinen Schulen lernt.[49] Die beiden Prozentwerte meinen also Verschiedenes: 7,6 Prozent werden gefördert, 4,22 Prozent besuchen eine Förderschule.

Es kommt auf den Förderschwerpunkt an

Der häufigste Förderschwerpunkt ist Lernen, mit 240.762 Kindern oder 38,6 Prozent aller Geförderten. Wo die Kinder lernen, unterscheidet sich je nach Schwerpunkt stark. Bei emotionaler und sozialer Entwicklung (57,6 Prozent), Sehen (53,5 Prozent), Lernen (52,9 Prozent), Hören (52,7 Prozent) und Sprache (50,6 Prozent) lernt inzwischen mehr als die Hälfte an einer allgemeinen Schule. Beim Schwerpunkt geistige Entwicklung sind es 13,25 Prozent; 86,75 Prozent besuchen eine Förderschule.[49]

Welche Abschlüsse möglich sind

Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung vergeben eigene, schulspezifische Abschlüsse.[2] Von den 32.350 Jugendlichen, die 2024 eine Förderschule verließen, gingen 74,1 Prozent ohne Ersten Schulabschluss ab; rund 20.100 von ihnen hatten einen Abschluss der Förderschule mit Schwerpunkt Lernen oder geistige Entwicklung. 21,1 Prozent erreichten den Ersten Schulabschluss, 4,7 Prozent den Mittleren Schulabschluss.[49]

Wenn für Ihr Kind eine Förderschule im Gespräch ist, fragen Sie deshalb früh, welche Abschlüsse es dort erreichen kann, welche Förderung eine allgemeine Schule in Ihrer Nähe bietet und wie ein späterer Wechsel zwischen beiden geregelt ist. Erste Ansprechpartner sind die Klassenleitung und die Schulleitung.

Freie Schulen: Montessori, Waldorf, Privatschule

Im Schuljahr 2024/25 ging knapp ein Zehntel der Kinder und Jugendlichen an allgemeinbildenden Schulen auf eine Privatschule, rund 807.900 von gut 8,9 Millionen. Der Anteil von 9 Prozent ist seit 2014/15 etwa gleich geblieben.[50] Am höchsten war der Anteil der Privatschülerinnen und -schüler in Mecklenburg-Vorpommern (13 Prozent), Sachsen (12 Prozent) und Bayern (11 Prozent), am niedrigsten in Schleswig-Holstein, Niedersachsen (je 6 Prozent) und Hessen (7 Prozent).[50]

Genehmigt heißt nicht anerkannt

Das Recht, Privatschulen zu gründen, gewährleistet das Grundgesetz. Schulen, die öffentliche Schulen ersetzen, heißen Ersatzschulen. Sie brauchen eine staatliche Genehmigung und unterstehen den Landesgesetzen; das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.[51] Genehmigt wird eine Ersatzschule nur, wenn sie bei Lehrzielen, Einrichtungen und der Ausbildung der Lehrkräfte nicht hinter öffentlichen Schulen zurücksteht und keine Sonderung der Kinder nach den Besitzverhältnissen der Eltern fördert.[51] An einer Ersatzschule kann Ihr Kind seine Schulpflicht erfüllen.[2]

Für die Abschlüsse kommt es auf einen weiteren Schritt an. Mit der Genehmigung allein darf eine Ersatzschule in fast allen Ländern keine staatlichen Abschlussprüfungen abnehmen. Ihre Schülerinnen und Schüler legen die Prüfung dann als Nichtschüler- oder Schulfremdenprüfung vor einer Kommission an einer öffentlichen Schule ab. Erst die staatliche Anerkennung erlaubt es einer Schule, nach den Regeln öffentlicher Schulen zu prüfen und Zeugnisse zu erteilen; dann gelten auch für Aufnahme, Versetzung und Prüfungen die Regeln der öffentlichen Schulen.[2] Fragen Sie deshalb jede freie Schule, ob sie staatlich anerkannt ist und für welche Abschlüsse.

Was freie Schulen kosten dürfen

Schulgeld ist erlaubt, muss aber sozial ausgewogen sein. Genehmigte Ersatzschulen nehmen deshalb laut KMK entweder nur ein mäßiges Schulgeld oder gewähren Erleichterungen für Familien mit wenig Geld, etwa einen Schulgeldnachlass oder eine Geschwisterermäßigung.[2]

Das Bundesverwaltungsgericht hat 2011 entschieden, dass Schulgeld nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt werden darf, wenn die Schule gerade dadurch für alle zugänglich bleibt. Stipendien nur in Ausnahmefällen für besonders begabte oder besonders arme Kinder reichen dagegen nicht.[52]

Viele kirchliche Ersatzschulen bezuschussen sich laut KMK aus eigenen Mitteln und erheben teilweise kein oder nur ein geringes Schulgeld. Je nach Land können Eltern Schulgeld und Fahrtkosten erstattet bekommen.[2] Welche Regeln in Ihrem Land gelten, erfahren Sie bei der Schule oder beim Schulamt.

Was Eltern tatsächlich zahlen, zeigt die Steuerstatistik. Für rund 599.000 Kinder und Jugendliche machten Eltern in der Steuererklärung 2021 Schulgeld geltend, im Schnitt 2.042 Euro im Jahr. 22 Prozent zahlten weniger als 500 Euro, 48 Prozent zwischen 500 und 2.000 Euro, 24 Prozent zwischen 2.000 und 5.000 Euro und 7 Prozent mindestens 5.000 Euro. Am höchsten war der Durchschnitt in Hessen mit 3.261 Euro je Kind, am niedrigsten in Sachsen mit 1.270 Euro.[50] Kostenfreie Privatschulen und vom Schulgeld befreite Kinder fehlen in diesen Zahlen.[50]

Waldorfschulen

Laut Bund der Freien Waldorfschulen gibt es in Deutschland 258 Waldorfschulen mit rund 90.000 Schülerinnen und Schülern (Stand Januar 2026).[53] Die amtliche Statistik zählt für das Schuljahr 2025/26 etwas weniger: 240 Freie Waldorfschulen mit 88.521 Schülerinnen und Schülern, alle in privater Trägerschaft.[54]

Laut Verband bieten Waldorfschulen die Prüfungen für alle staatlichen Abschlüsse an, die es im jeweiligen Land gibt, und diese Abschlüsse gelten genauso wie an staatlichen Schulen. Das Abitur wird in fast allen Ländern als externe Prüfung abgenommen. Die Waldorfschulen in Hessen und fast alle in Hamburg haben eine staatlich anerkannte Oberstufe und prüfen selbst.[55] Nach einer Vereinbarung der KMK kann ein Kind an einer Waldorfschule frühestens am Ende der 13. Klasse zur Abiturprüfung zugelassen werden.[56]

Montessori-Schulen

Beim Bundesverband Montessori Deutschland sind nach eigener Angabe (Stand Mai 2026) 147 Grundschulen, 113 Schulformen der Sekundarstufe I und 29 der Sekundarstufe II Mitglied, mit zusammen rund 25.000 Schülerinnen und Schülern. Das sind nur die Mitglieder, nicht alle Montessori-Schulen.[57] Für die Abschlüsse gilt dasselbe wie an jeder Ersatzschule: Ob eine Montessori-Schule selbst prüfen darf, hängt an der staatlichen Anerkennung. Fragen Sie das bei der einzelnen Schule nach.

Die Wahl vorbereiten

Lernt Ihr Kind deutlich schneller als andere, lohnt ein Blick auf die früheren oder kürzeren Wege, wo es sie gibt: einen G8-Zug in Baden-Württemberg, ein grundständiges Gymnasium ab Klasse 5 in Berlin oder eine Leistungs- und Begabungsklasse ab Klasse 5 in Brandenburg. Woran Sie eine Hochbegabung erkennen können, wer testet und was die Schule tun kann, steht im Beitrag zur Hochbegabung.

Was sich mit dem Schulwechsel im Alltag ändert und wann Sie in den ersten Monaten reagieren sollten, steht im Beitrag zum Wechsel in Klasse 5. Für den Infoabend oder den Tag der offenen Tür helfen diese Fragen:

Checkliste zum Abhaken

Fragen an die weiterführende Schule

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Quellen

Wir stützen uns bevorzugt auf Übersichtsarbeiten, Leitlinien und Angaben offizieller Stellen. Zuletzt geprüft am 12. Oktober 2026.

  1. [1] Kultusministerkonferenz (o. J.). Sekundarstufe I. Themenseite Bildungswege und Abschlüsse, kmk.org. Abgerufen am 11.10.2026. kmk.org
  2. [2] Sekretariat der Kultusministerkonferenz, Deutsche Eurydice-Informationsstelle der Länder (Stand Mitte 2025). Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland 2024/2025. Darstellung der Kompetenzen, Strukturen und bildungspolitischen Entwicklungen für den Informationsaustausch in Europa (PDF), S. 17–18, 20–22, 64, 103–105 und 122. Abgerufen am 11.10.2026. kmk.org
  3. [3] Kultusministerkonferenz (o. J.). Grundschule (Primarbereich). Webseite kmk.org. Abgerufen am 04.10.2026. kmk.org
  4. [4] Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (o. J.). Übergang Grundschule zu weiterführende Schulen. Abgerufen am 11.10.2026. km.baden-wuerttemberg.de
  5. [5] Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (o. J.). FAQ Bildungsreform. Abgerufen am 11.10.2026. km.baden-wuerttemberg.de
  6. [6] Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Stand 04.09.2026). Das bayerische Schulsystem. Abgerufen am 11.10.2026. km.bayern.de
  7. [7] Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin (o. J.). Integrierte Sekundarschule. Abgerufen am 11.10.2026. berlin.de
  8. [8] Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin (o. J.). Berliner Schulsystem. Abgerufen am 11.10.2026. berlin.de
  9. [9] Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin (o. J.). Wohin nach der Grundschule? Informationen zum Übergang im Schuljahr 2026/2027. Abgerufen am 04.10.2026. berlin.de
  10. [10] Land Brandenburg. Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.08.2002, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 29.01.2026, §§ 16, 20, 21, 22 und 53. BRAVORS. Abgerufen am 11.10.2026. bravors.brandenburg.de
  11. [11] Land Brandenburg, Schulporträt Brandenburg (o. J.). Schulsuche: Schulen mit gymnasialer Oberstufe. Abgerufen am 11.10.2026. schulen.brandenburg.de
  12. [12] Der Senator für Kinder und Bildung Bremen (o. J.). Allgemeinbildende öffentliche Schulen. Abgerufen am 11.10.2026. bildung.bremen.de
  13. [13] Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg (Hrsg., Juni 2024). Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) vom 16. April 1997, zuletzt geändert am 27. Mai 2024, §§ 15, 17 und 19 (Broschüre, PDF). Abgerufen am 11.10.2026. hamburg.de
  14. [14] Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (o. J.). Schulformen. Abgerufen am 11.10.2026. hamburg.de
  15. [15] Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (2025). Nichtamtliche Lesefassung Hessisches Schulgesetz (HSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2023, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2025, §§ 11, 23b, 23c und 24 (PDF). Abgerufen am 11.10.2026. kultus.hessen.de
  16. [16] Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (o. J.). Wahlfreiheit zwischen G8 und G9. Abgerufen am 11.10.2026. kultus.hessen.de
  17. [17] Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern (o. J.). Schulartunabhängige Orientierungsstufe. Abgerufen am 04.10.2026. bildung-mv.de
  18. [18] Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern (o. J.). Regionale Schule. Abgerufen am 11.10.2026. bildung-mv.de
  19. [19] Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung (o. J.). Gesamtschule. Abgerufen am 11.10.2026. bildung-mv.de
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  21. [21] Land Niedersachsen. Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG), § 5 Gliederung des Schulwesens, Fassung ab 01.08.2015. NI-VORIS. Abgerufen am 11.10.2026. voris.wolterskluwer-online.de
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Hat Pädagogik und Informatik studiert. Schreibt hier über den Forschungsstand zum Lernen und prüft digitale Lernhilfen technisch, bevor sie hier erwähnt werden.

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