Sicher ins Netz: Kindersuchmaschinen, Startseiten und das erste eigene Konto
Eine Kindersuchmaschine zeigt nur Seiten, die jemand geprüft hat. Was das technisch bedeutet, welche Angebote es noch gibt, wo Filter an Grenzen stoßen und ab wann Ihr Kind eine eigene E-Mail-Adresse haben darf.
Kurz gesagt
- Eine Kindersuchmaschine wie fragFINN zeigt nur Treffer aus einer geprüften Liste, sperrt aber nichts: Dafür braucht es zusätzlich einen Filter auf dem Gerät.
- Blinde Kuh hat die Suche Anfang 2024 eingestellt, klick-tipps.net wird seit 2023 nicht fortgeführt, auch wenn viele Linklisten beide noch nennen.
- Google SafeSearch wirkt nur in der Google Suche, und auch JusProg sagt selbst, dass es keinen absolut sicheren Filter gibt.
- Ein eigenes Google-Konto darf Ihr Kind in Deutschland erst ab 16 selbst anlegen, und GMX und WEB.DE richten sich laut AGB nicht an Kinder unter 16.
Wie Kinder im Netz suchen
Für die KIM-Studie 2024 wurden 1.225 Kinder von sechs bis 13 Jahren und ihre Haupterziehungspersonen befragt. Zumindest selten online sind 72 Prozent der Kinder. Von denen, die online sind, nutzen 69 Prozent mindestens einmal pro Woche eine Suchmaschine, genau ein Viertel sogar täglich; bei den Sechs- bis Siebenjährigen sind es 34 Prozent pro Woche.[1] Meist sind die Kinder dabei allein: 59 Prozent surfen überwiegend allein, 21 Prozent eher mit den Eltern.[1]
| Alter | Online, zumindest selten | Surft eher allein | Nutzt nie eine Suchmaschine | Sah Inhalte, für die es zu jung war |
|---|---|---|---|---|
| 6–7 Jahre | 37 % | 11 % | 24 % | 3 % |
| 8–9 Jahre | 67 % | 38 % | 13 % | 5 % |
| 10–11 Jahre | 88 % | 68 % | 5 % | 8 % |
| 12–13 Jahre | fast 100 % | 86 % | 1 % | 12 % |
Die erste Spalte bezieht sich auf alle befragten Kinder, die übrigen auf die Kinder, die das Internet nutzen (befragt im Herbst 2024).[1] Insgesamt haben 8 Prozent von ihnen schon Inhalte gesehen, für die sie zu jung waren, 2022 waren es 5 Prozent. Am häufigsten ging es dabei um Erotik-, Sex- oder Pornoseiten.[1]
Wie Kinder beim Suchen vorgehen, beschreibt das Internet-ABC: Sie tippen Suchbegriffe oft direkt in die Adresszeile des Browsers, vertippen sich, suchen in ganzen Sätzen und klicken meist nur die vordersten Treffer an.[2] Es kommt also darauf an, was auf den ersten Plätzen landet und welche Suche hinter der Adresszeile steckt.
Positivliste oder Sperrliste
Eine Suchmaschine durchsucht bei einer Anfrage nicht das Internet. Vorher sammelt ein Programm, der Crawler, die Inhalte von Webseiten ein, ein zweites, der Indexer, legt daraus ein Inhaltsverzeichnis an, den Index. Die Suchanfrage durchsucht nur diesen Index.[3] Eine Kindersuchmaschine unterscheidet sich vor allem darin, was in den Index kommt: nur eine Auswahl geprüfter Seiten. Bei Helles Köpfchen ergab „Neandertaler“ im Jahr 2012 etwas über 60 Treffer, bei Google über zwei Millionen.[3]
Dahinter stehen zwei Arten zu filtern. Eine Positivliste (Whitelist) lässt nur durch, was jemand geprüft hat; alles Unbekannte bleibt gesperrt. Eine Sperrliste (Blacklist) blockiert nur, was jemand als ungeeignet erkannt hat; alles Unbekannte ist erlaubt. Der Verein hinter dem Jugendschutzprogramm JusProg beschreibt den Preis so: Mit Positivliste ist der Surfraum kleiner, aber sicherer, mit Sperrliste größer, aber unsicherer.[4]
Jeder Filter macht zwei Arten von Fehlern. Die FSM, die Jugendschutzprogramme auf ihre Eignung prüft, nennt sie Overblocking (geeignete Angebote werden nicht angezeigt) und Underblocking (ungeeignete Angebote werden angezeigt).[5] Vereinfacht gesagt sperrt eine Positivliste eher zu viel, eine Sperrliste lässt eher zu viel durch. Beispiele:
- Positivliste: fragFINN, JusProg in den Altersstufen 0 und 6,[4] Chrome mit Family Link in der Stufe „nur genehmigte Websites“,[6] Kinder-Mailanbieter mit Freundesliste.[7]
- Sperrliste: JusProg ab Altersstufe 12,[4] das Blockieren einzelner Absender in Gmail.[8]
- Beides: die FRITZ!Box mit einer eigenen Liste nur erlaubter oder gesperrter Seiten.[9]
Kindersuchmaschinen und Startseiten
fragFINN
fragFINN ist ein geschützter Surfraum für Kinder von sechs bis zwölf Jahren. Grundlage ist eine Positivliste mit Internetangeboten, die für Kinder interessant und unbedenklich sind; laut fragFINN wird sie täglich aktualisiert, ergänzt und geprüft.[10] Die Suche ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Nutzerdaten werden dabei laut fragFINN weder gesammelt noch gespeichert.[11]
Über die Aufnahme entscheidet ein Team von Medienpädagoginnen und Medienpädagogen. Maßstab ist die Unbedenklichkeit einer Seite, deshalb stehen auch unbedenkliche Seiten für Erwachsene auf der Liste, etwa für Recherchen. Seiten, die sich eindeutig an Kinder richten, werden strenger geprüft und meist zuerst angezeigt.[12], [13] Geprüft wird unter anderem, ob Werbung klar gekennzeichnet ist; Chats sind auf Kinderseiten nur mit ständig anwesender Moderation erlaubt.[12]
Eine geprüfte Seite kann sich später ändern. fragFINN prüft deshalb regelmäßig nach und nimmt Seiten wieder heraus; auf den Ergebnisseiten gibt es die Schaltfläche „Seite melden“.[12], [14] Auf gelisteten Seiten kann Werbung stehen, die aber die Kriterien des Katalogs erfüllen muss.[11] Die Liste selbst ist nicht öffentlich. Ob ein bestimmtes Angebot freigegeben ist, können Sie mit dem „URL-Check“ auf der Elternseite von fragFINN abfragen.[11], [10]
Träger ist der gemeinnützige Verein fragFINN e.V. in Berlin, gegründet 2007 von Unternehmen und Verbänden der Digital-, Kommunikations- und Medienbranche. Finanziert wird er unter anderem von Mitgliedsunternehmen wie Google, der Deutschen Telekom und Vodafone, über Spenden und über projektbezogene staatliche Mittel.[13], [15] Laut fragFINN werden die Seiten weniger, die eigens für Kinder gemacht sind: 2020 standen etwa 430 Kinderseiten auf der Liste, im Juli 2025 etwas mehr als 350.[16]
Helles Köpfchen
Helles Köpfchen ist ein Wissensportal mit Suchmaschine und Community, online seit 2004 und betrieben von der Cosmos Media UG. Als Zielgruppe nennt der Anbieter Kinder und Jugendliche von acht bis 16 Jahren; die Seite finanziert sich über Werbung, die laut Anbieter gekennzeichnet ist.[17] Die Suche erfasst nach eigener Darstellung nur Seiten, die die Redaktion ausgewählt und unter anderem auf Jugendschutz und Verständlichkeit geprüft hat.[3] Diese Beschreibung stammt allerdings von 2012.
Was es nicht mehr gibt
Blinde Kuh war 1997 die erste Kindersuchmaschine in deutscher Sprache. Das Bundesfamilienministerium förderte sie von 2004 bis zum 31.01.2024.[18] Weil die Förderung auslief, wurde die Suche Anfang 2024 eingestellt; die Startseite bietet noch Linktipps.[19], [18] Auch klick-tipps.net, ein Empfehlungsdienst von jugendschutz.net für Kinderseiten und Kinder-Apps, wird seit 2023 nicht mehr fortgeführt.[20] Die Kinder-Startseite „Meine Startseite“ ist ebenfalls eingestellt.[21] Viele Linklisten und ältere Broschüren führen diese Angebote noch. Als Startpunkt für Ihr Kind kommen sie nicht mehr in Frage.
Kinderseiten: Seitenstark und Internet-ABC
Seitenstark ist nach eigener Angabe ein Netzwerk von rund 60 Kinderwebseiten, getragen vom gemeinnützigen Seitenstark e.V. Seit 2022 vergibt der Verein ein Gütesiegel an geprüfte Kinderwebseiten.[22], [23] Das Internet-ABC gibt es seit 2001; dahinter steht ein gemeinnütziger Verein, in dem alle 14 Landesmedienanstalten Mitglied sind. Es richtet sich an Kinder von fünf bis zwölf Jahren und ist nach eigener Angabe werbefrei und nicht kommerziell.[24]
| Angebot | Träger | Alter laut Anbieter | Geld und Werbung | Stand Oktober 2026 |
|---|---|---|---|---|
| fragFINN (Suchmaschine, App) | fragFINN e.V., Berlin, gemeinnützig | 6 bis 12 | Mitgliedsbeiträge, Spenden, Projektmittel; Werbung auf gelisteten Seiten möglich | in Betrieb |
| Helles Köpfchen (Wissensportal mit Suche) | Cosmos Media UG | 8 bis 16 | Werbung, laut Anbieter gekennzeichnet | online; Angaben zur Suche von 2012 |
| Internet-ABC (Lernplattform) | Internet-ABC e.V., alle 14 Landesmedienanstalten | 5 bis 12 | werbefrei, nicht kommerziell (laut Anbieter) | in Betrieb |
| Blinde Kuh (ehemals Suchmaschine) | Blinde Kuh e.V., Hamburg | entfällt | Bundesförderung bis 31.01.2024 | Suche Anfang 2024 eingestellt |
Die Angaben stammen von den Anbietern selbst. Wir haben die Suchmaschinen nicht selbst getestet und vergeben keine Rangfolge.
Als Startseite einrichten
klicksafe rät Eltern jüngerer Kinder (bis etwa zehn Jahre), eine Kindersuchmaschine oder die Lieblingsseite des Kindes als Startseite einzustellen, die voreingestellte Suchmaschine im Browser durch eine Kindersuchmaschine wie fragFINN zu ersetzen und die erlaubten Seiten etwa mit Favoriten- oder Positivlisten zu begrenzen.[25] Auf Tablet und Smartphone können Sie die Seite laut Internet-ABC auch als Symbol auf den Startbildschirm legen.[2]
Startseite und Standardsuche gehören zusammen, weil Kinder Suchbegriffe oft direkt in die Adresszeile tippen. Die Menüs dafür unterscheiden sich je nach Browser und ändern sich mit Updates; den aktuellen Weg nennt die Hilfe Ihres Browsers. Beides sind Voreinstellungen, keine Sperren: Ihr Kind kann jede andere Adresse eingeben oder einen anderen Browser öffnen. Wie Sie Browser und Apps auf Android, iPhone und Windows einschränken, steht im Beitrag zur Kindersicherung.
Was SafeSearch und Jugendschutzprogramme leisten
Mythos
Mit einer Kindersuchmaschine ist mein Kind sicher im Netz.
Was stimmt
Eine Kindersuchmaschine sorgt dafür, dass die Treffer geprüft sind. Sperren kann sie nichts. Damit Ihr Kind auch beim Weiterklicken im geprüften Bereich bleibt, braucht es laut fragFINN eine Schutzsoftware, die bei jedem Seitenaufruf abgleicht, ob die Seite auf der Positivliste steht.[14]
Für ältere Kinder (ab etwa zehn Jahren) rät klicksafe, sie mit Lesezeichen und „Erwachsenensuchmaschinen“ vertraut zu machen und einen Jugendschutzfilter der Suchmaschine, etwa Google SafeSearch, oder eine Filtersoftware einzurichten.[25]
Google SafeSearch
SafeSearch soll laut Google unangemessene Inhalte wie Nacktheit und Gewaltdarstellungen in der Google Suche blockieren. „Filter“ blockiert alle anstößigen Ergebnisse. „Unkenntlich machen“ verwischt nur anstößige Bilder, anstößige Texte und Links können weiter erscheinen. „Aus“ zeigt alles.[26] „Filter“ ist Standard, wenn Googles Systeme vermuten, dass jemand unter 18 ist. In einem Konto, das Sie mit Family Link verwalten, ist der Filter eingeschaltet und gesperrt; ändern können ihn nur Sie.[26], [27]
Die Grenzen nennt Google selbst: SafeSearch sei wie alle Filter nicht hundertprozentig treffsicher.[28] Es wirkt nur in der Google Suche, nicht in anderen Suchmaschinen und nicht auf den Websites selbst.[26] Auch mit Family Link greift es nicht, wenn Ihr Kind nicht in seinem Google-Konto angemeldet ist oder eine andere Such-App wie Google Go installiert ist.[27] Das Internet-ABC warnt zudem, technisch etwas versiertere Kinder könnten die Filter großer Suchmaschinen leicht aushebeln.[2]
Jugendschutzprogramme am Beispiel JusProg
Ein Jugendschutzprogramm prüft nicht nur die Suche, sondern jeden Seitenaufruf.[14] JusProg vom gemeinnützigen JusProg e.V. ist für Eltern laut Anbieter kostenlos und ohne Registrierung.[29] In den Altersstufen 0 und 6 arbeitet es vor allem mit der Positivliste von fragFINN, ergänzt unter anderem um Seiten, die JusProg selbst geprüft hat, und um Seiten von der persönlichen Liste der Eltern; alles andere wird blockiert. Ab Stufe 12 gilt das Sperrlisten-Prinzip.[4]
Die Eignung nach § 11 Abs. 1 JMStV beurteilt die FSM, eine Freiwillige Selbstkontrolle. JusProg für Android und iOS sowie JusProgDNS hat sie zuletzt am 06.05.2024 als geeignet beurteilt, jeweils befristet auf drei Jahre; JusProg für Windows hat sie zuletzt am 17.01.2022 getestet.[5] Die KJM entscheidet darüber nicht selbst, sondern prüft die Entscheidung der FSM; 2021 hat sie eine frühere Prüfung für rechtlich unbedenklich erklärt.[30]
Grenzen nennt auch JusProg. Einen absolut sicheren Filter gebe es nicht, und nicht jede gesperrte Seite sei schlecht, weil Altersbewertungen nie fehlerfrei sind.[4] Auf iPhone und iPad ist JusProg ein eigener Browser; damit Ihr Kind nicht ungeschützt mit Safari surft, rät der Anbieter, Safari in den iOS-Einstellungen zu deaktivieren.[31] Nach Einschätzung der KJM schützen Jugendschutzprogramme gerade dort nicht, wo Kinder viel unterwegs sind: bei Social-Media-Inhalten und in Apps.[30]
Weitere Programme und die fragFINN-App
Laut fragFINN steckt die Positivliste außer in JusProg auch im Vodafone Sicherheitspaket und in mehreren Programmen von G DATA.[14] Die kostenlose fragFINN-App für Android, iOS und Fire OS ist ein Kinderschutz-Browser: In der App bleibt Ihr Kind im geprüften Surfraum, andere Browser blockiert sie aber nicht.[32] Die sperren Sie in den Einstellungen des Geräts, wie im Beitrag zur Kindersicherung beschrieben.
Die erste eigene E-Mail-Adresse
Regelmäßig E-Mails schreibt laut KIM-Studie etwa jedes sechste Kind, das online ist.[1]
Altersgrenzen der großen Anbieter
Bei Google gilt in Deutschland: Ein eigenes Konto darf Ihr Kind erst ab 16 anlegen. Darunter geht nur ein Konto mit Elternaufsicht, das Sie einrichten; dafür gibt es kein Mindestalter.[33], [34] GMX und WEB.DE richten sich laut ihren AGB (Stand 19.06.2026) nicht an Personen unter 16.[35], [36] Bei Apple gilt ein Account unter 16 als Kinderaccount in der Familienfreigabe, Microsoft setzt die Grenze für Deutschland bei 18 an.[37], [38] Die Altersgrenze 13, die klicksafe für WhatsApp, TikTok, Instagram und Snapchat nennt, gilt für Mailkonten also nicht.[33]
Rechtlich steht hinter der 16 Art. 8 DSGVO: Stützt sich ein Online-Dienst, der sich direkt an Kinder richtet, auf deren Einwilligung, gilt diese erst ab 16; darunter müssen die Eltern einwilligen oder zustimmen. Die EU-Staaten dürfen die Grenze auf bis zu 13 senken.[39] Deutschland hat das nicht getan.[40] Ob ein Anbieter Kinder überhaupt annimmt, regeln dagegen seine AGB.
Gmail im Kinderkonto
Mit einem Konto, das Sie über Family Link eingerichtet haben, kann Ihr Kind Gmail nutzen. Für Kinder unter dem Mindestalter gilt laut Google: keine Werbung in Gmail, keine Auswertung der Mails zu Werbezwecken, keine automatische Weiterleitung, und als Spam erkannte Mails landen weder im Posteingang noch im Spam-Ordner. Für Konten, bei denen die Elternaufsicht erst nachträglich eingerichtet wurde, gilt das nicht.[8]
Google beschreibt nur, einzelne Absender auf dem Gerät Ihres Kindes zu blockieren, also eine Sperrliste. Damit Mails sicher ankommen, sollen Sie Absender als Kontakt anlegen. Über Gmail kann Ihr Kind außerdem Google Chat nutzen, auch wenn die Chat-App gesperrt ist. Und Sie können sich im Konto Ihres Kindes anmelden und die Mails lesen.[8]
Andere Anbieter und die Adresse selbst
Bei GMX und WEB.DE gehört ein Newsletter mit Partnerangeboten und Gewinnspielen fest zu jedem registrierungspflichtigen Dienst.[35], [36] Kinder-Mailanbieter arbeiten nach Beschreibung des Internet-ABC mit Filtern und Freundeslisten, sodass nur Mails von bekannten Absendern durchkommen.[7] Fragen Sie bei einem solchen Dienst vor der Anmeldung nach, wer ihn betreibt, was er kostet und wie er mit den Daten Ihres Kindes umgeht. Für die Adresse selbst gibt es einfache Regeln:
- Ein Spitzname oder Fantasiewort vor dem @, kein echter Name, kein Geburtsjahr.[7]
- Vorher besprechen, wo Ihr Kind die Adresse angeben darf (Klassenliste) und wo nicht (Gewinnspiele).[41]
- Getrennte Adressen für Schule und Spieleseiten, dazu ein Spamfilter und ein Werbeblocker, wie klicksafe rät.[25]
Begleiten: was Technik nicht abnimmt
klicksafe fasst es in einem Satz: „Technischer Schutz ist wichtig, aber nicht alles.“[25] Machen Sie die ersten Suchen gemeinsam und zeigen Sie dabei, woran man Werbung erkennt und wer hinter einer Seite steht. Sagen Sie Ihrem Kind, dass es zu Ihnen kommen kann, wenn ihm etwas Angst macht, ohne dafür Ärger zu bekommen.
Einen spielerischen Einstieg bietet der Surfschein des Internet-ABC, ein Quiz mit Fragen aus vier Bereichen. Ab 16 von 20 Punkten gibt es einen „Internetführerschein“ zum Ausdrucken, ohne Anmeldung und ohne gespeicherte Cookies.[42] Welches Gerät für den Anfang passt und was Sie dort einstellen, besprechen wir in den Beiträgen zum Kinder-Tablet und zum ersten Handy.
Checkliste zum Abhaken
Bevor Ihr Kind allein sucht
Druckt nur diesen Kasten, ohne den Rest der Seite.
Quellen
Wir stützen uns bevorzugt auf Übersichtsarbeiten, Leitlinien und Angaben offizieller Stellen. Zuletzt geprüft am 12. Oktober 2026.
- [1] Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (2025). KIM-Studie 2024. Kindheit, Internet, Medien. Basisuntersuchung zum Medienumgang 6- bis 13-Jähriger. Befragung von 1.225 Kindern und ihren Haupterziehungspersonen vom 18.09. bis 07.11.2024 (PDF). Abgerufen 11.10.2026. mpfs.de
- [2] Internet-ABC e.V. (30.12.2025). Suchen aus Kindersicht: sichere Startpunkte. Abgerufen 11.10.2026. internet-abc.de
- [3] Helles Köpfchen / Cosmos Media UG (Stand 29.11.2012). Wie funktioniert die Suchmaschine auf Helles-Koepfchen.de? Abgerufen 11.10.2026. helles-koepfchen.de
- [4] JusProg e.V. (o. D.). FAQ zu den JusProg-Jugendschutzprogrammen. Abgerufen 11.10.2026. jugendschutzprogramm.de
- [5] FSM, Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (o. D.). Jugendmedienschutz in der Praxis. Eignungsbeurteilungen von Jugendschutzprogrammen. Abgerufen 11.10.2026. fsm.de
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- [9] FRITZ! (vormals AVM) (o. D.). FRITZ!Box 7590, Wissensdokument #8: Internetnutzung mit FRITZ!Box-Kindersicherung einschränken. Bezogen auf das aktuelle FRITZ!OS. Abgerufen 04.10.2026. fritz.com
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- [41] Internet-ABC e.V. (2019). Elternbrief E-Mail und Newsletter (PDF). Abgerufen 11.10.2026. internet-abc.de
- [42] Internet-ABC e.V. (16.06.2025). Surfschein: Der Führerschein für das Internet. Abgerufen 11.10.2026. internet-abc.de
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Hat Pädagogik und Informatik studiert. Schreibt hier über den Forschungsstand zum Lernen und prüft digitale Lernhilfen technisch, bevor sie hier erwähnt werden.
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