Lernschwierigkeiten Klasse 1–4Klasse 5

ADHS in der Schule: Unterricht, Hausaufgaben, Nachteilsausgleich

Was kann die Schule tun, was können Sie zu Hause tun, und was steht Ihrem Kind zu? Wir ordnen ein, welche Hilfen im Unterricht belegt sind, wie Eltern und Lehrkräfte zusammenarbeiten können und wie die Länder Nachteilsausgleich bei ADHS regeln.

Kurz gesagt

  • Maßnahmen im Unterricht verringern in Studien vor allem abgelenktes und störendes Verhalten. Bessere Noten ließen sich in Studien mit Vergleichsgruppe nicht sicher nachweisen.
  • Eine tägliche Rückmeldung zwischen Schule und Elternhaus verbesserte in Studien das Verhalten im Unterricht etwas. Die ADHS-Leitlinie (abgelaufen, in Überarbeitung) empfiehlt, Eltern und Lehrkräfte parallel zu beraten.
  • In keinem der sechs Länder unserer Übersicht nennt das geltende Recht ADHS ausdrücklich als Grund für Nachteilsausgleich oder Notenschutz. Bayern schließt Nachteilsausgleich bei ADHS aus, erlaubt aber individuelle Unterstützung.
  • Lehrkräfte müssen Medikamente grundsätzlich nicht geben. Übernimmt die Schule das, rät die gesetzliche Unfallversicherung zu einer schriftlichen Vereinbarung.
Inhalt dieses Artikels
  1. Was ADHS im Schulalltag bedeutet
  2. Was im Unterricht hilft
  3. Hausaufgaben
  4. Mit der Schule zusammenarbeiten
  5. Nachteilsausgleich und Förderung
  6. Schulbegleitung und Medikamente in der Schule

Was ADHS im Schulalltag bedeutet

Für viele Familien wird ADHS erst mit der Schule zum Thema: Am häufigsten wird ADHS erstmals nach dem Schulanfang diagnostiziert, weil die Schwierigkeiten oft erst mit den höheren Anforderungen an Konzentration und Stillsitzen voll sichtbar werden.[1]

In der bundesweiten KiGGS-Studie des Robert Koch-Instituts (2014 bis 2017) hatten nach Angaben der Eltern 2,1 Prozent der Sechs- bis Achtjährigen jemals eine ADHS-Diagnose erhalten, bei den Neun- bis Elfjährigen 6,1 Prozent. Jungen bekamen mehr als doppelt so oft eine Diagnose wie Mädchen. Laut einer US-Studie, auf die das Institut verweist, haben Mädchen häufiger die vorwiegend unaufmerksame Form, während bei Jungen die leichter sichtbare Unruhe stärker ausgeprägt ist.[1]

Für eine ADHS-Diagnose müssen die Auffälligkeiten mindestens sechs Monate lang in mehreren Lebensbereichen auftreten, etwa in Schule und Familie, und den Alltag beeinträchtigen.[1] Entsprechend gehören zur Abklärung laut Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte bei Bedarf Beschreibungen des Verhaltens von mehreren Personen, etwa von Eltern und Lehrkräften.[2] Wie eine Abklärung abläuft, beschreiben wir im Beitrag zur Konzentration bei Kindern.

Wenn Ihr Kind zu den Jüngsten der Klasse gehört

Kinder, die kurz vor dem Einschulungsstichtag Geburtstag haben, sind meist die Jüngsten ihrer Klasse. In deutschen Abrechnungsdaten der Jahre 2008 bis 2011 (Kinder von vier bis 14 Jahren) hatten Kinder aus dem Monat direkt vor dem Stichtag im Mittel eine um einen Prozentpunkt höhere ADHS-Diagnoserate als Kinder aus dem Monat danach, bei durchschnittlich 4,8 Prozent mit Diagnose. Bei Diabetes und Heuschnupfen gab es diesen Sprung nicht.[3]

Eine Metaanalyse über 32 Studien aus mehreren Ländern bestätigte 2025, dass die Jüngsten einer Klasse häufiger eine ADHS-Diagnose erhalten, auch wenn die Ergebnisse der einzelnen Studien stark schwanken. Sichtbar wurde der Effekt, wenn Lehrkräfte die Symptome einschätzten, nicht bei den Einschätzungen der Eltern.[4] Ob die jüngsten Kinder tatsächlich häufiger ADHS haben oder ob altersbedingte Unreife zu mehr Diagnosen führt, konnte der deutsche Bericht nicht abschließend klären.[3]

Über die Diagnose Ihres Kindes sagt dieser Zusammenhang nichts. Sprechen Sie bei der Abklärung aber an, wenn Ihr Kind zu den Jüngsten seiner Klasse gehört. Das hängt vom Stichtag ab, und der ist je nach Land verschieden. In Hessen wird schulpflichtig, wer bis zum 30. Juni sechs Jahre alt wird,[5] in Nordrhein-Westfalen gilt der 30. September.[6] Die Stichtage aller Länder stehen im Beitrag zur Einschulung.

Was im Unterricht hilft

Die Forschung zu Hilfen im Klassenzimmer ergibt ein recht klares Bild: Schulische Maßnahmen verändern vor allem das Verhalten im Unterricht, ihre Wirkung auf die Schulleistung ist weit weniger gesichert.

Eine Metaanalyse von 2016 fand, dass Maßnahmen von Lehrkräften im Klassenzimmer abgelenktes und störendes Verhalten bei Kindern mit ADHS-Symptomen verringern. Am stärksten wirkten Konsequenzen wie Belohnungen und Methoden, mit denen Kinder lernen, ihr Verhalten selbst zu steuern. Gemessen wurde das Verhalten, nicht die Noten. Nach einer qualitativen Auswertung profitierten offenbar auch die Mitschülerinnen und Mitschüler.[7]

Eine Übersicht, die nur randomisierte Studien auswertete, fand 2018 nützliche Effekte für Programme, die mehrere Bausteine kombinieren. Welche Art von Maßnahme am besten wirkt, ließ sich nicht klar sagen. Für bessere Schulleistungen waren Übungen zur Selbststeuerung und Einzelförderung wichtige Bausteine, allein reichten sie aber nicht.[8]

Mythos

Wenn die Schule die richtigen Maßnahmen ergreift, werden auch die Noten deutlich besser.

Was die Forschung sagt

Eine Metaanalyse über 60 Studien aus den Jahren 1996 bis 2010 fand für die Schulleistung positive, aber statistisch nicht gesicherte Effekte, in Studien mit Vergleichsgruppe ebenso wie in Vorher-nachher-Studien. Gesicherte Effekte zeigten nur Studien, die einzelne Kinder genau verfolgten.[9]

Auch beim Verhalten war der Effekt in Studien mit Vergleichsgruppe klein und nicht signifikant, in Vorher-nachher-Studien dagegen positiv.[9] Ein ruhigerer Schultag ist für Ihr Kind trotzdem viel wert. Erwarten Sie von Maßnahmen im Unterricht aber nicht, dass sie allein die Noten heben.

Was im Klassenzimmer konkret helfen kann

Das bayerische Kultusministerium hält einen abwechslungsreichen, strukturierten Unterricht mit klaren Regeln und eindeutigen Anweisungen für hilfreich.[10] Die Handreichung eines baden-württembergischen Schulamts nennt für ein Kind mit Aufmerksamkeitsstörung in Klasse 2 unter anderem:[11]

  • einen ablenkungsarmen Platz, zeitweise einen Einzeltisch,
  • Aufgaben, die sich in Bewegung erledigen lassen,
  • individuell geregelte Pausen,
  • gut strukturierte Arbeitsblätter,
  • regelmäßige Rückmeldung durch die Lehrkraft,
  • klare Ansagen statt Diskussionen, wenn es Konflikte gibt.

Das sind Vorschläge aus der Praxis, keine in Studien geprüften Programme.

Hausaufgaben

Studien speziell zu Hausaufgaben bei Grundschulkindern mit ADHS sind uns nicht bekannt. Zwei Befunde aus angrenzender Forschung helfen trotzdem weiter.

In einer randomisierten Studie aus den USA mit 199 Kindern der Klassen 2 bis 6 lief zwölf Wochen lang ein Programm, das Familie und Schule zusammenbrachte: gemeinsame Beratung von Eltern und Lehrkräften, tägliche Rückmeldekarten und Bausteine für die Hausaufgaben. Hausaufgaben, Zusammenarbeit und Erziehungsverhalten verbesserten sich stärker als in einer Vergleichsgruppe.[12]

Trainings zur Organisation, also zum Umgang mit Material, Hausaufgaben, Zeit und Planung, gehen laut einer Übersichtsarbeit mit deutlichen Verbesserungen in genau diesen Bereichen einher. Sie fasst Studien mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zusammen. Für gesicherte Aussagen braucht es nach Ansicht der Autoren mehr randomisierte Studien mit längerer Nachbeobachtung.[13]

Auch die Schule kann bei den Hausaufgaben entgegenkommen. In Bayern darf sie als individuelle Unterstützung bei den Hausaufgaben differenzieren.[14] In Hessen nennt die Schulverordnung „differenzierte Hausaufgabenstellung“ ausdrücklich als eine Form des Nachteilsausgleichs.[15]

Was Sie zu Hause tun können

Was folgt, ist praktischer Rat, kein Studienergebnis. Eine feste Zeit und ein fester Platz ersparen viele Verhandlungen am Nachmittag. Wie solche Abläufe aussehen können, steht im Beitrag zum selbstständigen Lernen. Zerlegen Sie längere Aufgaben in kleine Etappen, die Ihr Kind sichtbar abhaken kann.

Dauern die Hausaufgaben regelmäßig weit länger als vorgesehen, sagen Sie das der Lehrkraft, statt den Abend zu verlängern. Wenn Sie mit Punkten oder kleinen Belohnungen arbeiten möchten: Wie solche Systeme wirken und wo sie an Grenzen stoßen, ordnen wir im Beitrag zu Belohnung und Motivation ein.

Mit der Schule zusammenarbeiten

Nach der deutschen S3-Leitlinie zu ADHS sollte den Eltern eines Schulkinds mit leichter bis mittlerer Beeinträchtigung Beratung, ein Elterntraining oder eine Elternschulung angeboten werden, einschließlich Aufklärung über ADHS. Treten die Schwierigkeiten auch in der Schule auf, sollten parallel dazu Trainings oder Beratungen der Lehrkräfte auf verhaltenstherapeutischer Grundlage stattfinden, die sich am Elterntraining orientieren. Mindestens sollte die Lehrkraft schriftliches Material über dessen Inhalte bekommen.[16]

Ein Training direkt mit Ihrem Kind, etwa zu Organisation, Selbstmanagement oder sozialen Fertigkeiten, kann das ergänzen. Allein reicht es laut Leitlinie in der Regel nicht aus.[16] Fragen Sie in der behandelnden Praxis nach Angeboten für Eltern.

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens sind das Empfehlungen mit „sollte“, keine Pflichten der Schule. Zweitens hat die Leitlinie den Stand 2017 und war nur bis 2022 gültig; sie wird derzeit überarbeitet.[17] Eine Konsultationsfassung der Neufassung erschien im Mai 2026, eine endgültige neue Fassung stand Anfang Oktober 2026 noch nicht im Leitlinienregister.[18], [17]

Tägliche Rückmeldung

Ein gemeinsames Werkzeug von Elternhaus und Schule ist die tägliche Rückmeldekarte (englisch Daily Report Card). So kann sie aussehen: Lehrkraft, Eltern und Kind vereinbaren wenige, klar beschriebene Ziele für den Schultag. Die Lehrkraft hält täglich fest, wie es lief, die Karte geht mit nach Hause, und dort gibt es dafür eine Rückmeldung.

In einer Metaanalyse über sieben Studien mit 272 Kindern, im Schnitt knapp acht Jahre alt, verringerten solche Karten die ADHS-Symptome im Unterricht, wie Lehrkräfte sie einschätzten, mit kleinem bis mittlerem Effekt.[19] Die Übersicht über randomisierte Studien von 2018 nennt die Ergebnisse für Rückmeldekarten vielversprechend.[8] Bewiesen wirksam ist das Werkzeug damit nicht, dafür gibt es zu wenige Studien. Es hält aber Elternhaus und Schule im täglichen Austausch.

Das Gespräch mit der Lehrkraft

Wie Sie ein Gespräch mit der Lehrkraft vorbereiten, beschreiben wir im Beitrag zum Elternsprechtag. Bei ADHS kommen einige Punkte hinzu.

Checkliste zum Abhaken

Was Sie mit der Lehrkraft vereinbaren können

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Unterstützung können auch die Lehrkräfte bekommen. In Bayern sind für Kinder mit ADHS, ihre Eltern und Lehrkräfte die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an den Schulen und an den neun Staatlichen Schulberatungsstellen da.[10] In Baden-Württemberg kann die Schule bei Bedarf etwa die Schulpsychologische Beratungsstelle, Beratungslehrkräfte oder die Jugendhilfe einbeziehen.[11]

Nachteilsausgleich und Förderung

Viele Eltern gehen davon aus, dass eine ADHS-Diagnose automatisch mehr Zeit in Klassenarbeiten bedeutet. Das stimmt so nicht. In keinem der sechs Länder in der Tabelle unten nennt das geltende Gesetz oder die geltende Verordnung ADHS ausdrücklich als Grund für Nachteilsausgleich oder Notenschutz. Die Länder gehen zudem sehr unterschiedlich damit um, von einem klaren Nein in Bayern bis zur Einzelfallentscheidung der Schule.

Beim Nachteilsausgleich bekommt Ihr Kind andere Bedingungen, etwa mehr Zeit, das fachliche Niveau bleibt gleich. Beim Notenschutz werden einzelne Leistungen nicht oder anders bewertet.

Land Nachteilsausgleich bei ADHS Notenschutz bei ADHS Vermerk im Zeugnis
Baden-Württemberg[11] Anspruch, wenn sich eine chronische Erkrankung, Behinderung oder ein besonderer Förderbedarf nachteilig auswirkt. Die Klassenkonferenz entscheidet, ein Gutachten ist keine Voraussetzung. Die Handreichung eines Schulamts nennt bei Aufmerksamkeitsstörung als Beispiel bis zu einem Drittel mehr Arbeitszeit. Laut Handreichung nur bei Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten vorgesehen Nachteilsausgleich: nein
Bayern[10], [14], [20] Nein, in Proben und Prüfungen kein Nachteilsausgleich bei ADHS. Möglich ist individuelle Unterstützung, ausdrücklich auch bei AD(H)S. Nein Individuelle Unterstützung greift nicht in die Bewertung ein
Berlin (Grundschule)[21], [22] Im Einzelfall, wenn individuell erforderlich, angemessen und geeignet. Die Schulleitung entscheidet auf Vorschlag der Klassenkonferenz. Möglich sind zum Beispiel bis zu 25 % mehr Bearbeitungszeit. ADHS wird nicht genannt. Nur in abschließend aufgezählten Fällen, ADHS ist nicht dabei. Für die Noten im Arbeits- und Sozialverhalten gelten Nachteilsausgleich und Notenschutz nicht. Nachteilsausgleich: nein
Hessen[15] Auf Antrag der Eltern bei Behinderungen und vorübergehenden Beeinträchtigungen, ausdrücklich auch bei psychischen Erkrankungen. Die Klassenkonferenz entscheidet. ADHS wird nicht genannt. Formen sind etwa mehr Zeit, Pausenregelungen, ein eigener Arbeitsplatz und differenzierte Hausaufgaben. Abweichen von der Bewertung ist möglich. Ob das bei ADHS angewandt wird, regelt der Text nicht: bei der Schule erfragen Nachteilsausgleich: nein. Abweichen von der Bewertung: ja
Niedersachsen[23], [24] Seit 01.08.2026 im Schulgesetz bei erheblicher Beeinträchtigung, das eigene Leistungsvermögen zu zeigen. ADHS steht nicht im Gesetz; ein Verordnungsentwurf nennt ADHS ausdrücklich. Nein, ADHS steht nicht in der abschließenden Liste Notenschutz: ja
Nordrhein-Westfalen[25], [26] Im Einzelfall möglich bei einer medizinisch diagnostizierten Störung; die fachärztliche Diagnose muss vor dem Antrag vorliegen. Sie führt aber nicht automatisch zum Nachteilsausgleich. ADHS wird nicht namentlich genannt. Bei der Schule erfragen Nachteilsausgleich: nein

Stand 04.10.2026. Die Tabelle zeigt nur diese sechs Länder. Die verbindliche Auskunft gibt die Schule bzw. das Schulamt.

Bayern: kein Nachteilsausgleich, aber individuelle Unterstützung

In Bayern gibt es bei ADHS in Proben und Prüfungen weder Nachteilsausgleich, etwa einen Zeitzuschlag, noch Notenschutz. Das Kultusministerium begründet das damit, dass die Konzentrationsfähigkeit zum Kern der geforderten Leistung gehört.[10] Möglich ist aber individuelle Unterstützung, also Hilfen, die nicht in die Bewertung eingreifen.[14] Eine Arbeitshilfe der bayerischen Schulverwaltung nennt sie ausdrücklich auch bei AD(H)S zulässig.[20] Dazu kann gehören, Pausen individuell zu regeln, Arbeitsanweisungen einzeln zu erklären und mehr mit Visualisierung zu arbeiten.[14] Fragen Sie danach bei der Schulleitung und der Schulpsychologie.

Niedersachsen: neues Gesetz, Verordnung im Entwurf

In Niedersachsen regelt seit dem 1. August 2026 ein neuer Paragraf im Schulgesetz Nachteilsausgleich und Notenschutz. Notenschutz gibt es danach nur bei den im Gesetz aufgezählten Beeinträchtigungen, und ADHS gehört nicht dazu.[23] Ratgeber, die vor August 2026 entstanden sind, können diese neue Regel noch nicht berücksichtigen.

Ein Entwurf der zugehörigen Verordnung, zu dem die Anhörung bis zum 21. Juli 2026 lief, geht beim Nachteilsausgleich in eine andere Richtung: Er nennt ADHS und ADS ausdrücklich als Beispiel für eine Beeinträchtigung, bei der Nachteilsausgleich gewährt werden kann. Notenschutz soll es aber auch danach nur in den dort genannten Fällen geben.[24] Ob die Verordnung inzwischen gilt und in welcher Fassung, erfahren Sie bei der Schule.

Nordrhein-Westfalen: Einzelfall mit Rechtsweg

In Nordrhein-Westfalen entscheidet die Schule im Einzelfall, eine Diagnose führt nicht automatisch zum Nachteilsausgleich.[25] Die Entscheidung der Schulleitung ist ein Verwaltungsakt, dem eine Rechtsbehelfsbelehrung beiliegen muss. Sie können also Widerspruch einlegen oder klagen.[26]

Wenn noch etwas anderes dazukommt

Hat Ihr Kind zusätzlich eine Lese-Rechtschreib-Störung, gelten dafür eigene Regeln. In Bayern etwa soll dann geprüft werden, ob für diese Störung Nachteilsausgleich oder Notenschutz möglich ist.[20] Die Regeln dazu stehen im Beitrag zu LRS und Legasthenie.

Für Kinder mit großem Unterstützungsbedarf im emotionalen und sozialen Bereich gibt es den sonderpädagogischen Schwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“. Die Kultusministerkonferenz hat ihre Empfehlungen dazu im Dezember 2024 neu gefasst.[27] Eine ADHS-Diagnose bedeutet aber nicht automatisch sonderpädagogischen Förderbedarf.

Schulbegleitung und Medikamente in der Schule

Schulbegleitung

Reichen die Hilfen der Schule nicht aus, kommt für manche Kinder eine Schulbegleitung infrage, je nach Region auch Integrationshilfe oder Teilhabeassistenz genannt.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Jugendamt Kindern mit einer seelischen Behinderung oder einer drohenden seelischen Behinderung Eingliederungshilfe gewähren.[28] Dazu gehören auch Hilfen zur Schulbildung, darunter Maßnahmen, die den Schulbesuch ermöglichen oder erleichtern.[29] Voraussetzung ist, dass die seelische Gesundheit Ihres Kindes wahrscheinlich länger als sechs Monate vom alterstypischen Zustand abweicht und dadurch seine Teilhabe beeinträchtigt ist oder dies zu erwarten ist. Beides muss zusammenkommen. Das Jugendamt holt dazu eine fachliche Stellungnahme ein, etwa aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie.[28] Wie ein solches Verfahren abläuft, beschreiben wir im Beitrag zur Lerntherapie.

Ist ein Kind körperlich oder geistig behindert, ist dagegen vorrangig der Träger der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX zuständig, nicht das Jugendamt. Die Schule bleibt in jedem Fall in der Pflicht: Die Jugendhilfe ersetzt nicht, was die Schule leisten muss.[30]

Das Bundesverwaltungsgericht hat 2012 einem Schüler, der unter anderem eine Aufmerksamkeitsstörung hatte, die Erstattung der Kosten für eine selbst beschaffte Schulbegleitung durch das Jugendamt zugesprochen. Den Kernbereich der pädagogischen Arbeit, also das Unterrichten, muss danach die Schule leisten. Eine Begleitung, die die Arbeit der Lehrkräfte absichert und den Schulbesuch erst möglich macht, gehört laut Gericht nicht zu diesem Kernbereich.[31] Das Urteil betraf einen Einzelfall mit mehreren Diagnosen und ist keine Zusage für jedes Kind mit ADHS.

Medikamente in der Schulzeit

Ob Ihr Kind ein Medikament bekommt, klären Sie mit der behandelnden Ärztin oder dem Arzt. Hier geht es nur um die organisatorische Frage, wer es in der Schulzeit gibt.

Lehrkräfte sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Medikamente zu geben. Ob und wie weit sie das übernehmen, hängt von Schulgesetzen, Beamtenrecht und Erlassen des jeweiligen Landes ab. Übernimmt die Schule die Gabe, übertragen Sie sie als Teil der Personensorge auf die Schule oder die Lehrkraft. Die Schulleitung soll dabei rechtzeitig eingebunden werden. Das gilt für Kinder, die das Medikament noch nicht selbst nehmen können.[32]

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) rät, die Medikamentengabe schriftlich festzuhalten: welches Medikament, wann, in welcher Form und Dosierung, mögliche Nebenwirkungen, was im Notfall zu tun ist und wer benachrichtigt wird. Haben Sie Zweifel, klären Sie mit der behandelnden Ärztin oder dem Arzt, ob etwas gegen die Gabe durch Lehrkräfte spricht.[32]

Ihr Kind ist in der Schule gesetzlich unfallversichert, auch bei einer vereinbarten Medikamentengabe, die Sie auf Schule oder Lehrkraft übertragen haben. Wird eine vereinbarte Gabe vergessen und entsteht dadurch ein Gesundheitsschaden, zahlt nicht die Unfallversicherung, sondern die Krankenkasse Ihres Kindes. Persönlich haftet eine Lehrkraft für einen Personenschaden durch eine falsche Gabe grundsätzlich nicht, außer bei Vorsatz. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann die Unfallversicherung allerdings Rückgriff nehmen.[32]

Wo Sie Unterstützung bekommen

Holen Sie sich Rat, wenn zum Beispiel einer dieser Punkte zutrifft. Welche Stelle passt, hängt von der Frage ab.

  • Die Schule meldet wiederholt Schwierigkeiten, und im Gespräch mit der Lehrkraft finden Sie keine Lösung.
  • Ihr Kind leidet unter der Schule, zieht sich zurück oder wirkt über längere Zeit bedrückt oder ängstlich.
  • Sie überlegen, Nachteilsausgleich, individuelle Unterstützung oder eine Schulbegleitung zu beantragen.
  • Ihr Kind soll während der Schulzeit ein Medikament nehmen, und mit der Schule ist noch nichts vereinbart.
  • Zusätzlich fallen Lesen, Schreiben oder Rechnen deutlich auf.

Erste Ansprechpartner

Für Abklärung und Behandlung: die Kinder- und Jugendarztpraxis, eine Praxis oder Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder ein Sozialpädiatrisches Zentrum. Für Fragen zur Schule: Klassenlehrkraft, Schulleitung und die schulpsychologische Beratung, in Bayern zum Beispiel an den Staatlichen Schulberatungsstellen. Für Eingliederungshilfe und Schulbegleitung: das Jugendamt. Für den Austausch mit anderen Eltern: ADHS Deutschland e. V., nach eigenen Angaben mit über 200 Selbsthilfegruppen und einem Telefonberaternetz.

Quellen

Wir stützen uns bevorzugt auf Übersichtsarbeiten, Leitlinien und Angaben offizieller Stellen. Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026.

  1. [1] Göbel, K., Baumgarten, F., Kuntz, B., Hölling, H. & Schlack, R. (2018). ADHS bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland: Querschnittergebnisse aus KiGGS Welle 2 und Trends. Journal of Health Monitoring, 3(3), 46–53. Robert Koch-Institut. doi.org
  2. [2] Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), kinderaerzte-im-netz.de (letzte Aktualisierung 04.01.2024). ADHS: Diagnose. Abgerufen am 04.10.2026. kinderaerzte-im-netz.de
  3. [3] Wuppermann, A., Schwandt, H., Hering, R., Schulz, M. & Bätzing-Feigenbaum, J. (2015). Die ADHS bei Kindern und Jugendlichen in der ambulanten Versorgung in Deutschland. Teil 2: Zusammenhang zwischen ADHS-Diagnose- und Medikationsprävalenzen und dem Einschulungsalter. Versorgungsatlas-Bericht Nr. 15/11. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Berlin. Abgerufen am 04.10.2026. versorgungsatlas.de
  4. [4] Frisira, E., Holland, J. & Sayal, K. (2025). Systematic review and meta-analysis: relative age in attention-deficit/hyperactivity disorder and autism spectrum disorder. European Child & Adolescent Psychiatry, 34(2), 381–401. doi.org
  5. [5] Land Hessen. Hessisches Schulgesetz (HSchG), § 58. Gesamtausgabe gültig 01.08.2026 bis 31.07.2027. Abgerufen am 04.10.2026. rv.hessenrecht.hessen.de
  6. [6] Land Nordrhein-Westfalen. Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG), § 35. BASS 2026/2027, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.07.2026. Abgerufen am 04.10.2026. bass.schul-welt.de
  7. [7] Gaastra, G. F., Groen, Y., Tucha, L. & Tucha, O. (2016). The Effects of Classroom Interventions on Off-Task and Disruptive Classroom Behavior in Children with Symptoms of Attention-Deficit/Hyperactivity Disorder: A Meta-Analytic Review. PLoS One, 11(2), e0148841. doi.org
  8. [8] Moore, D. A., Russell, A. E., Matthews, J., Ford, T. J., Rogers, M., Ukoumunne, O. C. u. a. (2018). School-based interventions for attention-deficit/hyperactivity disorder: A systematic review with multiple synthesis methods. Review of Education, 6(3), 209–263. doi.org
  9. [9] DuPaul, G. J., Eckert, T. L. & Vilardo, B. (2012). The Effects of School-Based Interventions for Attention Deficit Hyperactivity Disorder: A Meta-Analysis 1996–2010. School Psychology Review, 41(4), 387–412. doi.org
  10. [10] Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (2021). Stellungnahme zu den Beschlüssen der 4. Landesschülerkonferenz des Schuljahres 2020/2021, Abschnitt I.1 „ADS und ADHS im schulischen Alltag“. Abgerufen am 04.10.2026. smv.bayern.de
  11. [11] Staatliches Schulamt Backnang, Arbeitsstelle Kooperation (2025). Der Nachteilsausgleich. Handreichung für die Schulen im Aufsichtsbereich; Rechtsgrundlage ist die Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen“ in der Fassung vom 22.08.2008. Abgerufen am 04.10.2026. bk.schulamt-bw.de
  12. [12] Power, T. J., Mautone, J. A., Soffer, S. L., Clarke, A. T., Marshall, S. A., Sharman, J. u. a. (2012). A family-school intervention for children with ADHD: results of a randomized clinical trial. Journal of Consulting and Clinical Psychology, 80(4), 611–623. doi.org
  13. [13] Langberg, J. M., Epstein, J. N. & Graham, A. J. (2008). Organizational-skills interventions in the treatment of ADHD. Expert Review of Neurotherapeutics, 8(10), 1549–1561. doi.org
  14. [14] Freistaat Bayern. Bayerische Schulordnung (BaySchO) vom 01.07.2016, § 32 Individuelle Unterstützung. Text gilt ab 01.08.2026. Abgerufen am 04.10.2026. gesetze-bayern.de
  15. [15] Land Hessen. Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) vom 19.08.2011, § 7. Aktueller Gesamttext, gültig ab 01.08.2026. Abgerufen am 04.10.2026. rv.hessenrecht.hessen.de
  16. [16] DGKJP, DGPPN, DGSPJ (federführend); Koordination Banaschewski, T. (2018). Interdisziplinäre evidenz- und konsensbasierte (S3) Leitlinie „Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter“, Kurzfassung. AWMF-Registernummer 028-045, abgelaufen, in Überarbeitung. Abgerufen am 04.10.2026. register.awmf.org
  17. [17] AWMF-Leitlinienregister. Registernummer 028-045: S3-Leitlinie ADHS bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Version 1.0, Stand 02.05.2017, gültig bis 01.05.2022, in Überarbeitung. Abgerufen am 04.10.2026. register.awmf.org
  18. [18] AWMF (2026). Konsultationsfassung: Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter. Registernummer 028-045 KF, veröffentlicht 22.05.2026, kommentierbar bis 23.06.2026. Abgerufen am 04.10.2026. awmf.org
  19. [19] Iznardo, M., Rogers, M. A., Volpe, R. J., Labelle, P. R. & Robaey, P. (2020). The Effectiveness of Daily Behavior Report Cards for Children With ADHD: A Meta-Analysis. Journal of Attention Disorders, 24(12), 1623–1636. doi.org
  20. [20] Fachportal zum Übergang von der Klinik in die Schule (Bayern, schule.bayern.de), Kapitel 10: Aufmerksamkeitsdefizit/Hyperaktivitätsstörung (ADHS). Ohne Datum; zitiert das ISB-Handbuch „Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich, Notenschutz“ von 2017. Abgerufen am 04.10.2026. uebergang.klinik.schule.bayern.de
  21. [21] Land Berlin. Grundschulverordnung (GsVO), § 14a Nachteilsausgleich (Text gilt seit 01.08.2023). Nicht-amtliche Wiedergabe auf schulgesetz-berlin.de. Abgerufen am 04.10.2026. schulgesetz-berlin.de
  22. [22] Land Berlin. Sonderpädagogikverordnung (SopädVO), §§ 38 und 39 (Text gilt seit 08.03.2025). Nicht-amtliche Wiedergabe auf schulgesetz-berlin.de. Abgerufen am 04.10.2026. schulgesetz-berlin.de
  23. [23] Land Niedersachsen. Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG), § 58a Nachteilsausgleich und Notenschutz, eingefügt durch Gesetz vom 23.06.2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 48), in Kraft seit 01.08.2026. NI-VORIS. Abgerufen am 04.10.2026. voris.wolterskluwer-online.de
  24. [24] Niedersächsisches Kultusministerium (2026). Verordnung zur Einführung und Änderung schulrechtlicher Verordnungen zum Nachteilsausgleich und Notenschutz. Entwurf, Anhörung bis 21.07.2026; §§ 3 und 4. Abgerufen am 04.10.2026. mk.niedersachsen.de
  25. [25] Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand Juli 2017). Arbeitshilfe: Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und/oder besonderen Auffälligkeiten in der Primarstufe. Abgerufen am 04.10.2026. schulministerium.nrw
  26. [26] Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Gewährung von Nachteilsausgleichen. Bildungsportal NRW. Abgerufen am 04.10.2026. schulministerium.nrw
  27. [27] Kultusministerkonferenz (2024). Empfehlungen zur schulischen Bildung, Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im sonderpädagogischen Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. Beschluss vom 13.12.2024 (Fortschreibung der Empfehlungen vom 10.03.2000). Abgerufen am 04.10.2026. mk.niedersachsen.de
  28. [28] Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), § 35a Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung. gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 04.10.2026. gesetze-im-internet.de
  29. [29] Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), § 112 Leistungen zur Teilhabe an Bildung. gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 04.10.2026. gesetze-im-internet.de
  30. [30] Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), § 10 Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen. gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 04.10.2026. gesetze-im-internet.de
  31. [31] Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.10.2012, 5 C 21.11. Abgerufen am 04.10.2026. bverwg.de
  32. [32] Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Sachgebiet Schulen (April 2021). DGUV Information 202-091 „Medikamentengabe in Schulen“. Abgerufen am 04.10.2026. publikationen.dguv.de

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Hat Pädagogik und Informatik studiert. Schreibt hier über den Forschungsstand zum Lernen und prüft digitale Lernhilfen technisch, bevor sie hier erwähnt werden.

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