Schule Vor der EinschulungKlasse 1–4

Einschulung: Schulanmeldung, Schulreife und die ersten Wochen

Stichtag, Anmeldefrist, früher oder später einschulen: Das regelt jedes Bundesland selbst, und für 2027 sind mehrere Fristen schon vorbei. Hier stehen alle 16 Länder auf dem Stand vom Oktober 2026, dazu eine ehrliche Antwort auf die Frage nach der Schulreife.

Kurz gesagt

  • Einen bundesweiten Stichtag gibt es nicht. In zehn Ländern wird schulpflichtig, wer bis zum 30. Juni sechs wird, in vier Ländern gilt der 30. September, in Rheinland-Pfalz der 31. August, in Thüringen eine eigene Regel.
  • Die Anmeldung für die Einschulung 2027 ist in Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen schon gelaufen. In Mecklenburg-Vorpommern läuft sie bis 31. Oktober 2026, in NRW bis 15. November 2026.
  • Einen Test, der sicher vorhersagt, ob ein Kind in der Schule zurechtkommt, gibt es nicht. Schulreife- und Schulfähigkeitstests zeigen nur den Stand am Testtag.
  • Zurückstellen ist nicht überall ein Elternrecht: In NRW, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern geht es nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen.
Inhalt dieses Artikels
  1. Wann Ihr Kind schulpflichtig wird
  2. Anmeldung und Schuleingangsuntersuchung
  3. Schulreife: was das heißt
  4. Früher einschulen oder zurückstellen
  5. Schulweg, Ganztag, Versicherung
  6. Die ersten Wochen

Wann Ihr Kind schulpflichtig wird

Wann Ihr Kind in die Schule kommt, hängt an seinem Geburtstag und an Ihrem Bundesland. Jedes Land legt einen Stichtag fest: Wer bis zu diesem Tag sechs Jahre alt wird, ist mit Beginn des Schuljahres schulpflichtig. Einen Stichtag für ganz Deutschland gibt es nicht.

In zehn Ländern ist es der 30. Juni, in Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen der 30. September. Rheinland-Pfalz nimmt den 31. August. Thüringen rechnet anders: Dort wird schulpflichtig, wer am 1. August sechs Jahre alt ist.

Die Tabelle zeigt alle 16 Länder für die Einschulung im Sommer 2027, also für das Schuljahr 2027/28.

Land Stichtag Anmeldung für 2027 Früher einschulen Später einschulen
Baden-Württemberg[1] 30. Juni Termin legt die Schule fest: bei der Schule oder Gemeinde erfragen Wer bis 30. Juni des Folgejahres sechs wird: durch Anmeldung; Jüngere auf Antrag Zurückstellung möglich, wenn die Entwicklung nicht reicht; ab Einschulung 2028 neue Regeln (Juniorklasse)
Bayern[2], [3] 30. Juni Termin soll im März liegen, für 2027 also März 2027; an der Sprengel-Grundschule Auf Antrag; wer erst nach dem 31. Dezember sechs wird, braucht ein schulpsychologisches Gutachten Geburtstag 1. Juli bis 30. September: Eltern können verschieben, schriftlich bis 10.04.2027; sonst Zurückstellung, einmal
Berlin[4] 30. September Nach öffentlicher Bekanntmachung an der Grundschule des Einschulungsbereichs; Zeitraum erfragen Geburtstag 1. Oktober bis 31. März: auf Antrag, wenn kein Sprachförderbedarf besteht Nur einmal, auf begründeten Antrag, mit Förderung in Kita oder Jugendhilfe
Brandenburg[5], [6], [7] 30. September Zeitraum macht der Schulträger bekannt, endet meist Ende Februar, für 2027 also meist Ende Februar 2027 Geburtstag 1. Oktober bis 31. Dezember: auf Antrag; Jüngere im Ausnahmefall Im Ausnahmefall auf Antrag, nach schulärztlicher Untersuchung
Bremen[8], [9] 30. Juni Stadt Bremen: meist nach den Herbstferien, für 2027 vom 02.11. bis 13.11.2026; Bremerhaven erfragen Geburtstag 1. Juli bis 30. September: Antrag in der Anmeldefrist; 1. Oktober bis 31. Januar: Antrag, Schule muss zustimmen Nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen
Hamburg[10], [11] 30. Juni Dreiwöchige Anmelderunde im Januar, für 2027 also Januar 2027; Einladung durch die Grundschule Geburtstag nach dem 30. Juni: auf Antrag Nur bei Geburtstag 1. Januar bis 30. Juni; dann Vorschulklasse
Hessen[12] 30. Juni März/April des Vorjahres, für 2027 also März/April 2026 Geburtstag nach dem 30. Juni: auf Antrag Ja, wenn die Entwicklung noch nicht reicht; Vorklasse möglich
Mecklenburg-Vorpommern[13], [14] 30. Juni Bis 31. Oktober des Vorjahres, für 2027 also bis 31.10.2026 Wer bis 30. Juni des Folgejahres sechs wird: auf Antrag Nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen
Niedersachsen[15], [16] 30. September Einladung etwa 15 Monate vorher durch Gemeinde oder Schule Auf Antrag Geburtstag 1. Juli bis 30. September: Eltern können verschieben, Erklärung bis 01.05.2027; sonst Zurückstellung möglich
Nordrhein-Westfalen[17], [18] 30. September Bis 15. November des Vorjahres, für 2027 also bis 15.11.2026 Auf Antrag Nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen
Rheinland-Pfalz[19], [20] 31. August Erste drei volle Schulwochen ab 1. Februar des Vorjahres, für 2027 also Februar 2026 Auf Antrag Einmal, in der Regel nur aus gesundheitlichen Gründen
Saarland[21] 30. Juni Bei der Schule oder Gemeinde erfragen Auf Antrag, wenn das Kind im laufenden oder folgenden Kalenderjahr sechs wird Bei medizinischer Indikation
Sachsen[22], [23] 30. Juni 1. August bis 15. September des Vorjahres, für 2027 also 01.08. bis 15.09.2026 Geburtstag 1. Juli bis 30. September: durch Anmeldung; Jüngere auf Antrag bis 28.02.2027 Im Ausnahmefall, wenn die Entwicklung nicht reicht
Sachsen-Anhalt[24], [25] 30. Juni Bis 1. März des Vorjahres, für 2027 also bis 01.03.2026 Auf Antrag, wenn das Kind bis 30. Juni fünf wird Im Einzelfall verschiebt die Schulbehörde mit den Eltern um ein Jahr
Schleswig-Holstein[26], [27] 30. Juni Termine über Presse, Post oder die zuständige Grundschule Auf Antrag Zurückstellung im Schulgesetz nicht vorgesehen; Klasse 1 und 2 dauern ein bis drei Jahre
Thüringen[28], [29] 1. August (wer an diesem Tag sechs ist) 2. bis 10. Mai des Vorjahres, für 2027 also 02.05. bis 10.05.2026 Auf Antrag, wenn das Kind am 30. Juni mindestens fünf ist Einmal auf Antrag, vor allem bei medizinischer Indikation

Stand Oktober 2026. Die verbindliche Auskunft gibt die Schule bzw. das Schulamt. Im Netz kursieren teils falsche Stichtage, für Bremen etwa der 30. September. Maßgeblich ist das Bremische Schulgesetz, und dort steht der 30. Juni.[8]

Geburtstag kurz nach dem Stichtag

Für Kinder mit Geburtstag zwischen dem 1. Juli und dem 30. September haben mehrere Länder eigene Regeln, die in entgegengesetzte Richtungen wirken. In Bayern und Niedersachsen sind diese Kinder schulpflichtig, die Eltern können den Schulbeginn aber um ein Jahr verschieben. In Bayern berät die Schule und gibt eine Empfehlung, entscheiden dürfen die Eltern. Mitteilen müssen Sie das in Bayern schriftlich bis 10. April, in Niedersachsen per Erklärung bis 1. Mai, für 2027 also bis 10. April bzw. 1. Mai 2027.[2], [3], [15]

In Sachsen und Bremen werden diese Kinder dagegen nur schulpflichtig, wenn die Eltern sie anmelden (Sachsen) oder innerhalb der Anmeldefrist einen schriftlichen Antrag stellen (Bremen, sofern das schulärztliche Gutachten keine Zurückstellung empfiehlt).[22], [8] Baden-Württemberg geht am weitesten: Dort werden sogar Kinder, die erst bis zum 30. Juni des folgenden Jahres sechs werden, mit der Anmeldung schulpflichtig, außer sie sind zum Besuch einer Sprachfördergruppe verpflichtet.[1]

Umgangssprachlich heißen diese Kinder in Bayern „Korridorkinder“. Kinder, die vor dem Stichtag auf Antrag eingeschult werden, nennen viele „Kann-Kinder“; auch das ist Umgangssprache. Die Gesetze sprechen davon, den „Beginn der Schulpflicht“ zu verschieben oder ein Kind „auf Antrag“ aufzunehmen.

Anmeldung und Schuleingangsuntersuchung

Noch unterschiedlicher als der Stichtag ist der Zeitpunkt der Anmeldung. Je nach Land liegt sie zwischen rund 17 Monaten vor dem Schulbeginn (Sachsen-Anhalt: bis 1. März des Vorjahres) und rund einem halben Jahr (Hamburg im Januar, Brandenburg meist bis Ende Februar, Bayern im März des Einschulungsjahres).[25], [11], [7], [3] Für die Einschulung 2027 heißt das, Stand Anfang Oktober 2026:

  • Schon vorbei ist die Anmeldung in Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.[12], [20], [23], [25], [29]
  • Gerade läuft sie in Mecklenburg-Vorpommern, bis 31. Oktober 2026. Die Termine gibt der Schulträger bekannt, in Rostock zum Beispiel liegen sie im Oktober 2026.[14], [32]
  • Noch vor Ihnen liegt sie in der Stadt Bremen (2. bis 13. November 2026), in Nordrhein-Westfalen (bis 15. November 2026), in Hamburg (Januar 2027), in Brandenburg (meist bis Ende Februar 2027) und in Bayern (März 2027).[9], [18], [11], [7], [3]
  • Kein landesweiter Termin ist für Baden-Württemberg, Berlin, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und das Saarland belegt. Dort lädt die Schule bzw. Gemeinde ein oder macht den Termin bekannt, in Niedersachsen etwa 15 Monate vor der Einschulung.[16], [27] Im Schulamtsbezirk Lörrach in Baden-Württemberg zum Beispiel soll die Anmeldung bis spätestens Ende Februar des Einschulungsjahres erfolgt sein.[33]

Für spätere Jahrgänge bleibt die Regel, das Datum wandert mit. In Rheinland-Pfalz liegt die Anmeldung seit der Grundschulordnung von 2024 ein halbes Jahr früher als zuvor; ältere Angaben im Netz können dort überholt sein.[20]

Welche Schule zuständig ist

Ob Sie die Grundschule frei wählen können, regelt ebenfalls das Land. In Baden-Württemberg und Bayern ist die Schule des Schulbezirks bzw. Sprengels zuständig, in Berlin die des Einschulungsbereichs; dort können Sie eine andere mit Begründung beantragen.[1], [3], [4] In Nordrhein-Westfalen hat jedes Kind Anspruch auf die nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde, soweit dort Platz ist.[18] In Hamburg können Sie unter allen Grundschulen wählen und drei Wunschschulen angeben, solange eine Schule nicht mehr Anmeldungen als Plätze hat.[11]

Die Schuleingangsuntersuchung

Vor der Einschulung untersucht das Gesundheitsamt Ihr Kind. Laut dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist diese Schuleingangsuntersuchung in allen Ländern gesetzlich vorgeschrieben. Sie findet auf Einladung meist im Jahr vor der Einschulung statt, danach bekommen Sie eine Bescheinigung für die Schule.[34] In Baden-Württemberg ist sie schon für Vierjährige Pflicht.[1]

Untersucht werden in Bayern der Impfstatus, Sehen und Hören mit Geräten sowie Sprache und Motorik mit standardisierten Tests, zum Beispiel Wörter nachsprechen oder Figuren nachzeichnen.[34] In Niedersachsen kommen unter anderem das Zahlen- und Mengenverständnis und das Verhalten dazu; die Schule erfährt nur die Befunde, die für die Schule wichtig sind. Vorsorgeheft und Impfpass gehören dort zur Untersuchung, in Hamburg sind sie vorzulegen.[35], [10]

Wichtig: Die Schuleingangsuntersuchung ist eine ärztliche Untersuchung, kein Schulreifetest. Über Aufnahme oder Zurückstellung entscheidet je nach Land die Schulleitung oder die Schulaufsicht, oft auf Grundlage des schulärztlichen Gutachtens.[17], [4]

Sprachstand: oft lange vor der Anmeldung

Mehrere Länder prüfen außerdem früh, ob Ihr Kind gut genug Deutsch spricht, und verpflichten bei Bedarf zu Sprachförderung vor der Schule. Einige Beispiele:

  • Hamburg: Alle Kinder werden etwa eineinhalb Jahre vor der Einschulung an einer Grundschule vorgestellt, dabei wird auch der Sprachstand geprüft. Für die Einschulung im Sommer 2028 laufen die Termine an den Schulen vom 4. November 2026 bis 15. Januar 2027. Reicht das Deutsch voraussichtlich nicht, ist im Jahr vor der Schulpflicht eine Vorschulklasse Pflicht.[10], [36]
  • Berlin: Alle Kinder, die im übernächsten Schuljahr schulpflichtig werden, nehmen an einer Sprachstandsfeststellung teil. Kinder ohne Kita mit Förderbedarf müssen 18 Monate lang täglich sieben Stunden vorschulische Sprachförderung besuchen.[4]
  • Nordrhein-Westfalen: Das Schulamt prüft zwei Jahre vor der Einschulung die Sprachentwicklung; bei Kindern in Kitas mit Sprachbildung gilt das als erfüllt. Wer nicht genug Deutsch kann, besucht einen schulischen Vorkurs.[17]
  • Bayern: Die Sprachstandserhebung ist für alle Kinder Pflicht, für den Jahrgang 2027 lief sie ab Februar 2026. Wer zu wenig Deutsch kann, muss eine Kita mit integriertem Vorkurs besuchen.[37], [2]

Checkliste zum Abhaken

Vor der Anmeldung

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Schulreife: was das heißt

Im Jahr vor der Einschulung fragen sich viele Eltern, ob ihr Kind „schulreif“ ist. Fachleute sprechen heute eher von Schulfähigkeit, und eine allgemeingültige Definition gibt es nicht. Es kommt darauf an, wie die Fähigkeiten eines Kindes und die Erwartungen der Schule zusammenpassen.[38] Schulfähigkeit ist danach nicht nur eine Eigenschaft des Kindes, sondern entsteht im Zusammenspiel von Kind, Kita, Schule und Eltern.[38]

Wo Schulgesetze Maßstäbe nennen, etwa für eine frühe Einschulung, sind es breite Entwicklungsbereiche. In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen geht es um körperliche und geistige Voraussetzungen und ein ausreichend entwickeltes Sozialverhalten, in Schleswig-Holstein um die körperliche, kognitive, emotionale und soziale Entwicklung.[15], [17], [26] In Bayern kann die Schule bei der Anmeldung ein Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit verlangen.[3]

Mythos

Ein Schulreifetest zeigt zuverlässig, ob mein Kind in der Schule zurechtkommen wird.

Was die Forschung sagt

Schulreife- und Schulfähigkeitstests erfassen nur den Entwicklungsstand eines Kindes zum Zeitpunkt des Tests. Prognosen des Schulerfolgs mit solchen Tests haben sich als unzuverlässig erwiesen, schreibt Niesel im Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik (zuletzt 2015 geändert).[38]

Einen Test, der sicher vorhersagt, ob ein Kind in der Schule gut zurechtkommt, gibt es also nicht. Auch die Schuleingangsuntersuchung ist kein solcher Test, sondern eine ärztliche Untersuchung.[34]

Für Sie heißt das: Verlassen Sie sich nicht auf Checklisten, die mit ein paar Fragen eine Antwort auf die Schulreife versprechen. Sprechen Sie stattdessen mit den Menschen, die Ihr Kind im Alltag mit anderen Kindern erleben, vor allem mit der Kita. In Baden-Württemberg schätzen im Jahr vor der Schulpflicht Kooperationslehrkräfte den Entwicklungsstand in der Kita ein.[1] Fragen Sie bei der Anmeldung auch, wie die Schule Kinder in den ersten Wochen begleitet.

Früher einschulen oder zurückstellen

Früher einschulen

In allen 16 Ländern können Eltern beantragen, dass ihr Kind vor seinem Stichtag eingeschult wird; wie weit vorher, steht in der Tabelle. Meist geht es um die Frage, ob die Entwicklung erwarten lässt, dass Ihr Kind mit Erfolg mitlernt. Die Entscheidung trifft in vielen Ländern die Schulleitung, oft mit einem schulärztlichen Gutachten.[12], [17], [19]

Für sehr junge Kinder gibt es zusätzliche Hürden. In Bayern braucht ein Kind, das erst nach dem 31. Dezember sechs wird, ein schulpsychologisches Gutachten, das die Schulfähigkeit bestätigt. In Hessen kann in diesem Fall eine schulpsychologische Überprüfung verlangt werden, im Saarland ist bei Kindern, die erst im folgenden Jahr sechs werden, die Schulpsychologie hinzuzuziehen.[2], [12], [21] In Sachsen muss die Anmeldung zur vorzeitigen Aufnahme bis 28. Februar des Einschulungsjahres vorliegen, für 2027 also bis 28. Februar 2027.[23]

Steht eine vorzeitige Einschulung zur Entscheidung, ist das einer der typischen Anlässe für einen Intelligenztest.[39] Wann ein solcher Test sinnvoll ist und wer ihn durchführen sollte, erklären wir im Beitrag zur Hochbegabung.

Später einschulen

Am meisten Spielraum haben Eltern bei Kindern mit Geburtstag kurz nach dem Stichtag, in den Ländern mit eigener Regel dafür (siehe oben). Sonst ist eine Zurückstellung nicht überall ein Recht der Eltern:

  • Wenn die Entwicklung noch nicht reicht: In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Niedersachsen kann ein Kind für ein Jahr zurückgestellt werden, wenn es voraussichtlich noch nicht mit Erfolg mitlernen kann, in Sachsen im Ausnahmefall.[1], [2], [12], [15], [22] In Niedersachsen kann die Schule das Kind dann zum Besuch eines Schulkindergartens verpflichten, in Hessen ist mit Zustimmung der Eltern eine Vorklasse möglich.[15], [12]
  • Im Ausnahme- oder Einzelfall: In Brandenburg auf Antrag der Eltern, die Schulleitung entscheidet nach schulärztlicher Untersuchung. In Sachsen-Anhalt kann die Schulbehörde im Einvernehmen mit den Eltern die Aufnahme um ein Jahr verschieben. In Thüringen einmal auf Antrag, insbesondere bei medizinischer Indikation, nach schulärztlicher Untersuchung und Beratung durch die Schule.[5], [24], [28]
  • Nur aus gesundheitlichen Gründen: In Nordrhein-Westfalen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen, im Saarland bei medizinischer Indikation. In Rheinland-Pfalz soll sie in der Regel nur aus gesundheitlichen Gründen erfolgen.[17], [8], [13], [21], [19]
  • Mit engen Bedingungen: In Berlin nur einmal, auf begründeten Antrag und nur, wenn Ihr Kind in Kita oder Jugendhilfe besser gefördert werden kann und dort gefördert wird. In Hamburg nur für Kinder, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni sechs werden; sie besuchen dann eine Vorschulklasse.[4], [10]
  • Schleswig-Holstein: Eine Zurückstellung sieht das Schulgesetz nicht vor; aus gesundheitlichen Gründen ist laut Land im Ausnahmefall eine befristete Beurlaubung möglich. Dafür kann die Eingangsphase, also Klasse 1 und 2, je nach Lernentwicklung ein bis drei Jahre dauern. Bei zu früh geborenen Kindern kann laut Land der ursprünglich errechnete Geburtstermin herangezogen werden.[26], [27]

Baden-Württemberg stellt gerade um. Seit dem 1. August 2026 gibt es dort Juniorklassen, ein Förderjahr an der Grundschule vor Klasse 1. Für die Einschulung 2027 gilt noch die bisherige Zurückstellung; die Schule kann zurückgestellten Kindern eine Juniorklasse empfehlen, wenn eine zumutbar erreichbar ist. Erst für Kinder, die ab dem 1. August 2028 schulpflichtig werden, ist die Juniorklasse mit einigen Ausnahmen Pflicht, wenn Sprache oder andere Vorläuferfertigkeiten nicht reichen.[1]

Wenn es nach dem Schulstart nicht geht

Einige Länder lassen eine Zurückstellung auch nach Schulbeginn zu. In Bayern ist sie noch bis zum 30. November nach Schulbeginn möglich, wenn sich erst dann zeigt, dass die Voraussetzungen vorliegen.[2] In Baden-Württemberg geht es mit Zustimmung der Eltern im ersten Schulhalbjahr, in Brandenburg nach etwa drei Monaten Schule in besonders begründeten Fällen.[1], [5] In Bayern und Brandenburg ist eine Zurückstellung insgesamt nur einmal zulässig, in Berlin ist sie nach Schulbeginn ausgeschlossen.[2], [5], [4]

Mythos

Später einschulen ist für jedes Kind besser.

Was die Forschung sagt

Eine deutsche Studie fand, dass ältere Schulanfänger im Schnitt am Ende der Grundschule besser abschnitten. Wer mit sieben statt mit sechs Jahren eingeschult wurde, lag im Lesetest um etwa 0,42 Standardabweichungen vorn und verbrachte fast ein halbes Jahr länger in der Sekundarschule.[40]

Die Studie schätzt den Effekt über den Geburtsmonat, mit Daten von 2001 und 2004/05. Sie zeigt also, wie es Kindern erging, die wegen ihres Geburtstags älter in die Schule kamen. Was eine Zurückstellung für ein bestimmtes Kind bewirkt, sagt sie nicht.[40]

Wann Sie sich beraten lassen sollten

Sprechen Sie mit Fachleuten, bevor Sie einen Antrag stellen oder eine Frist verstreichen lassen, wenn …

  • Sie überlegen, Ihr Kind früher einschulen zu lassen, vor allem wenn es erst im folgenden Kalenderjahr sechs wird.
  • Sie an eine Zurückstellung denken und nicht sicher sind, ob Ihr Land sie aus Ihrem Grund zulässt.
  • die Schuleingangsuntersuchung einen gesundheitlichen Befund oder Förderbedarf ergeben hat.
  • Ihr Kind nach Schulbeginn über Wochen deutlich überfordert wirkt. In Bayern, Baden-Württemberg und Brandenburg ist eine Zurückstellung dann unter Bedingungen noch möglich.

Erste Ansprechpartner

Die Schulleitung der zuständigen Grundschule, der schulärztliche Dienst des Gesundheitsamts und die Schulpsychologie, die in mehreren Ländern bei früher Einschulung oder Zurückstellung ohnehin beteiligt ist. Dazu die Kita, die Ihr Kind im Alltag kennt, und bei gesundheitlichen Fragen die Kinder- und Jugendarztpraxis.

Schulweg, Ganztag, Versicherung

Den Schulweg üben

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) rät, nicht den kürzesten, sondern den sichersten Schulweg auszusuchen und dafür lieber kleine Umwege in Kauf zu nehmen. Zum Überqueren der Fahrbahn sollte Ihr Kind eine sichere Stelle nutzen, am besten mit Ampel. Unübersichtliche Kreuzungen schaffen Erstklässler laut DVR nicht sicher.[41] Zum Üben empfiehlt der DVR:

  • den festgelegten Weg mehrmals gemeinsam ablaufen und die kritischen Stellen erklären,
  • die Rollen tauschen, sodass Ihr Kind Sie sicher zur Schule führt,
  • vor dem Überqueren links, rechts und noch einmal links schauen.[41]

Ist der Weg noch zu schwierig, bringen Sie Ihr Kind laut DVR lieber noch eine Weile zur Schule. Die Tipps stammen von 2020 und sind Empfehlungen, keine Vorschrift.[41] Was beim Kauf des Ranzens zählt, steht in unserer Kaufberatung zum Schulranzen.

Unfallversicherung

Ihr Kind ist in der Schule, in schulischen Betreuungsangeboten unmittelbar vor oder nach dem Unterricht und auf dem direkten Schulweg gesetzlich unfallversichert.[42], [43] Das Wort „Schulweg“ steht so nicht im Gesetz; versichert ist der unmittelbare Weg zur Schule und zurück. Zwei Umwege nennt das Gesetz ausdrücklich: wenn Ihr Kind in einer Fahrgemeinschaft mitfährt, und wenn es wegen Ihrer Berufstätigkeit auf dem Weg in fremde Obhut kommt, etwa zu den Großeltern oder in die Tagespflege.[43] Dass jeder Umweg versichert wäre, folgt daraus nicht.

Auch Kita-Kinder und Kinder in vorschulischen Sprachförderkursen nach Landesrecht sind versichert.[42] Was die Versicherung nach einem Unfall übernimmt und wie Sie ihn melden, erfahren Sie im Schulsekretariat.

Ganztag

Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/27 eingeschult werden, haben bis zum Beginn der fünften Klasse einen Anspruch auf ganztägige Förderung, also auch Ihr Kind, wenn es 2027 in die Schule kommt.[44] Der Anspruch trat am 1. August 2026 in Kraft und wächst jedes Jahr um eine Klassenstufe, bis er ab dem Schuljahr 2029/30 die Klassen 1 bis 4 umfasst.[45]

Er gilt an Werktagen für acht Stunden täglich, der Unterricht ist eingerechnet; eine Zahl von Tagen pro Woche nennt das Gesetz nicht. Erfüllt wird er durch einen Hort oder durch Unterricht und Angebote einer Ganztagsgrundschule, auch einer offenen. Einen Anspruch auf einen Platz an einer Ganztagsschule gibt das Gesetz in dieser Form nicht her. In den Ferien kann das Land eine Schließzeit von bis zu vier Wochen im Jahr regeln.[44], [45]

Ob und mit welcher Frist Sie den Bedarf anmelden müssen, regelt Ihr Land; das Jugendamt muss Sie über das Platzangebot informieren und bei der Auswahl beraten.[44] In Hamburg zum Beispiel geht die Anmeldung zum schulischen Ganztag mit Beginn der Anmelderunde auch online.[11] Fragen Sie deshalb schon bei der Schulanmeldung nach.

Die ersten Wochen

Wie Familien die ersten Schulmonate erleben, hat das Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) in München in Interviews untersucht, zum Beispiel 1998 in einer kleinen Studie mit 27 Kindern. Befragt wurden die Kinder vor und nach dem Schulstart, ihre Eltern drei und sechs Monate nach Schulbeginn.[46] Das sind kleine, ältere Befragungen aus Bayern, keine Statistik. Sie zeigen aber, was in diesen Wochen vorkommen kann.

Müde und gereizt nach der Schule

In den Interviews des IFP berichtete etwa die Hälfte der Mütter, dass ihre Kinder häufig schlecht gelaunt und müde aus der Schule kamen. Auch Kinder mit guter Laune brauchten oft erst eine Pause. Zugleich sahen fast alle Mütter die Schule als Herausforderung, die ihr Kind meistens gut bewältigte.[47]

Wenn Ihr Kind in den ersten Wochen erschöpft nach Hause kommt, ist es damit also nicht allein. Planen Sie nach der Schule eine Pause ein, bevor Fragen und Hausaufgaben kommen. Wie Sie die ersten Hausaufgaben begleiten und Ihre Hilfe nach und nach zurücknehmen, steht im Beitrag zum selbstständigen Lernen. Hält die Müdigkeit über Monate an oder kann sich Ihr Kind auch bei kurzen Aufgaben kaum sammeln, finden Sie im Beitrag zur Konzentration, was dahinterstecken kann und wann eine Abklärung sinnvoll ist.

Einen Rhythmus finden

Vielfach probierten die Familien anfangs aus und verglichen sich mit anderen, welcher Ablauf von Freizeit und Hausaufgaben für Kind und Familie passt. Eine klare Tages- und Wochenstruktur beschreiben Griebel und Niesel als eine Möglichkeit, den Übergang zu bewältigen.[47] Sie müssen den passenden Ablauf also nicht am ersten Schultag kennen.

Auch Eltern kommen in die Schule

Ein Befund betrifft die Eltern selbst. Mütter stellten bei den Hausaufgaben in den ersten Monaten nicht selten höhere Anforderungen als die Lehrerinnen. Die Autoren folgern: Auch die Eltern kommen in die Schule, aus Kindergarteneltern werden Schulkindeltern.[46] Wenn Sie unsicher sind, wie ordentlich, vollständig oder schnell eine Aufgabe sein soll, fragen Sie die Lehrkraft, statt eigene Maßstäbe anzulegen. Das erste Elterngespräch ist dafür eine gute Gelegenheit; wie Sie es vorbereiten, steht im Beitrag zum Elternsprechtag.

Und falls Sie beim ersten Zeugnis nervöser sind als Ihr Kind: Über die Hälfte der befragten Mütter sagte von sich aus, sie seien aufgeregter gewesen als ihre Kinder.[47]

Quellen

Wir stützen uns bevorzugt auf Übersichtsarbeiten, Leitlinien und Angaben offizieller Stellen. Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026.

  1. [1] Land Baden-Württemberg. Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG), §§ 5, 5b, 72a, 73, 74, 76, 91, Gesamtausgabe gültig 01.08.2026 bis 31.07.2027, letzte Änderung durch Gesetz vom 16.12.2025. Abgerufen am 04.10.2026. landesrecht-bw.de
  2. [2] Freistaat Bayern. Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), Art. 37, Text gültig ab 02.10.2026. Abgerufen am 04.10.2026. gesetze-bayern.de
  3. [3] Freistaat Bayern. Schulordnung für die Grundschulen in Bayern (GrSO), § 2, Text gültig ab 01.08.2026. Abgerufen am 04.10.2026. gesetze-bayern.de
  4. [4] Land Berlin. Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG), §§ 42, 55, 55a, Gesamtausgabe gültig 01.08.2026 bis 31.07.2028, letzte Änderung durch Gesetz vom 09.07.2026. Abgerufen am 04.10.2026. gesetze.berlin.de
  5. [5] Land Brandenburg. Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG), §§ 37, 51, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.01.2026. Abgerufen am 04.10.2026. bravors.brandenburg.de
  6. [6] Land Brandenburg. Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (Grundschulverordnung, GV), § 4, zuletzt geändert durch Verordnung vom 21.07.2026. BRAVORS. Abgerufen am 04.10.2026. bravors.brandenburg.de
  7. [7] Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg (o. J.). Vor der Einschulung. Abgerufen am 04.10.2026. mbjs.brandenburg.de
  8. [8] Freie Hansestadt Bremen. Bremisches Schulgesetz (BremSchulG), § 53, Fassung in Kraft seit 12.04.2025. Transparenzportal Bremen. Abgerufen am 04.10.2026. transparenz.bremen.de
  9. [9] Freie Hansestadt Bremen, Der Senator für Kinder und Bildung (Stand 01.09.2026). Aufnahme an einer Grundschule anmelden (Stadtgemeinde Bremen). Serviceportal service.bremen.de. Abgerufen am 04.10.2026. service.bremen.de
  10. [10] Freie und Hansestadt Hamburg. Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG), §§ 28a, 34, 38, 42, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.05.2024. Abgerufen am 04.10.2026. landesrecht-hamburg.de
  11. [11] Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (o. J.). Anmeldung. Abgerufen am 04.10.2026. hamburg.de
  12. [12] Land Hessen. Hessisches Schulgesetz (HSchG), § 58, Gesamtausgabe gültig 01.08.2026 bis 31.07.2027. Abgerufen am 04.10.2026. rv.hessenrecht.hessen.de
  13. [13] Land Mecklenburg-Vorpommern. Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V), § 43, Gesamtausgabe gültig 01.09.2026 bis 30.06.2027. Abgerufen am 04.10.2026. landesrecht-mv.de
  14. [14] Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern, Bildungsserver M-V (o. J.). Einschulung. Abgerufen am 04.10.2026. bildung-mv.de
  15. [15] Land Niedersachsen. Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG), § 64, Fassung ab 01.01.2020 (im Portal als aktuelle Fassung ausgewiesen). NI-VORIS. Abgerufen am 04.10.2026. voris.wolterskluwer-online.de
  16. [16] Niedersächsisches Kultusministerium (o. J.). Vor der Einschulung. Abgerufen am 04.10.2026. mk.niedersachsen.de
  17. [17] Land Nordrhein-Westfalen. Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG), §§ 35, 36, 54, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.07.2026. Abgerufen am 04.10.2026. bass.schul-welt.de
  18. [18] Land Nordrhein-Westfalen. Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS), § 1, BASS 13-11 Nr. 1.1, zuletzt geändert durch Verordnung vom 24.03.2025. Abgerufen am 04.10.2026. bass.schule.nrw
  19. [19] Land Rheinland-Pfalz. Schulgesetz (SchulG), §§ 57, 58, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.02.2026. Abgerufen am 04.10.2026. landesrecht.rlp.de
  20. [20] Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz, Kita-Server Rheinland-Pfalz (o. J.). Verfahren zur Einschätzung der Sprachkompetenzen bei der Schulanmeldung. Gibt die Grundschulordnung wieder. Abgerufen am 04.10.2026. kita.rlp.de
  21. [21] Saarland. Gesetz Nr. 826 über die Schulpflicht im Saarland (Schulpflichtgesetz), §§ 2, 3, letzte Änderung durch Gesetz vom 25.06.2025. Abgerufen am 04.10.2026. recht.saarland.de
  22. [22] Freistaat Sachsen. Sächsisches Schulgesetz (SächsSchulG), § 27, Fassung gültig ab 17.08.2024. REVOSax. Abgerufen am 04.10.2026. revosax.sachsen.de
  23. [23] Freistaat Sachsen. Schulordnung Grundschulen (SOGS), § 3, Fassung gültig ab 01.02.2026. REVOSax. Abgerufen am 04.10.2026. revosax.sachsen.de
  24. [24] Land Sachsen-Anhalt. Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA), § 37, Gesamtausgabe gültig 09.12.2025 bis 31.07.2027. Abgerufen am 04.10.2026. landesrecht.sachsen-anhalt.de
  25. [25] Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt (23.01.2026). Einschulung zum Schuljahr 2027/2028: Kinder bis zum 1. März 2026 über das Serviceportal Schule anmelden. Pressemitteilung. Abgerufen am 04.10.2026. presse.sachsen-anhalt.de
  26. [26] Land Schleswig-Holstein. Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG), §§ 22, 41, letzte Änderung durch Gesetz vom 29.01.2025. Abgerufen am 04.10.2026. gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de
  27. [27] Land Schleswig-Holstein (letzte Aktualisierung 01.05.2026). Einschulung. Abgerufen am 04.10.2026. schleswig-holstein.de
  28. [28] Freistaat Thüringen. Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG), § 18, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.07.2024. Abgerufen am 04.10.2026. landesrecht.thueringen.de
  29. [29] Freistaat Thüringen, Zuständigkeitsfinder Serviceportal Thüringen (fachlich freigegeben am 01.02.2021). Einschulung. Gibt § 119 ThürSchulO wieder. Abgerufen am 04.10.2026. buerger.thueringen.de
  30. [30] Republik Österreich. Schulpflichtgesetz 1985, §§ 2, 6, 7, Fassung vom 04.10.2026. RIS. Abgerufen am 04.10.2026. ris.bka.gv.at
  31. [31] Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (2007). Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat), Art. 5, Beschluss vom 14.06.2007, in der Erlass-Sammlung Basel-Landschaft (SGS 649.11). Abgerufen am 04.10.2026. bl.clex.ch
  32. [32] Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Amt für Schule und Sport (o. J.). Anmeldung zur Einschulung. Abgerufen am 04.10.2026. rathaus.rostock.de
  33. [33] Staatliches Schulamt Lörrach (o. J.). Schulanmeldung an Grundschulen. Abgerufen am 04.10.2026. loe.schulamt-bw.de
  34. [34] Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (o. J.). Reguläre Schuleingangsuntersuchung (SEU). Abgerufen am 04.10.2026. lgl.bayern.de
  35. [35] Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (o. J.). Schuleingangsuntersuchungen. Abgerufen am 04.10.2026. nlga.niedersachsen.de
  36. [36] Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (o. J.). Vorstellung der Viereinhalbjährigen. Abgerufen am 04.10.2026. hamburg.de
  37. [37] Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Stand 13.05.2026). Sprachstandserhebungen. Abgerufen am 04.10.2026. km.bayern.de
  38. [38] Niesel, R. (erstellt 20.06.2001, zuletzt geändert 23.03.2015). Schulreife oder Schulfähigkeit: was ist darunter zu verstehen? Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP), München. Abgerufen am 04.10.2026. familienhandbuch.de
  39. [39] Preckel, F., Vock, M. & Koop, C. (2020). Fragen & Antworten zum Thema Hochbegabung (Karg Sonderhefte II). Karg-Stiftung, 1. Auflage November 2020, Nachdruck März 2025, S. 34–35. fachportal-hochbegabung.de
  40. [40] Puhani, P. A. & Weber, A. M. (2005). Does the Early Bird Catch the Worm? Instrumental Variable Estimates of Educational Effects of Age of School Entry in Germany. IZA Discussion Paper No. 1827. Bonn: IZA. docs.iza.org
  41. [41] Deutscher Verkehrssicherheitsrat (10.08.2020). Sicher zur Schule: DVR gibt Eltern Tipps. Abgerufen am 04.10.2026. dvr.de
  42. [42] Bundesrepublik Deutschland. Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII): Gesetzliche Unfallversicherung, § 2. gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 04.10.2026. gesetze-im-internet.de
  43. [43] Bundesrepublik Deutschland. Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII), § 8. gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 04.10.2026. gesetze-im-internet.de
  44. [44] Bundesrepublik Deutschland. Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII): Kinder- und Jugendhilfe, § 24 Abs. 4 und 6. gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 04.10.2026. gesetze-im-internet.de
  45. [45] Bundesministerium BMBFSFJ (Stand 03.12.2025). Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Webseite bmbfsfj.bund.de, abgerufen am 04.10.2026. bmbfsfj.bund.de
  46. [46] Niesel, R., Griebel, W. & Prechtl, S. (erstellt 31.05.2001, zuletzt geändert 25.02.2015). Zur Einschulung: Eltern und Kinder machen sich Gedanken und sammeln erste Erfahrungen. Familienhandbuch des IFP, München. Abgerufen am 04.10.2026. familienhandbuch.de
  47. [47] Griebel, W. & Niesel, R. (erstellt 18.06.2002, zuletzt geändert 10.03.2015). Start in die Schule. Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP), München. Abgerufen am 04.10.2026. familienhandbuch.de

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Hat Pädagogik und Informatik studiert. Schreibt hier über den Forschungsstand zum Lernen und prüft digitale Lernhilfen technisch, bevor sie hier erwähnt werden.

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