Lernschwierigkeiten Klasse 1–4

LRS-Test: Welche Tests es gibt und was Online-Tests leisten

Vom kurzen Screening in der Schule bis zur ausführlichen Diagnostik in der Praxis: was die gängigen Verfahren messen, wer sie durchführt und wo ein Online-Test an seine Grenzen stößt.

Kurz gesagt

  • Ein Screening sucht in kurzer Zeit nach Kindern, die genauer angeschaut werden sollten. Eine Diagnose stellt es nicht.
  • Eine Diagnose beruht nach der Leitlinie von 2015 (derzeit in Überarbeitung) auf normierten Tests und einer klinischen Untersuchung durch erfahrene Fachleute.
  • Die gängigen Testverfahren gibt der Verlag nur an Fachleute mit Bezugsberechtigung ab. Eltern können sie nicht selbst kaufen und auswerten.
  • Ein Online-Fragebogen kann höchstens Anlass sein, die Schwierigkeiten fachlich abklären zu lassen.
Inhalt dieses Artikels
  1. Screening und Diagnostik: der Unterschied
  2. Gängige Testverfahren und wer sie durchführt
  3. Online-Tests: was sie zeigen können und was nicht
  4. Nach dem Test: wie es weitergeht

Screening und Diagnostik: der Unterschied

Hinter dem Wort „LRS-Test“ steckt Verschiedenes: ein Rechtschreibtest, den die Lehrkraft mit der ganzen Klasse schreibt, ein kurzes Lese-Screening, eine ausführliche Untersuchung in einer Praxis oder ein Fragebogen im Internet. Der Unterschied ist wichtig, weil nicht jedes Ergebnis für die Schule, für eine Förderung oder für das Jugendamt zählt.

Screening: schnell suchen

Ein Screening ist ein kurzes Suchverfahren. Es soll in wenig Zeit herausfinden, welche Kinder genauer angeschaut werden sollten. Ein Beispiel ist das Salzburger Lese-Screening (SLS 2–9). Laut Verlag dient es dazu, Kinder mit Schwächen in der grundlegenden Lesefertigkeit zu finden, vor allem langsame Leserinnen und Leser. Es lässt sich mit einer ganzen Klasse durchführen, die reine Bearbeitungszeit beträgt 3 Minuten.[1]

Ein auffälliges Screening ist ein Grund, genauer hinzuschauen, aber keine Diagnose. Ein unauffälliges Ergebnis schließt Schwierigkeiten umgekehrt nicht sicher aus. Ein Lese-Screening sagt zum Beispiel nichts über die Rechtschreibung.

Diagnostik: gründlich klären

Eine Diagnostik geht weiter. Wir stützen uns dafür auf die medizinische S3-Leitlinie von 2015. Sie wird derzeit überarbeitet, die Neufassung ist laut Leitlinienregister der AWMF für den 31.10.2026 angekündigt.[2], [3] Nach der Leitlinie von 2015 beruht die Diagnose auf zwei Säulen:[2]

  • Normierte Leistungstests für Lesetempo, Lesefehler, Leseverständnis und Rechtschreibfehler. „Normiert“ heißt: Das Ergebnis Ihres Kindes wird mit den Ergebnissen einer Vergleichsgruppe verglichen, wo möglich mit Kindern derselben Klassenstufe und Schulform.
  • Eine klinische Untersuchung, die die Entwicklung Ihres Kindes, die Familie, die Schule und die seelischen Folgen der Schwierigkeiten einbezieht.

Außerdem muss ausgeschlossen werden, dass andere Ursachen dahinterstecken, etwa eine Intelligenzminderung, nicht korrigierte Seh- oder Hörprobleme oder unzureichender Unterricht. Durchführen sollen die Diagnostik Fachleute mit Erfahrung in Lese-Rechtschreibstörungen und in der Diagnostik bei Kindern.[2]

Wann ein Test sinnvoll ist

Kinder mit erheblichen Problemen beim Lesen- oder Schreibenlernen sollen laut Leitlinie von 2015 möglichst früh eine Diagnostik erhalten.[2] Die KMK hält die Beobachtung der Lernausgangslage besonders in Klasse 1 für wichtig.[4] Mehrere Verfahren aus der Tabelle weiter unten sind laut Verlag schon für die erste Klasse ausgelegt, die HSP etwa ab der Mitte und ELFE II ab dem Ende von Klasse 1.[5], [6] Wenn Sie sich Sorgen machen, müssen Sie also nicht bis zur dritten Klasse warten.

Ab wann ein Ergebnis auffällig ist

Als Grenzwert nennt die Leitlinie von 2015 eine Abweichung von 1,5 Standardabweichungen vom erwarteten Niveau, bei klinisch gut belegter Störung ab 1,0.[2] Die Standardabweichung ist ein statistisches Maß: Je mehr Standardabweichungen ein Ergebnis unter dem Durchschnitt der Vergleichsgruppe liegt, desto seltener ist ein so schwaches Ergebnis. Das erwartete Niveau darf nach der Leitlinie von 2015 an Alter und Klassenstufe oder an der Intelligenz gemessen werden; unter Fachleuten war das umstritten.[2] Mehr zu den Kriterien und zur Abklärung steht im Artikel über LRS und Legasthenie.

Gängige Testverfahren und wer sie durchführt

Die Tabelle zeigt Verfahren, die für das Grundschulalter angeboten werden. Die Angaben stammen von den Produktseiten der Testzentrale (Hogrefe). Die Reihenfolge ist keine Rangfolge. Welches Verfahren passt, hängt vom Alter Ihres Kindes und von der Frage ab, die geklärt werden soll.

Verfahren Klassenstufen Dauer Was gemessen wird Einzel oder Gruppe
SLS 2–9 (Salzburger Lese-Screening, 2014)[1] 2–9 rund 15 Min., davon 3 Min. reine Bearbeitung grundlegende Lesefertigkeit, vor allem Lesetempo (Screening) Einzel- oder Klassentest
SLRT-II (Lese- und Rechtschreibtest, 2. Aufl. 2014)[7] Lesen: 1–6 und Erwachsene; Rechtschreiben: 1 bis Anfang 5 Lesen höchstens 5 Min., Rechtschreiben 20–30 Min. Leseflüssigkeit im Ein-Minuten-Test (echte und ausgedachte Wörter), Rechtschreibung keine Angabe
ELFE II (6. Aufl. 2026)[6] Ende 1 bis Anfang 7 Standardversion 20–30 Min. Leseverständnis, Leseflüssigkeit und Lesegenauigkeit auf Wort-, Satz- und Textebene; auf Papier oder am Computer keine Angabe
HSP 1–10 (Hamburger Schreib-Probe)[5] Mitte 1 bis Ende 10 meist unter 30 Min. Rechtschreibwissen und Rechtschreibstrategien Gruppen- und Einzeltest
DERET 1–2 (2. Aufl. 2026, neu normiert)[8] 1 und 2 30–45 Min. Rechtschreibung Klassen- oder Einzeltest
DERET 3-4+ (2008)[9] Ende 3 und 4, Anfang 4 und 5 etwa 30 Min. Rechtschreibung Gruppen- oder Einzeltest
WRT 1+ (Weingartener Grundwortschatz Rechtschreib-Test, 2. Aufl. 2007)[10] Ende 1 bis Mitte 2 Langform eine Unterrichtsstunde Rechtschreibung eines Grundwortschatzes keine Angabe
WRT 3+ (2. Aufl. 2007)[11] Ende 3 bis Mitte 4 Langform eine Unterrichtsstunde, Kurzform 15–20 Min. Rechtschreibung eines Grundwortschatzes keine Angabe

„Keine Angabe“ heißt: Die Produktseite des Verlags nennt dazu nichts.

Die Liste der Leitlinie von 2015 ist veraltet

Die Leitlinie von 2015 nannte für die Diagnostik unter anderem ELFE 1-6, DERET 1-2+ und 3-4+, HSP 1-10, SLRT II, WLLP-R sowie WRT 1+ bis 4+.[2] Seitdem hat sich einiges geändert: ELFE II ist die Neubearbeitung von ELFE 1-6, der DERET 1–2 ist 2026 neu normiert erschienen.[6], [8] ELFE II und das SLS 2–9 stehen nicht auf der Liste von 2015. Welche Verfahren die Neufassung der Leitlinie nennen wird, ist offen.

Wer die Tests durchführt

Alle Verfahren in der Tabelle gibt die Testzentrale nur gegen Nachweis einer Bezugsberechtigung ab, etwa per Antrag oder Berufsurkunde.[1], [5]–[11] Eltern können sie also nicht selbst kaufen und mit ihrem Kind durchführen. Das heißt aber nicht, dass nur Ärztinnen und Ärzte testen. Die HSP und der DERET sind laut Verlag auch als Klassen- oder Gruppentest gedacht, also auch für die Schule.[5], [8], [9] Als Einzeltest nennt der Verlag für den DERET 1–2 unter anderem Schulpsychologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Heilpädagogik und Logopädie.[8]

Für eine medizinische Diagnose sind nach Angaben des Bundesverbands Legasthenie und Dyskalkulie (BVL, ein Verband) Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten zuständig.[12] Was die Schule als Nachweis verlangt, hängt vom Bundesland ab. In Bayern braucht es für Nachteilsausgleich und Notenschutz bei einer Lese-Rechtschreib-Störung immer eine schulpsychologische Stellungnahme.[13] In Nordrhein-Westfalen stellen die Deutschlehrkräfte den Förderbedarf fest, eine ärztliche Diagnose ist für die schulische Förderung nicht nötig.[14]

Intelligenztest und Begleitstörungen

Zur Diagnostik gehört auch ein Blick auf die Intelligenz, weil eine Intelligenzminderung als Ursache ausgeschlossen werden muss. Ein bestimmter Abstand zwischen Intelligenz und Lese- oder Rechtschreibleistung ist nach der Leitlinie von 2015 aber keine Voraussetzung, die Abweichung von der Alters- oder Klassennorm genügt.[2] Wie Intelligenztests bei Kindern ablaufen, erklären wir im Artikel zum IQ-Test für Kinder. Nach der Leitlinie von 2015 soll die Diagnostik außerdem prüfen, ob ADHS, eine Angststörung oder eine Rechenstörung hinzukommen.[2]

Hör- und Wahrnehmungstests

Wenn ein Angebot vor allem Hören, Sehen oder Wahrnehmung testet, lohnt ein zweiter Blick. Nicht korrigierte Seh- oder Hörprobleme müssen ausgeschlossen werden, und auf eine auditive Verarbeitungsstörung kann laut Leitlinie von 2015 zusätzlich geprüft werden (schwächere Empfehlung).[2] Augenprobleme kommen bei Kindern mit Legasthenie nach der Leitlinie von 2015 aber nicht häufiger vor als bei anderen Kindern.[2] Die Diagnose selbst stützt sich auf Tests des Lesens und Rechtschreibens. Trainings der Hör- oder Sehwahrnehmung empfiehlt die Leitlinie von 2015 ausdrücklich nicht zur Förderung.[2]

Online-Tests: was sie zeigen können und was nicht

Im Internet finden sich Fragebögen und kurze Übungen, die einen „LRS-Test“ versprechen. Was solche Tests leisten können, ergibt sich aus dem, worauf eine Diagnose beruht.

Was ein Online-Test nicht leisten kann

  • Keine klinische Untersuchung. Zur Diagnose gehört nach der Leitlinie von 2015 ein Blick erfahrener Fachleute auf Entwicklung, Familie, Schule und seelische Folgen.[2] Ein Fragebogen, den Sie zu Hause ausfüllen, ersetzt dieses Gespräch nicht.
  • Keine Ausschlussdiagnostik. Ob Seh- oder Hörprobleme, eine Intelligenzminderung oder unzureichender Unterricht hinter den Schwierigkeiten stecken, kann ein Online-Test nicht prüfen.
  • Nicht die Verfahren der Fachleute. Die normierten Tests aus der Tabelle gibt der Verlag nur an Fachleute ab. Auch ELFE II, das sich laut Verlag am Computer durchführen lässt, gehört dazu.[6]
  • Kein Nachweis. Bayern verlangt für Nachteilsausgleich und Notenschutz eine schulpsychologische Stellungnahme, das Jugendamt holt für die Eingliederungshilfe eine fachliche Stellungnahme ein, etwa aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie.[13], [18] Ein Online-Ergebnis ersetzt keinen dieser Nachweise.

Was er zeigen kann

Ein Online-Fragebogen kann höchstens Anlass für eine fachliche Abklärung sein. Er kann Ihnen helfen, Ihre Beobachtungen zu ordnen, bevor Sie mit der Lehrkraft sprechen. Ein auffälliges Ergebnis ist ein Grund für dieses Gespräch, keine Diagnose.

Ein unauffälliges Ergebnis ist keine Entwarnung, wenn Ihr Kind sich weiter quält. Manche Kinder gleichen ihre Schwierigkeiten eine Zeit lang durch große Anstrengung oder viel Unterstützung aus und liegen deshalb noch im unteren Normbereich. Die Leitlinie von 2015 empfiehlt, die Diagnose auch bei ihnen zu stellen.[2]

Checkliste zum Abhaken

Bevor Sie einen Online-Test machen

Druckt nur diesen Kasten, ohne den Rest der Seite.

Wann zur Fachstelle?

Verlassen Sie sich nicht auf einen Online-Test. Lassen Sie die Schwierigkeiten fachlich abklären, wenn …

  • ein Screening in der Schule auffällig war oder die Lehrkraft Förderbedarf sieht.
  • Ihr Kind trotz Übung deutlich langsamer und fehlerhafter liest als die meisten Kinder seiner Klasse.
  • die Rechtschreibfehler trotz Übung zahlreich bleiben.
  • Sie Nachteilsausgleich oder Notenschutz beantragen möchten und Ihr Land dafür einen Nachweis verlangt.
  • Ihr Kind unter den Schwierigkeiten leidet oder Angst vor Schule und Klassenarbeiten entwickelt.

Erste Ansprechpartner

Klassen- oder Deutschlehrkraft (in Nordrhein-Westfalen stellen die Deutschlehrkräfte den Förderbedarf fest). Die schulpsychologische Beratung (in Bayern für Nachteilsausgleich und Notenschutz nötig). Für eine medizinische Diagnose eine Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.

Nach dem Test: wie es weitergeht

Das Ergebnis besprechen

Lassen Sie sich das Ergebnis in Ruhe erklären: Welche Bereiche wurden gemessen, mit welcher Vergleichsgruppe, und wie deutlich weicht Ihr Kind ab? Bitten Sie um eine schriftliche Zusammenfassung, die Sie der Schule zeigen können. Fragen Sie auch, ob Begleitschwierigkeiten wie ADHS, Ängste oder eine Rechenstörung geprüft wurden, wie es die Leitlinie von 2015 empfiehlt.[2]

Die Schule einbeziehen

Nach den Grundsätzen der KMK gehören Diagnose, Beratung und Förderung zu den Aufgaben der Schule. Sie erstellt individuelle Förderpläne und spricht sie mit Ihnen und Ihrem Kind ab.[4] Ob Ihr Kind einen Nachteilsausgleich oder Notenschutz bekommt, regeln die Länder unterschiedlich. In Bayern braucht es einen Antrag in Textform und eine schulpsychologische Stellungnahme, darüber entscheidet die Schulleitung.[13] In Nordrhein-Westfalen stellen die Deutschlehrkräfte den Förderbedarf fest, auch auf Antrag der Eltern.[14] Einzelheiten zu beiden Ländern stehen im Artikel über LRS und Legasthenie.

Förderung beginnen und überprüfen

Die Förderung soll laut Leitlinie von 2015 direkt am Lesen und Rechtschreiben ansetzen und mindestens einmal im Jahr überprüft werden.[2] Ein erneuter Test gehört also zur Förderung dazu: Er klärt, ob sie weiter nötig ist. Was gute Förderung enthält und wovon die Leitlinie von 2015 ausdrücklich abrät, etwa Farbfolien oder Wahrnehmungstrainings, steht ebenfalls im Artikel über LRS und Legasthenie.

Was es kostet

Als Heilmittel auf Rezept zahlt die Krankenkasse bei LRS keine Förderung: Nach der Heilmittel-Richtlinie ist die Lese- und Rechtschreibschwäche keine Indikation dafür.[19] Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Jugendamt Eingliederungshilfe gewähren, wenn die seelische Gesundheit Ihres Kindes betroffen ist. Die LRS allein reicht dafür nicht.[18] Fragen Sie vor dem Termin in der Praxis oder bei Ihrer Krankenkasse nach, ob die Kasse die ärztliche Abklärung bezahlt.

Quellen

Wir stützen uns bevorzugt auf Übersichtsarbeiten, Leitlinien und Angaben offizieller Stellen. Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026.

  1. [1] SLS 2–9. Salzburger Lese-Screening für die Schulstufen 2–9 (2014). Produktseite der Testzentrale (Hogrefe), abgerufen am 04.10.2026. testzentrale.de
  2. [2] Schulte-Körne, G. & Galuschka, K. (Koordination) (2015). Diagnostik und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Lese- und/oder Rechtschreibstörung. Evidenz- und konsensbasierte Leitlinie (S3). AWMF-Registernummer 028-044. Herausgeber: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP). Letzte inhaltliche Überarbeitung 23.04.2015, gültig bis 22.04.2020. Abgelaufen und in Überarbeitung, Neufassung für den 31.10.2026 angekündigt. Abgerufen am 04.10.2026. register.awmf.org
  3. [3] AWMF-Leitlinienregister (2025). Registernummer 028-044, Anmeldung: S3-Leitlinie Diagnostik und Behandlung bei der Lese- und/oder Rechtschreibstörung (Überarbeitung). Anmeldedatum 23.06.2025, geplante Fertigstellung 31.10.2026. Abgerufen am 04.10.2026. register.awmf.org
  4. [4] Kultusministerkonferenz (2007). Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen. Beschluss vom 04.12.2003 in der Fassung vom 15.11.2007. Abgerufen am 04.10.2026. kmk.org
  5. [5] May, P., Malitzky, V. & Vieluf, U. HSP 1–10. Hamburger Schreib-Probe 1–10 (Testhefte 2018, Manual 2022). Produktseite der Testzentrale (Hogrefe), abgerufen am 04.10.2026. testzentrale.de
  6. [6] Lenhard, W., Lenhard, A. & Schneider, W. (2026). ELFE II. Ein Leseverständnistest für Erst- bis Siebtklässler, Version II (6., korr. Aufl.). Produktseite der Testzentrale (Hogrefe), abgerufen am 04.10.2026. testzentrale.de
  7. [7] Moll, K. & Landerl, K. (2014). SLRT-II. Lese- und Rechtschreibtest (2., korr. Aufl. mit erweiterten Normen). Produktseite der Testzentrale (Hogrefe), abgerufen am 04.10.2026. testzentrale.de
  8. [8] Stock, C., Götz, R. & Schneider, W. (2026). DERET 1–2. Deutscher Rechtschreibtest für das erste und zweite Schuljahr (2., neu normierte Aufl.). Produktseite der Testzentrale (Hogrefe), abgerufen am 04.10.2026. testzentrale.de
  9. [9] Stock, C. & Schneider, W. (2008). DERET 3-4+. Deutscher Rechtschreibtest für das dritte und vierte Schuljahr. Produktseite der Testzentrale (Hogrefe), abgerufen am 04.10.2026. testzentrale.de
  10. [10] Birkel, P. (2007). WRT 1+. Weingartener Grundwortschatz Rechtschreib-Test für erste und zweite Klassen (2. Aufl.). Produktseite der Testzentrale (Hogrefe), abgerufen am 04.10.2026. testzentrale.de
  11. [11] Birkel, P. (2007). WRT 3+. Weingartener Grundwortschatz Rechtschreib-Test für dritte und vierte Klassen (2. Aufl.). Produktseite der Testzentrale (Hogrefe), abgerufen am 04.10.2026. testzentrale.de
  12. [12] Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V. (BVL, ein Verband). Legasthenie: Diagnostik. Webseite. Abgerufen am 04.10.2026. bvl-legasthenie.de
  13. [13] Freistaat Bayern. Bayerische Schulordnung (BaySchO) vom 1. Juli 2016, §§ 31–36. Textfassung gültig ab 01.08.2026. Abgerufen am 04.10.2026. gesetze-bayern.de
  14. [14] Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS). RdErl. d. Kultusministeriums vom 19.07.1991 (GABl. NW. I S. 174), BASS 14-01 Nr. 1, Ausgabe BASS 2026/2027. Abgerufen am 04.10.2026. bass.schule.nrw
  15. [15] Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Österreich (2021). Richtlinien für den Umgang mit Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten (LRS) im schulischen Kontext. Rundschreiben Nr. 24/2021, Geltung unbefristet. Abgerufen am 04.10.2026. rundschreiben.bmbwf.gv.at
  16. [16] Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Bildungssystem Schweiz: Allgemeines. Abgerufen am 04.10.2026. edk.ch
  17. [17] Kanton Zürich, Bildungsdirektion. Nachteilsausgleich in der Volksschule. Abgerufen am 04.10.2026. zh.ch
  18. [18] Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), § 35a: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 04.10.2026. gesetze-im-internet.de
  19. [19] Gemeinsamer Bundesausschuss (2025). Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL), zuletzt geändert am 15.05.2025, in Kraft seit 05.08.2025, Anlage 1. Abgerufen am 04.10.2026. g-ba.de

Geschrieben von

[Name folgt]

Hat Pädagogik und Informatik studiert. Schreibt hier über den Forschungsstand zum Lernen und prüft digitale Lernhilfen technisch, bevor sie hier erwähnt werden.

So arbeite ich

Weiterlesen