Deutschlands Schulen müssen mit einem knappen Budget auskommen, das keine großen Sprünge und manchmal noch nicht mal kleine erlaubt. Immer öfter kommt es vor, dass Eltern selbst Hand anlegen und z.B. Klassenzimmer renovieren bzw. dringend benötigte Einrichtungsgegenstände oder Schulbücher aus eigener Kasse finanzieren. Lesen Sie hier, wie die Gründung eines Fördervereins funktioniert.
Viele Schulen werden bereits von Fördervereinen unterstützt, um den Rückgang der öffentlichen Gelder auszugleichen. Doch die Möglichkeiten eines Vereins gehen über die rein finanzielle Unterstützung weit hinaus. Ein gemeinnütziger Verein bringt einer Schule folgende Vorteile: Fast alle Zuwendungen, also die Mitgliedsbeiträge oder die Spenden, sind steuerlich absetzbar.Der Staat hat keine Kontrolle über die Finanzen, die Verwendung richtet sich allein nach der Satzung des Vereins.Spender und Sponsoren können für den Verein als zahlungskräftige Mitglieder gewonnen werden. Ein Förderverein kann sich auch als Meinungsforum etablieren, in dem schulische Probleme diskutiert und eventuell sogar gelöst werden können.Ein Förderverein kann als eigenständige Körperschaft auch Arbeitgeber sein, sodass Honorarkräfte (z.B. zur Betreuung einer Hausaufgabengruppe) problemlos eingestellt werden können.Ein Förderverein kann Fortbildungen oder Kurse zu verschiedenen Themen für seine Mitglieder organisieren. Die Mitglieder des Fördervereins können Lehrerinnen und Lehrer bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen unterstützen.
Ein Verein braucht MitgliederWenn Sie an der Schule Ihres Kindes einen Förderverein gründen möchten, suchen Sie sich Mitstreiter, denn zur Gründung eines Vereins sind mindestens sieben Personen erforderlich. Wenn Sie genug Interessenten gefunden haben, müssen Sie eine Gründungsversammlung einberufen. Dort wird die Vereinssatzung verabschiedet und ein Vorstand gewählt. Über diese Gründungsversammlung muss ein Protokoll erstellt werden, das Versammlungsleiter und Protokollführer unterschreiben. So sieht ein Gründungsprotokoll aus: Das Protokoll kann kurz gehalten werden, wichtig sind: - der Ort und die Zeit des Treffens
- die Namen und Anschriften der Teilnehmer
- der Sitzungsverlauf
- die Annahme der Satzung
- der Ablauf der Wahlen (offen oder geheim)
- die Wahlergebnisse
Die verabschiedete Satzung muss von allen Gründungsmitgliedern eigenhändig unterschrieben werden, dann gilt der Verein als gegründet. Abschließend erfolgt aus der Mitte der Gründungsmitglieder die Wahl des Vorstandes.Für den folgenden Eintrag ins Vereinsregister ist es erforderlich, dass alle Mitglieder des Vorstandes gleichzeitig bei einem Notar vorstellig werden. Dafür brauchen Sie das Protokoll der Gründungsversammlung, die Teilnehmerliste und die Satzung (von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben). Dann leitet der Notar die Unterlagen an das zuständige Amtsgericht weiter, und Sie erhalten einige Zeit später einen Vereinsregisterauszug. Ihr Verein kann sich dann „e.V.“ nennen. Zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen sollten Sie dann noch die Gemeinnützigkeit beantragen. Hier können Sie eine kostenlose Ausgabe von "Lernen und Fördern mit Spaß!" bestellen.
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