Wenn Ihr Kind in die Schule kommt, müssen Sie es zwar stundenweise in die Verantwortung anderer Personen geben, einige Einflussmöglichkeiten in Bezug auf die Schulentwicklung stehen Ihnen aber trotzdem zur Verfügung. Bereits am ersten Elternabend können Sie entscheiden, ob die Arbeit als Vertreter der Klasse Ihres Kindes etwas für Sie ist. Vielleicht möchten Sie sich aber auch noch intensiver an der Schule Ihres Kindes einbringen? Lesen Sie, welche Möglichkeiten der Mitbestimmung und Kooperation es für Eltern gibt.
Eltern und Schule sind rechtlich betrachtet gemeinsam verantwortlich für die Erziehung von Schulkindern. Die Mitwirkung von Eltern in der Schule ist daher kein freiwilliges Angebot, sondern eine Verpflichtung. In verschiedenen Gremien wird dem Rechnung getragen. Für die Mitwirkung in der Schule hat jedes Bundesland ein eigenes Konzept erstellt, wonach die Mitwirkung der Eltern auf schulischer und überschulischer Ebene in unterschiedlichem Umfang und in vielfältiger Ausgestaltung in den Landesverfassungen sowie in den Schulverfassungs- und Schulgesetzen geregelt ist. Generell gilt aber, dass die Elternmitwirkung innerhalb der Schule auf zwei Ebenen erfolgen kann: auf der unteren Ebene in der Klasse des Schulkindes (Klassenelternsprecher, Klassenpflegschaft) und auf der oberen Ebene für die Schule insgesamt (Schulelternbeirat, Elternvertretung). Danach folgen außerhalb einer bestimmten Schule die regionale Ebene (Elternrat auf Stadt-, Kreis- oder Gemeindeebene) und schließlich die Ebene des Bundeslandes (Landeselternrat, teilweise auch schulartspezifische Elternvertretungen). Ihre Einflussmöglichkeiten auf die schulische Entwicklung steigen, je höher Sie in der Pyramide klettern. - Landeselternrat
- Elternrat auf Kreisebene
- Schulelternbeirat/Elternvertretung
Klassenelternsprecher/Klassenpflegschaft
Auf Bundesebene haben sich die Landeselternräte zum Bundeselternrat zusammengeschlossen, um die Elternschaft über Entwicklungen im Bereich der Bildungspolitik zu informieren und Eltern in schulischen Fragen zu beraten.
- Klassenelternsprecher, Klassenpflegschaft (von den Eltern einer Schulklasse gewählte Klassenvertretung, bestehend aus zwei Personen)
- Elternbeirat, Schulpflegschaft (gewählt von den Klassenelternsprechern/der Klassenpflegschaft einer Schule)
- Elternrat (Vertreter auf Stadt-, Kreis-, Gemeindeebene)
- Landeselternrat (Vertreter aller gewählten Elternbeiräte der Schulen eines Landes)
- Bundeselternrat (Vertreter aller gewählten Elternvertreter der Länder)
Je nach Bundesland tragen diese Gremien unterschiedliche Bezeichnungen, und es können ihnen unter Umständen neben den Eltern auch Lehrer- oder Schülervertreter angehören. Ebenso können Eltern in schulische Fachkonferenzen gewählt werden, um dort ihren Einfluss geltend zu machen (z.B. auf die Anschaffung von Schulbüchern). Die grundlegende Aufgabe der Elternvertretung besteht dabei in der Unterstützung der Schule bei der Verwirklichung der Erziehungsziele sowie in der Durchsetzung der Interessen von Eltern und ihren Kindern. Welche Aufgaben die Klassenelternsprecher haben, wie die Wahl dieser abläuft, was genau eine Schulkonferenz ist, auf welche Bereiche sie sich erstreckt und wie die Schulleitung gewählt wird, erfahren Sie in der Schwerpunktausgabe Eltern und Schule von "Lernen und Fördern mit Spaß". Außerdem enthält die neue Ausgabe eine Checkliste, mit der Sie feststellen können, ob die Aufgaben eines Klassenelternsprechers oder Elternbeirats für Sie geeignet sein könnten.
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