Sprach- und Sprechstörungen können gut behandelt werden und gehören in die Hände von erfahrenen Fachleuten. Jedes in Deutschland mehrsprachig aufwachsende Kind kann die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen in Anspruch nehmen. Die Leistungen der Krankenkasse beinhalten auch, dass ein Kind mit einer Sprachstörung, die durch den (Kinder-)Arzt festgestellt worden ist, eine logopädische Therapie erhält.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Kind eventuell fachärztliche Hilfe benötigt, können Sie dies mit der folgenden kleinen Checkliste überprüfen. Sollten Sie mehr als zwei Fragen mit nein beantworten, ist es sinnvoll, den Kinderarzt hinzuzuziehen. Er wird ausführlichere Tests mit Ihrem Kind machen und Sie bei Bedarf an einen Logopäden (Sprachtherapeuten) verweisen. Eine Verordnung zur Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie können auch die folgenden Ärzte ausstellen:
Den zweiten Teil der Checkliste und weiter hilfreiche Tipps zu diesem Thema finden Sie in der Schwerpunktausgabe Sprache von "Lernen und Fördern mit Spaß".