Alle Erstklässler werden vor ihrer Einschulung vom Gesundheitsamt auf ihre Schulfähigkeit hin überprüft. Kinder mit auffallenden Wahrnehmungsstörungen oder deutlichen Entwicklungsrückständen werden entweder für ein Jahr zurückgestellt oder als Integrationskinder aufgenommen bzw. in eine Förderschule eingeschult. Lesen Sie hier, welche die häufigsten Verhaltensauffälligkeiten sind.
Während der ersten Schuljahre fallen auch in der Regelschule immer mehr Kinder auf, deren sieben Sinne nicht optimal ausgeprägt sind und die folglich mit einer Beeinträchtigung ihrer Wahrnehmung zurechtkommen müssen.