Nur wenn wichtige Gründe vorliegen, können Sie Ihr Kind von einzelnen Fächern, Unterrichtsstunden oder gar -tagen befreien lassen. Als einzige Fächer gelten für den Religions- und den Sportunterricht gesonderte Befreiungsregeln. Lesen Sie hier, wann und warum Beurlaubungen erlaubt sind.
Immer wieder kommt es vor, dass Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Gründen der Schule fern bleiben möchten. Könnte hier jeder entscheiden, wie er wollte, wären die Schulklassen wohl oft nur halb voll. Die Schulpflicht beinhaltet jedoch die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht. Nur in besonderen Fällen kann die Schulleitung Ihr Kind vom Unterricht befreien. Die Erziehungsberechtigten oder auch die volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen dazu einen schriftlichen Antrag beim Klassenlehrer oder bei der Schulleitung einreichen. Als wichtige Gründe werden u.a. angesehen:
- Krankheit und Arztbesuch
- Erholungs- und Kuraufenthalte, die aus gesundheitlichen Gründen während der Schulzeit notwendig sind
- Sitzung der Schülervertretung
- schwere Erkrankungen oder ein Todesfall innerhalb der Familie
- Heirat in der engsten Familie
- Todesfall in der engsten Familie
- Taufe, Kommunion oder Konfirmation in der engsten Familie
- aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an Sportwettkämpfen
- aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an künstlerischen oder wissenschaftlichen Wettbewerben
- Einsatz bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit
- Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch
- Besuche von Beratungsstellen oder Behörden
Befreiung vom Unterricht vor und nach den SchulferienBei einem Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht im Zusammenhang mit den Schulferien reagieren Schulleitungen eher negativ. Auch wenn Urlaubsreisen und Flüge ein paar Tage vor Ferienbeginn wesentlich günstiger zu bekommen sind, stellt das keinen Grund für eine Unterrichtsbefreiung dar. In einigen Bundesländern ist eine Beurlaubung vor und im Anschluss an die Ferien generell verboten, damit Schülerinnen und Schüler gar nicht erst der Versuchung erliegen, die Schulferien auf diese Art und Weise etwas zu verlängern. Es ist auch nicht ratsam, dem Unterricht ohne eine Erlaubnis der Schule fern zu bleiben, denn in allen Landesschulgesetzen ist in diesen Fällen eine Geldbuße zu verhängen. Das kann ganz schön teuer werden – für eine eigenmächtige Ferienverlängerung drohen Bußgelder nicht unter 80 € für jeden versäumten Schultag. Geben Sie Ihren Antrag zuerst bei der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer ab. Er wird prüfen, inwieweit er wirklich gerechtfertigt ist, und ihn dann gegebenenfalls an die Schulleitung weiterreichen. Kalkulieren Sie ein, dass der Vorgang eine Weile dauern kann, und stellen Sie Ihren Antrag daher rechtzeitig. Mein Tipp:Für einen Arztbesuch in der Unterrichtszeit stellt Ihrem Kind die jeweilige Praxis gern eine Entschuldigung aus, die in der Regel von den Schulen auch problemlos akzeptiert wird. Ein gesonderter Befreiungsantrag ist in diesem Falle nicht notwendig. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der Anlass Ihres Befreiungsantrags wichtig genug ist, dass ihm stattgegeben wird, suchen Sie auf jeden Fall das persönliche Gespräch mit der Schulleitung. Hier können Sie kostenlos eine Ausgabe von "Lernen und Fördern mit Spaß!" bestellen.
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